Bundeswehr
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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes zugestimmt. Diese Gesetzesänderung stellt eine wesentliche ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform des Wehrdienstes in Deutschland dar und zielt darauf ab, die Bundeswehr sowohl quantitativ als auch qualitativ zu stärken. Der Hintergrund der Reform ist die steigende Notwendigkeit, den militärischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts besser zu begegnen. Dabei spielen vor allem die aktuelle Sicherheitslage und die wachsenden internationalen Verpflichtungen eine zentrale Rolle.

Einführung der Wehrerfassung und Musterung

Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Wiedereinführung der Wehrerfassung. Ab sofort erhalten alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollenden, einen Fragebogen, der deren Motivation und Eignung für den Wehrdienst abfragt. Während Männer verpflichtet sind, diesen Fragebogen auszufüllen, steht es den Frauen frei, dies zu tun. Des Weiteren sind alle männlichen Personen, die ab Januar 2008 geboren wurden, gesetzlich dazu verpflichtet, sich einer Musterung zu unterziehen. Diese Maßnahmen haben zum Ziel, ein klares Bild über die Eignung junger Menschen für die Bundeswehr zu gewinnen und eine gezielte Rekrutierung zu ermöglichen.

Erhöhung der Truppenstärke

Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Reform das Ziel, die aktive Truppenstärke bis zum Jahr 2035 signifikant zu erhöhen. Aufgrund der aktuellen Zahlen ist eine Steigerung der aktiven Soldatinnen und Soldaten von etwa 184.000 auf 255.000 bis 270.000 geplant. Zusätzlich wird angestrebt, rund 200.000 Reservisten in die Bundeswehr einzugliedern. Um dieses Ziel zu erreichen, erfolgt der personelle Aufbau zunächst auf freiwilliger Basis. Das Gesetz sieht verschiedene Anreize vor, um junge Menschen zur Teilnahme am Dienst zu motivieren. Dazu zählen eine monatliche Vergütung von ungefähr 2.600 Euro brutto sowie in bestimmten Fällen Zuschüsse für den Erwerb von Pkw- oder Lkw-Führerscheinen. Diese attraktiven Bedingungen sollen die Wehrdienstbereitschaft erhöhen und eine breite Basis für zukünftige Rekrutierungen schaffen.

Zukunftsperspektiven und Bedingungen für Wehrpflicht

Ab dem Jahr 2027 wird die Bundesregierung dem Bundestag die Zahlen über die Freiwilligen im Wehrdienst vorlegen. Reicht die Anzahl der Freiwilligen nicht aus, hat der Bundestag die Möglichkeit, durch einen Beschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht auszurufen. In diesem Fall könnte eine zwangsweise Einberufung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen, was die Rückkehr zu einer allgemeinen Wehrpflicht bedeuten würde. Solche Maßnahmen sind in Anbetracht der sicherheitspolitischen Entwicklungen unerlässlich, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu gewährleisten. Das neue Gesetz sieht vor, dass es in den meisten Teilen bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, nachdem es vom Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet wurde.

Fazit: Veränderungen im Wehrdienst

Das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes stellt einen bedeutenden Schritt in der Anpassung der Bundeswehr an gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen dar. Mit der Wiedereinführung der Wehrerfassung und dem angestrebten Ausbau der Truppenstärke sollen sowohl die Attraktivität des Wehrdienstes erhöht als auch die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nachhaltig verbessert werden. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie erfolgreich diese Maßnahmen umgesetzt werden können.