Öffentliche Anhörung zum Modernisierungsgesetz

Am Montag, dem 3. Juli 2023, fand im Paul-Löbe-Haus in Berlin eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses statt. Diese hörte sich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ an, der unter der Drucksache 20/6519 veröffentlicht wurde. Die Mehrheiten und Meinungen, die während dieser Anhörung vorgetragen wurden, waren zwiegespalten. Während Datenschutzbeauftragte auf die mögliche Entstehung von Schatten-Datenbanken hinwiesen, gab es von Vertretern der Bundesdruckerei Applaus für die geplante Vereinfachung und Modernisierung der Verfahren. Die Diskussion brachte verschiedene Perspektiven zu den berührten Themen, wie Sicherheit, Datenschutz und Bürgerfreundlichkeit, auf den Tisch.

Geplante Änderungen im Passwesen

Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet eine Vielzahl von entscheidenden Änderungen im Bereich der Personaldokumente. Eine der auffälligsten Neuerungen ist die Ablösung des Kinderreisepasses durch einen elektronischen Reisepass, der eine längere Gültigkeitsdauer aufweist und auch für weltweite Reisen verwendet werden kann. Zudem soll ein neuer Passversagungsgrund eingeführt werden, der das Ziel verfolgt, Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern. Diese Änderungen wurden von den Fraktionen der SPD, der Grünen und der FDP in Form eines Entschließungsantrags weiter gefasst. In diesem Antrag wird das Konzept eines Datenschutzcockpits gefordert, mit dem die Bürger über die Nutzung ihrer Daten besser informiert werden sollen. Auch wird auf die Eintragung von akademischen Graden in offiziellen Dokumenten eingegangen, um Klarheit in den hoheitlichen Ausweisdokumenten zu schaffen.

Datenschutzbedenken und kritische Stimmen

Im Rahmen der Beratung äußerten sich mehrere Experten kritisch über die geplanten Regelungen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz. Jürgen Müller, der stellvertretende Bundesbeauftragte für den Datenschutz, thematisierte, dass das Auslesen und die Weiterverarbeitung von Daten aus dem Chips der Dokumente nicht den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) genügen. Müller warnte vor der Gefahr von Schatten-Datenbanken, in denen personenbezogene Daten ohne klare Zweckbindung gesammelt werden könnten. Ähnliche Bedenken äußerte Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Er kritisierte zudem die vorgeschlagenen Passversagungsgründe, die in seinem Sinne als potenziell verfassungswidrig angesehen werden könnten. Diese Meinungen decken sich mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der Vergangenheit bestimmte Eingriffe in Grundrechte abgelehnt hatte.

Verarbeitung biometrischer Daten und direkte Dokumentenzustellung

Ein weiterer zentraler Punkt der Anhörung war die Verarbeitung biometrischer Daten. Kirsten Bock von der Stiftung Datenschutz warnte, dass automatisierte Lichtbildabrufe für öffentliche Stellen einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen könnten. Der Zugang zu solchen Daten müsste durch erhebliche öffentliche Interessen gerechtfertigt werden. Die Bundesdruckerei zeigte sich dagegen optimistisch in Bezug auf die geplanten Änderungen, da diese die Dienstleistungsqualität für Bürger erhöhen könnten. Zudem wird die Möglichkeit des Direktversands von Ausweisdokumenten, die im Gesetzentwurf enthalten ist, von einigen Experten unterstützt, während andere Bedenken äußerten. Simon Japs vom Deutschen Städtetag machte auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die der Versand an die jeweilige Meldeanschrift und die Notwendigkeit eines gültigen Ausweises mit sich bringen könnten, was die Nutzbarkeit stark einschränken würde.

Rechtsunsicherheit und Meinungen aus der Wissenschaft

Die Abschaffung des Kinderreisepasses sorgt für rechtliche Unsicherheiten. Prof. Meinhard Schröder von der Universität Passau kritisierte die Gesetzesbegründung, da sie seiner Ansicht nach irreführende Annahmen über die Gültigkeit von Reisepässen enthält. An dieser Stelle wird auf die Tatsache hingewiesen, dass nicht nur das Verfalldatum den Status eines Passes bestimmt, sondern auch dessen Fähigkeit zur einwandfreien Identitätsfeststellung. Die Bereitstellung eines rechtlich einwandfreien Systems zur Registermodernisierung wurde ebenfalls zur Sprache gebracht. Prof. Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes thematisierte, dass die Verwendung der Steuer-ID als allgemeines Personenkennzeichen möglicherweise rechtliche Hürden überwinden muss, um verfassungskonform zu bleiben.

Fazit: Stellungnahme zu den Änderungen

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Passwesens wirft gewichtige Fragen zur Rechtewahrung und zum Datenschutz auf. Während einige Stimmen die Vereinfachungen begrüßen, halten viele Experten die speziellen Regelungen für problematisch. Der Rückgriff auf biometrische Daten und die gesetzlichen Grundlagen zur Verarbeitung bedürfen dringend der weiteren Prüfung, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Die Anhörung hat gezeigt, dass die angestrebte Modernisierung nicht nur technische, sondern auch tiefgreifende gesellschaftliche Implikationen hat, die sorgfältig abgewogen werden müssen.