Krankenhausreform: Bundesregierung gefordert zur Weiterentwicklung
Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Krankenhausreform
Die Krankenhausreform wird unter dem Einfluss der kommenden Bundesregierung weiterhin an Bedeutung gewinnen. Bei einer politischen Diskussionsrunde auf dem DRG-Forum wurde deutlich, dass eine Anpassung der Reform angesichts der konstant steigenden Kosten im Gesundheitswesen erforderlich ist. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, betonte, dass die Reform kurzfristig keine Kostensenkungen bringen werde. Es sei jedoch entscheidend, die Gelegenheitsversorgung in Deutschland zu vermeiden, um das Wohl der Patienten und des Krankenhauspersonals zu gewährleisten. Ein besonderer Fokus müsse auf die Entwicklung der Vorhaltefinanzierung gelegt werden, um eine langfristige Stabilität im Gesundheitssektor zu erzielen.
Um die rasant steigenden Kosten im Gesundheitswesen zu kontrollieren, ist es erforderlich, eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zu betreiben, die mehr Effizienz zielt. Dies schließt auch die Reform der Notfallversorgung und Rettungsdienste sowie eine Intensivierung der Ambulantisierung ein. Zudem wies Stoff-Ahnis darauf hin, dass eine Nutzung der Mittel aus dem kürzlich im Bundestag beschlossenen Transformationsfonds notwendig sei. Die Finanzierung sollte jedoch nicht über die Versichertenbeiträge auf Bundesebene erfolgen, da diese verfassungsrechtlich problematisch sei, da die Investitionskosten für die Krankenhäuser in den Händen der Bundesländer lägen.
Forderung nach umfassenden Deregulierungen
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), erneuerte die Forderung nach einer umfassenden Deregulierung der Krankenhausvorgaben. Diese Maßnahme würde es den Kliniken ermöglichen, die Aufwendungen zu optimieren, die Versorgung aufrechtzuerhalten und innovative Konzepte umzusetzen. Gaß kritisierte, dass der gegenwärtige Personalbedarf maßgeblich durch politische Vorgaben und G-BA-Beschlüsse diktiert werde. Eine Deregulierung würde jedoch den Kliniken mehr Freiraum bieten, um Kosten zu reduzieren, was einen bedeutenderen Einfluss auf die Finanzen der Einrichtungen hätte als ein Inflationsausgleich.
Für eine effektive Krankenhausreform sei es notwendig, die Krankenhausplanung zu öffnen, um die bestehende Versorgung in den Krankenhausverbünden zu optimieren. Gaß meldete Bedenken an, da das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) derzeit stark von einem Standortdenken geprägt sei, was die Flexibilität der Kliniken einschränke. Die geforderten Personalvorgaben für die Leistungsgruppen seien ineffizient, da sie einem Sparen nicht dienlich seien. Für die Definition dieser Vorgaben arbeitet aktuell ein Leistungsgruppenausschuss, der die Gesundheitsministerien und Vertreter der Selbstverwaltung zusammenbringt.
Herausforderungen im Ausschuss und Entscheidungsfindung
Stoff-Ahnis wies darauf hin, dass der aktuelle Ausschuss noch grundlegende Fragen klären müsse, beispielsweise in Bezug auf die erforderliche Mehrheit für Empfehlungen. Während der GKV-Spitzenverband eine einfache Mehrheit befürwortet, plädiert die DKG für eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um eine ausgewogene Vertretung zu gewährleisten. Die Spannungen zwischen den unterschiedlichen Interessen könnten dazu führen, dass die Frist für die Erarbeitung von Empfehlungen gemäß KHVVG, die bis zum 31. März 2025 festgelegt wurde, möglicherweise nicht eingehalten wird. Gaß äußerte die Hoffnung, dass bis zum Sommer 2025 Fortschritte erzielt werden können, um entsprechend relevante Vorgaben zu erlassen.
Die Einschätzung deutet darauf hin, dass sowohl das BMG als auch der Bundesrat von den Vorschlägen abweichen könnten, was zusätzliche Unsicherheiten in der Umsetzung der Reform nach sich ziehen könnte. Die Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie eine konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss sind entscheidend für den Erfolg der Reform.
Pragmatische Ansätze für die Zukunft
Der parlamentarische Staatssekretär im BMG, Edgar Franke, betonte, dass die Nachjustierung des KHVVG auf der Agenda der kommenden Bundesregierung stehen müsse. Dies erfordere ein Einverständnis aller Beteiligten, um die Effizienz und Qualität der Versorgung zu erreichen. Die neue Regierung müsse pragmatisch handeln, insbesondere im Hinblick auf die Reduzierung bürokratischer Hürden. Eine Evaluierung des bestehenden Systems der Vorhaltevergütung sei eloterisch notwendig, um gegebenenfalls Anpassungen im gesetzlichen Rahmen vorzunehmen. Der demographische Wandel sowie die digitale Transformation im Gesundheitswesen müssen ebenfalls ernst genommen werden, da sie zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung führen.
Kroemer von der Charité plädierte für eine genauere Analyse der Situation im Gesundheitswesen, um adäquat auf die Herausforderungen des demographischen Wandels zu reagieren. Die Implementierung von digitalen Technologien und Künstlicher Intelligenz könnte helfen, Arbeitsabläufe zu optimieren und letztlich die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Die Diskussion um die zukünftige Besetzung des Postens des Bundesgesundheitsministers blieb nicht unerwähnt, wobei verschiedene Meinungen zu den geeigneten Kandidaten äußert wurden. Der Ausblick auf die Reform zeigt, dass deutliche Fortschritte notwendig sind, um die Zukunft des deutschen Gesundheitssystems nachhaltig zu sichern.
Fazit: Dringender Anpassungsbedarf in der Krankenhausreform
Es besteht ein unbestreitbarer Bedarf an einer kritischen Überarbeitung der Krankenhausreform. Die anstehenden Herausforderungen erfordern Zusammenarbeit und kreative Lösungen zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Versorgungsqualität. Die kommenden politischen Entscheidungen werden maßgeblich prägen, wie zukünftige Entwicklungen im Gesundheitswesen verlaufen.