Prävention und Aufarbeitung: Ein umfassender Überblick
Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Aachen
Im Bistum Aachen wird seit dem Jahr 2011 im Rahmen einer Präventionsordnung ein umfassender Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von schutzbedürftigen Erwachsenen festgeschrieben. Ziel dieser Regelung ist es, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem Gefahren von sexualisierter Gewalt minimiert werden. Ein zentrales Element dieser Präventionsordnung ist die verpflichtende Schulung aller Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen arbeiten. Diese Schulungen sollen den Mitarbeitenden Handlungssicherheit geben und sie für potenzielle Risiken sensibilisieren.
Gemäß der Präventionsordnung sind alle katholischen Einrichtungen im Bistum Aachen dazu verpflichtet, ein Institutionelles Schutzkonzept auszuarbeiten. Dieses Konzept identifiziert spezifische Risikofaktoren innerhalb der jeweiligen Institution und formuliert geeignete Schutzmaßnahmen. Ein fester Bestandteil dieser Regelung ist die regelmäßige Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses (EFZ), das von jedem Mitarbeitenden vorgelegt werden muss. Darüber hinaus müssen qualifizierte Präventionsfachkräfte in jedem Bereich ansprechbar sein, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und das Thema Prävention aktiv umzusetzen. Alle fünf Jahre wird eine Überprüfung der Schutzkonzepte auf ihre Aktualität vorgenommen.
Rolle der Präventionsbeauftragten
Die Präventionsbeauftragte des Bistums Aachen, Mechtild Bölting, spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung der Institutionellen Schutzkonzepte. In ihrer Funktion innerhalb der Stabsabteilung PIA (Prävention, Intervention, Ansprechperson) berät sie kirchliche Rechtsträger und sorgt für die fachliche Überprüfung der Konzepte. Ein weiterer Fokus ihrer Arbeit liegt auf der Aus- und Weiterbildung der verantwortlichen Personen sowie der Erstellung von Schulungsmaterialien und Publikationen. Dies trägt dazu bei, dass alle Standards, die in der Präventionsordnung festgelegt sind, auch tatsächlich umgesetzt werden.
Grundlagen der Präventionsordnung
Die Arbeit der Präventionsbeauftragten und die Maßnahmen im Bistum Aachen basieren auf der nordrhein-westfälischen Präventionsordnung, die in Zusammenarbeit mit allen fünf (Erz-)Diözesen in Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde. Diese Ordnung zielt darauf ab, schutzbedürftigen Menschen sichere Räume zu bieten. Die seit 2011 umgesetzten Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert und angepasst, um neue Entwicklungen und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Dies gewährleistet, dass die Präventionsarbeit stets auf dem neuesten Stand bleibt und effektiv zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen beiträgt.
Zusammenfassung der Maßnahmen
Die wesentlichen Aspekte und Maßnahmen der Präventionsarbeit im Bistum Aachen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Jede katholische Einrichtung hat ein Institutionelles Schutzkonzept erarbeitet.
- Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, regelmäßig an Präventionsschulungen teilzunehmen, wobei seit 2011 über 30.000 Personen geschult wurden.
- Die Präventionsordnung wird kontinuierlich weiterentwickelt und an aktuelle Gegebenheiten angepasst.
- Nach jeder fünfjährigen Frist müssen alle Haupt- und Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Fazit: Effektive Prävention schaffen
Die Präventionsordnung im Bistum Aachen stellt einen integralen Bestandteil des Schutzes von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen dar. Durch umfassende Schulungsangebote und die Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte wird sichergestellt, dass Mitarbeitende in der Lage sind, Risiken zu erkennen und entsprechend zu handeln. Die regelmäßigen Überprüfungen und fortlaufenden Weiterentwicklungen der Maßnahmen gewährleisten die Effektivität des Programms und tragen dazu bei, ein sicheres Umfeld zu schaffen.