Laserschutz, Regeln
06.01.2026 – 22:32:12

Seit Januar 2026 gelten neue Richtlinien, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in sicherheitsrelevanten Bereichen helfen. Gleichzeitig steigen aufgrund erhöhten Laserleistungsniveaus die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilungen.

Neue Vorschriften für KMU: Die DGUV Vorschrift 2 im Detail

Mit Inkrafttreten der aktualisierten DGUV Vorschrift 2 am 1. Januar 2026 erleben kleine und mittelständische Unternehmen eine signifikante Erleichterung in der Arbeits- und Sicherheitstechnik. Der Schwellenwert für das vereinfachte Betreuungsmodell, bekannt als Grundbetreuung, wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Dadurch können nun mehr Laserbetriebe auf das Kompetenzzentren-Modell zugreifen, das eine flexiblere Handhabung ermöglicht.

Ein zentraler Aspekt der Neuregelung ist die verstärkte Digitaleinsatzmöglichkeiten bei Sicherheitsberatungen. Bis zu 50 Prozent der Sicherheitsbegehungen können nun digital vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass eine Fachkraft zuvor eine persönliche Bestandsaufnahme durchgeführt hat. Diese Regelung erweist sich insbesondere für die Gefährdungsbeurteilung von geschlossenen Laserschneidanlagen als vorteilhaft, da physische Begehungen durch Fernanalysen ergänzt werden können. Unternehmen sind daher gefordert, ihre internen Abläufe zu überdenken, um die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung optimal zu nutzen.

Künstliche Intelligenz als Sicherheitsfaktor

Mit der Einführung neuer Regulierungen hält auch die Technologie Einzug in den Bereich der Sicherheit. Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt sich zunehmend von einem bloßen Qualitätsüberwachungsinstrument hin zu einem aktiven Sicherheitssystem. Aktuelle Technologien sind in der Lage, Prozessparameter in Echtzeit zu überwachen und gefährliche Situationen, etwa Strahlreflexionen oder Schäden an Linsen, frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden.

Marktführer wie TRUMPF setzen bereits auf KI-gestützte Bildverarbeitungssysteme, die Anomalien erkennen können und zur Verbesserung der Bahnplanung beitragen. Diese aktiven Sicherheitsmaßnahmen bieten signifikante Vorteile für die Gefährdungsbeurteilung und reduzieren potenzielle Risiken. Sie erhöhen auch die Qualität der Einstufung innerhalb einer geforderten Risikomatrix und unterstützen die Unternehmen in ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten.

Gestiegene Anforderungen durch höhere Laserleistungen

Der Markt für Hochleistungslaser verzeichnet kontinuierliches Wachstum. Eine aktuelle Analyse prognostiziert, dass insbesondere Unternehmen wie Bystronic, Amada und TRUMPF leistungsstärkere Faserlaser über 20 kW auf den Markt bringen. Diese technologischen Fortschritte bringen jedoch auch neue Herausforderungen mit sich: Höhere Laserleistungen bringen eine erhöhte Strahlungsgefahr mit sich, die Betreiber dazu zwingt, bestehende Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen und anzupassen.

Gemäß den Vorgaben der TROS Laserstrahlung müssen Leistungserhöhungen oder Änderungen in der Konfiguration von Maschinen zwingend zu einer Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen führen. Unternehmen sind aufgefordert, hier aktiv zu werden, um den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden und die Sicherheit für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Verantwortungsvolle Modernisierung im Arbeitsschutz

Die Balance zwischen regulatorischen Erleichterungen und technologischen Fortschritten führt zu einem bedeutenden Modernisierungsschub im deutschen Arbeitsschutz. Die neuen Regelungen reflektieren die fortschreitende Digitalisierung und die Entwicklung intelligenter Maschinen. Dennoch mahnen Sicherheitsexperten zur Vorsicht: Die Digitalisierung kann nicht die grundlegende Verantwortung des Arbeitgebers für den Schutz der Mitarbeiter ersetzen. Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung (OStrV) definiert klar, dass die Verantwortung für den Schutz im Betrieb beim Arbeitgeber liegt, auch wenn KI-Systeme technische Unterstützung bieten.

Die neuen Betreuungsregelungen sollten von kleinen Betrieben als Chance gesehen werden. Die freiwerdenden Ressourcen können in technische Sicherheitsupgrades und die Ausbildung der Mitarbeitenden investiert werden, anstatt die Sicherheitsvigilanz zu verringern. Eine aktive Auseinandersetzung mit den neuen Technologien und Anforderungen wird in den kommenden Jahren daher entscheidend sein.

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen

Die Branche blickt gespannt auf die SPIE Photonics West 2026, die Ende Januar in San Francisco stattfinden wird. Dort werden unter anderem deutsche Forschungsinstitute wie das Fraunhofer ILT neue Fortschritte in den Bereichen Lasersicherheit und Prozesskontrolle vorstellen.

Zudem werden die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Berufsgenossenschaften im ersten Quartal 2026 weitere Hilfestellungen zur DGUV Vorschrift 2 veröffentlichen. Laserbetreiber sollten diese Übergangszeit nutzen, um ihre Gefährdungsbeurteilungen zu analysieren und agieren. Diese müssen sowohl die neuen administrativen Freiräume als auch die technischen Gegebenheiten leistungsstarker und KI-gestützter Systeme berücksichtigen.

Fazit: Neue Herausforderungen und Chancen im Laserschutz

Insgesamt zeigen die jüngsten Entwicklungen, dass die Kombination aus regulatorischen Anpassungen und technologischen Fortschritten im Bereich der Lasersicherheit sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Unternehmen mit sich bringt. Es liegt an den Verantwortlichen, diese Veränderungen aktiv zu begleiten und die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden kontinuierlich zu gewährleisten.