Einleitung: Neuer Entwurf zur Straßenverkehrsordnung

Im Rahmen einer Pressekonferenz hat Mobilitätsminister Peter Hanke zusammen mit den Verkehrssprechern der Parteien ÖVP, SPÖ und NEOS einen umfassendenBegutachtungsentwurf zur Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie zu den Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) und Führerscheingesetz (FSG) vorgestellt. Dieses Gesetzespaket beabsichtigt, die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Österreich signifikant zu verbessern. Der Entwurf umfasst mehrere grundlegende Maßnahmen, die auf die aktuellen Herausforderungen im Straßenverkehr reagieren.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch automatisiertes Zufahrtsmanagement, die Verlagerung von E-Mopeds von Radwegen auf die Straße und angepasste Regelungen für E-Scooter und E-Bikes, einschließlich einer erweiterten Helmpflicht. Der Entwurf wird nun in eine sechswöchige Begutachtungsphase überführt und soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten, während die Regelungen für E-Mopeds mit einem späteren Datum, dem 1. Oktober 2026, umgesetzt werden sollen.

Verlagerung von E-Mopeds auf die Straße

Eine der markantesten Änderungen betrifft die Einstufung von E-Mopeds (L1-eB), die gegenwärtig als Fahrräder in der StVO geführt werden. Zukünftig werden diese Fahrzeuge im Kraftfahrgesetz als Kraftfahrzeuge klassifiziert und müssen somit verschiedene Anforderungen erfüllen, darunter Zulassungspflicht, Versicherungspflicht und Sturzhelmpflicht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine klare Trennung zwischen Fahrrädern und E-Mopeds zu schaffen, um Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Der SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi unterstreicht, dass die neuen Regelungen speziell für die Nutzer von E-Mopeds geschaffen wurden, um Klarheit und Sicherheit zu fördern. Die Regelung sieht vor, dass diese Fahrzeuge in Zukunft nicht mehr auf Radwegen fahren dürfen – analog zu den meisten anderen Kraftfahrzeugen. Um den betroffenen Arbeitnehmern, insbesondere im Lieferdienstsektor, einen Anpassungszeitraum zu gewährleisten, haben die neuen Bestimmungen eine Frist bis Oktober 2026 zur Umsetzung.

Automatisierte Verkehrsberuhigung durch Kameras

Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Einsatz kamerabasierter Systeme zur Verkehrsberuhigung in städtischen Gebieten. Kommunen sollen künftig in der Lage sein, Einfahrts- und Fahrverbote effizient zu kontrollieren. Dies Befugnis wird in klar definierten Gebieten, wie Stadtzentren, angewendet, und die betreffenden Bereiche werden deutlich gekennzeichnet.

Gemäß den Vorgaben des Mobilitätsministeriums sind die neue Regelungen darauf ausgelegt, um das Verkehrsmanagement in den Städten zu verbessern, ohne dass es zu einer Überregulierung kommt. Die Kameras dürfen ausschließlich zur Kontrolle von mehrspurigen Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, während einspurige Fahrzeuge wie Motorräder von dieser Regelung ausgenommen sind. Dies stellt sicher, dass die Maßnahmen nicht zu einer unbegründeten Erhöhung der Verkehrsüberwachung führen und schützt gleichzeitig die Privatsphäre der Verkehrsbenutzer.

Sicherheitsvorschriften für E-Scooter und E-Bikes

Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen bringt der Entwurf auch neue Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes. E-Scooter werden nun als Fahrzeuge anerkannt, was klare Verhaltensstandards und Ausrüstungsvorschriften nach sich zieht. Die geplanten Regelungen verlangen unter anderem eine Helmpflicht für Nutzer bis zum 16. Lebensjahr sowie eine Ausstattung mit Blinkern und Klingeln.

Für E-Bike-Fahrer wird ebenfalls eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eingeführt. Diese Regelungen sollen einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Mobilitätsformen fördern und die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich steigern. Mit der gesenkten Promillegrenze von 0,8 ‰ auf 0,5 ‰ wird auch auf den Einfluss von Alkohol im Straßenverkehr reagiert. Die neuen Bestimmungen treten ebenfalls am 1. Mai 2026 in Kraft.

Fazit: Ein Schritt in die Zukunft der Mobilität

Die vorgeschlagenen Änderungen zur Straßenverkehrsordnung stellen einen wichtigen Schritt dar, um den Herausforderungen der modernen Mobilität gerecht zu werden. Die Neuordnung der Vorschriften zielt darauf ab, die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen und gleichzeitig den Bedürfnissen jüngerer Verkehrsteilnehmer und den Anforderungen neuer Mobilitätsformen Rechnung zu tragen. Durch die klare Regelung und Umsetzung wird in den kommenden Jahren eine signifikante Verbesserung der Verkehrssituation in Österreich erwartet.