Beginn des Jahres der verbindlichen Vorschriften
Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Deutschland
Im Jahr 2026 treten in Deutschland neue Regelungen zur Künstlichen Intelligenz (KI) in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer haben werden. Der Fokus der Unternehmen liegt verstärkt auf Effizienz, während Betriebsräte ein Mitspracherecht bei der Implementierung von Systemen fordern, die die Leistung der Mitarbeiter unvermittelt messen. Die Umsetzung des europäischen KI-Gesetzes, die im Jahr 2026 realisiert wird, stellt nicht nur eine Herausforderung für das Management dar, sondern verändert auch die Anforderungen an die rechtliche Compliance in Unternehmen.
Gemäß aktuellen Berichten ist die Übergangszeit für sogenannte „Schatten-KI“ nun abgeschlossen. Die Vorgabe, dass „KI-Sicherheit durch Design“ verbindlich werden muss, ist nicht länger optional. Für Unternehmen bedeutet dies direkte rechtliche Konsequenzen, da eine unzureichende Implementierung der neuen Anforderungen zu strengen Sanktionen führen kann.
Bereits seit August 2024 gelten neue Vorschriften für die Nutzung von KI, die viele Firmen unwissentlich in eine rechtliche Grauzone führen. Ein zunehmender Druck wird auf Unternehmen ausgeübt, die Dokumentation, Kennzeichnung und Risikoklassifizierung ihrer KI-Systeme ordnungsgemäß zu erfüllen. Ein Leitfaden hat Unternehmen aufgefordert, sich systematisch darauf vorzubereiten, um Bußgelder zu vermeiden und Prüfungsrisiken zu minimieren.
Zusammengefasst bedeutet die neue Gesetzeslage, dass der wirtschaftliche Nutzen von KI nicht mehr auf Kosten der Arbeitnehmerrechte gehen darf. Betriebsräte und Unternehmen müssen sich auf einen intensiven Austausch zur Regelung von Mitbestimmungsfragen und zu den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen einstellen.
Relevanz privater KI-Konten
Ein zentraler Diskussionspunkt betrifft die Nutzung privater KI-Dienste im beruflichen Kontext. Die Nutzung solcher Dienste durch Beschäftigte stellt Regressionen für die Mitbestimmungen der Betriebsräte dar. Ein aktuelles Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts hat klargestellt, dass die Erlaubnis eines Arbeitgebers zur Nutzung privater KI-Dienste nicht automatisch eine Mitbestimmungspflicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nach sich zieht.
Trotz der fehlenden direkten Überwachungsmöglichkeiten seitens des Arbeitgebers, entstehen durch die Nutzung externer Tools unsichtbare Leistungsmaßstäbe, die Druck auf die Mitarbeiter ausüben können. Arbeitnehmer, die private KI-Anwendungen verwenden, könnten unbewusst unter einen Leistungsdruck fallen, der zu einer Entwertung der Arbeit anderer führt, die sich an die offiziellen Unternehmensrichtlinien halten.
Daher wird die aktuelle Gesetzeslage als „Überwachungs-Schlupfloch“ wahrgenommen. Das Fehlen klarer Regeln und Standards zur Nutzung privater KI-Accounts könnte langfristig die Mitbestimmungsrechte gefährden. Die Betriebsräte sehen hierin eine erhebliche Herausforderung, um die Rechte der Mitarbeiter auch in Zeiten wachsender Digitalisierung zu sichern.
Der Countdown für das nationale KI-Gesetz
Die Dringlichkeit der bevorstehenden Gesetzesdebatte wird durch den politischen Zeitplan der Regierung untermauert. Es wurde angekündigt, dass am 21. Januar 2026 das Bundeskabinett das nationale Umsetzungsgesetz zum EU-KI-Gesetz beschließen wird. Dieser Gesetzesentwurf soll die Zuständigkeiten nationaler Aufsichtsmaßnahmen klären, möglicherweise in der Verantwortung der Bundesnetzagentur.
Für die Betriebsräte steht die Frage im Raum, ob das nationale Gesetz „Öffnungsklauseln“ vorsehen wird, durch die die Mitbestimmungsrechte über die bestehenden Regelungen des BetrVG hinaus ausgeweitet werden könnten. Gewerkschaften setzen sich für verpflichtende Folgenabschätzungen für jedes KI-Tool ein, unabhängig davon, ob diese lokal oder cloudbasiert genutzt werden. Die kommende Kabinettssitzung hat somit das Potenzial, weitreichende Veränderungen im Bereich des Arbeitsrechts herbeizuführen.
Die Entwicklung der Diskussion um Künstliche Intelligenz
Die Diskussion über die Rolle der Künstlichen Intelligenz hat sich von theoretischen Überlegungen zu konkreten rechtlichen Auseinandersetzungen entwickelt. Der rechtliche Rahmen wird derzeit immer mehr durch die Unterscheidung zwischen Ordnungsverhalten, für das Mitbestimmungen erforderlich sind, und Arbeitsverhalten, welches in der Regel dem Direktionsrecht des Unternehmens unterliegt, geprägt. Das EU-KI-Gesetz stuft KI, die in Beschäftigungszusammenhängen verwendet wird, als besonders risikobehaftet ein, doch die tatsächliche Umsetzung dieser Einstufungen steht erst am Anfang.
Unternehmen sind nun verpflichtet, Transparenz- und Kontrollpflichten zu erfüllen, die es ermöglichen, die Funktionsweise ihrer Leistungsbewertungssysteme offenzulegen. Das ist besonders für Betriebsräte von Bedeutung, die damit fundiert nachweisen können, ob ein System zur Überwachung von Mitarbeitern konzipiert wurde. Der notwendige Druck auf Unternehmen zur Einhaltung dieser Vorschriften könnte auch zu einer Verstärkung der Anforderungen an den Datenschutz führen.
Fazit: Zukünftige Mitbestimmung in der Künstlichen Intelligenz
Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Mitbestimmung in Deutschland sein. Mit dem anstehenden Kabinettsbeschluss und den damit verbundenen neuen Gesetzen wird der rechtliche Rahmen zur Regulierung von KI neu gestaltet. Betriebliche Vereinbarungen, die eine Nutzung von firmeninternen KI-Tools vorschreiben, stehen bevor, um die Rechte der Mitarbeiter zu schützen. Der Fokus verschiebt sich zunehmend von der Verhinderung neuer Technologien hin zur verantwortungsvollen Nutzung und Governance von Künstlicher Intelligenz.

