Handel in Deutschland erwartet Preisschock im Supermarkt
Einführung in die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
Ab dem 30. Dezember 2025 ist die Einfuhr bestimmter Waren in die Europäische Union (EU) nur noch möglich, wenn deren Herstellung nach dem 31. Dezember 2020 ohne Rodung oder Schädigung von Waldflächen stattfand. Diese Regelung ist Teil der Verordnung für „entwaldungsfreie Produkte“ (EUDR). Ziel dieser Initiative ist es, sowohl tropische Regenwälder als auch europäische Waldflächen zu schützen und den Verlust dieser wertvollen Ökosysteme einzudämmen. Die betroffenen Warenkategorien, die unter diese Verordnung fallen, umfassen mehrere essentielle Rohstoffe, deren Anbau und Handel für die Umwelt von erheblicher Bedeutung sind.
Betroffene Rohstoffe und Nachweispflichten
Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung sind sieben zentrale Rohstoffe von dieser Regelung betroffen: Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Holz und Kautschuk. Auch Produkte, die aus diesen Materialien hergestellt werden, wie Schokolade, Möbel oder Lederwaren, müssen die Anforderungen der EUDR erfüllen. Um den Nachweis zu führen, müssen Unternehmen künftig präzise Dokumentationen erbringen, die belegen, aus welcher Region ihre Rohstoffe stammen. Dies schließt die Notwendigkeit ein, Anbau- oder Abbauflächen mittels GPS-Koordinaten nachzuweisen. Diese strengen Nachweispflichten sollen sicherstellen, dass Importprodukte nicht zur weiteren Abholzung von Wäldern beitragen.
Die Verordnung sieht bei Verstößen gegen diese Nachweispflichten Sanktionen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes der EU zu, Importverbote sowie die Möglichkeit der Beschlagnahmung betroffener Waren vor. Unternehmen stehen somit vor erheblichen Herausforderungen, um die nötigen Nachweise zu erbringen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Kritik aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft
Die neuen Regelungen stößen auf ernste Bedenken seitens der Wirtschaft und des Handels. Führungskräfte warnen vor hohen administrativen Hürden, die der bürokratische Aufwand mit sich bringt. Jörg Krämer, Chefvolkswirt der Commerzbank, äußerte in diesem Zusammenhang, dass Unternehmen überfordert sein könnten, da sie sich umfangreiche Dokumentationen und Nachweise auferlegen müssen. Laut der Edeka-Gruppe werden Millionen zusätzliche Sorgfaltserklärungen erwartet, wobei die Erfassung der erforderlichen Geodaten als besonders kompliziert angesehen wird. Ein Vertreter der Rewe Group sah die Abschätzung der Preisfolgen im Lebensmitteleinzelhandel als nicht realistisch an.
Die Organisation Fairtrade Deutschland, vertreten durch Martin Schüller, äußert ebenfalls Bedenken. Er sieht die Regelung als potenziell nachteilig für Produzenten im globalen Süden und spricht von einer „neokolonialen Fremdbestimmung“. Trotz der positiven Absicht, Wälder zu schützen, bestreitet er die Fairness der Umsetzung dieser Regelung.
Argumente der EU-Kommission
Die EU-Kommission verteidigt die EUDR und argumentiert, dass diese Maßnahme langfristig positive Auswirkungen auf die Umwelt haben wird. Gemäß den amtlichen Erklärungen soll diese Verordnung dazu beitragen, dass europäische Konsumgewohnheiten nicht mehr zur globalen oder inner-europäischen Abholzung führen. Zudem wird betont, dass die Sorge vor steigenden Preisen im Lebensmittelsektor unbegründet sei. Die EU rechne mit nur begrenzten Auswirkungen auf die Kosten der betroffenen Rohstoffe und erwartet keine signifikanten Erhöhungen der Lebensmittelpreise.
Politische Reaktionen und Forderungen nach Ausnahmen
In der politischen Debatte wurde deutlich, dass einige Entscheidungsträger eine Anpassung der Regelung befürworten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer setzten sich für eine Ausnahme deutscher Land- und Forstbetriebe ein. Merz forderte etwa eine „Null-Risiko-Kategorie“ für die heimischen Betriebe, während Rainer vorschlug, das Inkrafttreten der Regelung um ein Jahr zu verschieben. Dies ist eine Reaktion auf die Sorge um die lokalen Vorschriften und die bereits bestehenden Verbot von Rodungen im deutschen Waldgesetz, die stringent durchgesetzt werden.
Fazit: Auswirkungen und Herausforderungen der EUDR
Die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wird ab Ende 2025 in Kraft treten und erhebliche Änderungen für den Import bestimmter Waren in die EU mit sich bringen. Die strengen Nachweispflichten und potenziellen Strafen werden Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Während die EU-Kommission die Regelung als einen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit bewertet, ergeben sich aus der Praxis erhebliche Bedenken aus Wirtschaft und Politik. Die langfristigen Auswirkungen dieser Verordnung auf die Umwelt und den internationalen Handel bleiben abzuwarten.