ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform der Vormundschaft im Deutschen Bundestag
Öffentliche Anhörung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Am Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, fand im Paul-Löbe-Haus in Berlin eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz statt. Im Fokus stand die von der Bundesregierung geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Auf der Tagesordnung befanden sich neben einem Gesetzentwurf, der eine grundlegende Neubewertung der rechtlichen Betreuung anstrebt, auch ein Antrag der FDP-Fraktion. Dieser zielt darauf ab, die selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten zu stärken. Die Sitzung, geleitet von Prof. Dr. Heribert Hirte, beinhaltete die Beitragsleistungen von neun eingeladenen Sachverständigen, die sich intensiv mit dem komplexen Gesetzentwurf auseinandersetzten und ihn insgesamt positiv bewerteten.
Reformprozess von historischer Bedeutung
Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB), äußerte, dass das gegenwärtige Gesetzesvorhaben den bedeutendsten Reformprozess seit der Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige aus dem Jahr 1990 darstellt. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeit der Betreuer, Betreuungsvereine, Behörden sowie Gerichte haben. Auch wenn einige Aspekte kontrovers diskutiert werden, wird allgemein anerkannt, dass die vorgesehenen Änderungen die Rechte der Menschen im Betreuungsverfahren und in der Betreuung stärken sollen. Insbesondere wird die Stärkung der Selbstbestimmung als entscheidender Fortschritt betrachtet.
Menschenrechte im Fokus der Reform
Dr. Sabine Bernot von der Monitoringstelle der UN-Behindertenrechtskonvention betonte die Bedeutung des Gesetzesvorhabens für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Entwurf nähert sich den strengen menschenrechtlichen Vorgaben und fördert die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Personen. Dies betrifft sowohl die Phase vor der rechtlichen Betreuung als auch während des laufenden Verfahrens. Die Wille und Wünsche der betreuten Person sollen als Maßstab für die Unterstützung hervorgehoben werden, was einen wesentlichen Schritt in Richtung einer menschenrechtskonformen Praxis darstellt.
Aussprache zu spezifischen Aspekten der Reform
In der Anhörung wurden auch spezifische Themen angesprochen. Kerrin Stumpf, Geschäftsführerin des Hamburger Elternvereins Leben mit Behinderung, und Walter Klitschka, Vorsitzender des Bundesverbands freier Berufsbetreuer, wiesen auf die Notwendigkeit hin, den rechtlichen Rahmen für Betroffene zu verbessern. Stumpf machte Vorschläge zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit der Personen, die Unterstützung benötigen, sowie zum Verbot von Sterilisationen und zur Sicherstellung der Betreuungsvereine. Klitschka plädierte dafür, den Berufsstand der freien Betreuer im Gesetz zu verankern, um eine gleichwertige Behandlung gegenüber Vereinsbetreuern sicherzustellen.
Wechselwirkungen mit dem Ehegatten-Vertretungsrecht
Ein umstrittener Punkt des Entwurfs ist das vorgesehene Ehegatten-Vertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Hülya Özkan, Leiterin eines Betreuungsbüros, äußerte gemischte Gefühle über diesen Ansatz. Ein Ehepartner sollte das Recht haben, Entscheidungen für den anderen zu treffen, jedoch sollte dies idealerweise durch eine Vorsorgevollmacht oder die Bestellung als rechtlicher Betreuer geschehen. Auch Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund hinterfragte die Notwendigkeit dieser Regelung und argumentierte, dass bereits ausreichend Instrumente zur Verfügung stünden, um ähnliche Zwecke zu erfüllen.
Herausforderungen in der Umsetzung
Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Neubewertung des Vormundschaftsrechts vor, wobei die Rechte der betreuten Personen im Mittelpunkt stehen sollen. Dr. Heike Berger vom Sozialdienst katholischer Frauen wies darauf hin, dass die Reform notwendig sei, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft zu stärken. Gleichzeitig äußerte sie Bedenken hinsichtlich einer potenziellen Schwächung der Vormundschaftsvereine. Zudem betonte Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag, dass die Reform zu einem signifikanten Anstieg des Arbeitsaufwands für die zuständigen Mitarbeitenden führen könnte, was finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen würde.
Fazit: Bedeutung der Reform für die Zukunft
Die öffentliche Anhörung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts hat verdeutlicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf grundlegende Änderungen anstrebt, die insbesondere die Rechte von betreuungsbedürftigen Personen stärken sollen. Die Verschmelzung von menschenrechtlichen Aspekten mit der praktischen Umsetzung wird als zentral für die künftige Gestaltung des Betreuungsverfahrens gesehen. Während die Reform als weitreichend anerkannt wird, ist die kritische Auseinandersetzung mit spezifischen Regelungsfragen und deren Auswirkungen auf die Praxis ein notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass die angestrebten Ziele auch tatsächlich erreicht werden.

