BundesratKOMPAKT – Sitzung 1057 im Überblick
Bundesrat äußert sich zum Haushaltsgesetz 2026
Am 26. September 2025 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Haushaltsgesetz für das Jahr 2026 veröffentlicht. In dieser gibt er einen Überblick über die anhaltenden Herausforderungen, mit denen die deutsche Wirtschaft konfrontiert ist. Insbesondere Handels- und geopolitische Krisen sowie ein Rückgang der Exporte haben sowohl Unternehmen als auch Bürger belastet. Diese Faktoren verlangen nach einem sorgfältigen Umgang mit den finanziellen Ressourcen und bieten gleichzeitig die Gelegenheit, notwendige Reformen in Angriff zu nehmen.
Forderung nach Strukturreformen und soliden Staatsfinanzen
Der Bundesrat hebt in seiner Stellungnahme positiv hervor, dass ein Sondervermögen zur Förderung von Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt wird, insbesondere der Anteil von 100 Milliarden Euro, welcher den Ländern und Kommunen zugutekommen soll. Diese Mittel sind entscheidend, um den Herausforderungen in den Bereichen Klima- und Infrastrukturschutz effektiv zu begegnen. Gleichzeitig werden jedoch auch Strukturreformen gefordert. Insbesondere die Bereiche Sozialversicherungen sowie Vergabe- und Baurecht stehen im Vordergrund, da hier optimierte Prozesse und eine solide Haushaltskonsolidierung notwendig sind. Die Sicherstellung stabiler Staatsfinanzen wird als Grundvoraussetzung für zukünftige Handlungsspielräume angesehen. Nur durch verantwortungsvolle Finanzpolitiken ist es möglich, den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden und die soziale Sicherheit zu gewährleisten.
Einhalten bestehender Zusagen
Ein zentrales Anliegen des Bundesrates ist die Einhaltung der bestehenden Zusagen an die Länder. Die Mitglieder gehen von steigenden Belastungen durch Sozialversicherungen sowie Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben aus. Diese Entwicklungen könnten zu Finanzierungslücken von über 170 Milliarden Euro bis 2029 führen. Die Länder erheben Bedenken gegen Programme des Bundes, deren dauerhafte Finanzierung bei ihnen verbleibt. Sie fordern eine frühzeitige Berücksichtigung der nachhaltigen Finanzierbarkeit bereits bei der Planung neuer Initiativen. Dabei wird auch die zugesagte Kompensation für das Investitionssofort- und Klimaschutzprogramm 2030 thematisiert, wobei die Länder auf eine gerechte Kostenbeteiligung für die Integration Geflüchteter drängen und gleichzeitig weitere Mittel für den Klimaschutz begrüßen.
Haushaltsplan mit einem Volumen von 520 Milliarden Euro
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro vor, was einen Anstieg von etwa 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die Nettokreditaufnahme ist mit 89,9 Milliarden Euro angesetzt. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, für das 58,9 Milliarden Euro eingeplant sind. Der Großteil dieser Mittel wird in die Verkehrsinfrastruktur fließen, während auch in Bereiche wie Krankenhaus- und Bildungsinfrastruktur deutlich investiert werden soll. Für die Länder und Kommunen sind in diesem Jahr 8,3 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen vorgesehen.
Zusätzliche Finanzierungen und Rekordinvestitionen im nächsten Jahr
Das Sondervermögen „Bundeswehr“ sieht im kommenden Jahr eine Finanzierung von 25,5 Milliarden Euro vor. Dies würde den Verteidigungsetat auf insgesamt 82,7 Milliarden Euro erhöhen und Deutschland eine NATO-Quote von 2,83 Prozent ermöglichen. Für den „Klima- und Transformationsfonds“ sind Einnahmen und Ausgaben von 33,1 Milliarden Euro festgelegt. Die Rekordinvestitionen erreichen mit 126,7 Milliarden Euro ein neues Höchstmaß, was eine Steigerung um 9,5 Prozent im Vergleich zu 2025 darstellt. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf den Bereichen Verkehr, Bildung, Forschung und Klimaschutz, indem gezielt in deren Entwicklung investiert wird.
Fazit: Ausblick auf die kommenden Schritte
Der Bundesrat wird seine Stellungnahme nun der Bundesregierung übermitteln. Diese wird eine Gegenäußerung formulieren, die zusammen mit der Stellungnahme dem Bundestag vorgelegt wird. Der Bundestag hat bereits mit seinen Beratungen begonnen. Innerhalb von drei Wochen nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes wird der Bundesrat sich abschließend damit befassen. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um eine Einigung zu erzielen, die den finanziellen Herausforderungen des Landes gerecht wird.

