Dresden – Sachsens Medienminister Oliver Schenk (CDU) hält es für unwahrscheinlich, dass der Rundfunkbeitrag bis Ende nächsten Jahres rechtskräftig wird. In einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte Schenk, dass dies objektiv gesehen kaum möglich sei. Er verwies dabei auf die Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen im September 2024 und die sich anschließenden Regierungsbildungen. Die Zustimmung der Landesparlamente zum neuen Rundfunkbeitrag ist erforderlich. Schenk betonte jedoch, dass am Ende das Ergebnis entscheidend sei. Der Zukunftsrat, der von den Ländern mit grundlegenden Reformen für ARD, ZDF und Deutschlandradio beauftragt wurde, wird im Januar seine Ergebnisse vorlegen. Schenk sieht in der Verzögerung möglicherweise eine Chance. Es müsse geprüft werden, ob mit den Reformmaßnahmen „eine Stabilität bei den Beiträgen“ erreicht werden könne. Ein Staatsvertrag mit den eingepreisten Reformen könnte „im März oder April 2025 rechtskräftig sein“. Schenk befürwortet die Schaffung einer zentralen Einrichtung für die Backoffice-Strukturen der neun ARD-Anstalten, einschließlich Aufgaben wie Personal, Reisekosten und Rechtsabteilungen. Darüber hinaus spricht er sich dafür aus, das Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen über Rundfunkgesetze in ein Mehrheitsprinzip zu ändern. Er betont, dass es um Geschwindigkeit gehe und dass wir im digitalen Zeitalter schneller werden müssten. Ein Mehrheitsprinzip könne dabei helfen.
