Rechtliche Auseinandersetzungen wegen Preiserhöhungen bei Fernwärme

In Deutschland haben Verbraucherschützer Klagen gegen mehrere Fernwärmeversorger eingereicht, weil sie die angehobenen Preise als ungerechtfertigt erachten. Betroffen sind die Hansewerk Natur GmbH, die E.ON Energy Solutions GmbH sowie die Stadtwerke Neubrandenburg. Diese Klagen sind als Sammelklagen organisiert und wurden vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin angekündigt. Der Verband kritisiert die Preisberechnungsmethoden der Anbieter, die seiner Ansicht nach nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bislang liegen noch keine Urteile in diesen Fällen vor, jedoch wird erwartet, dass die Gerichte sich mit den Klagen befassen werden.

Problematik der Preisänderungsklauseln

Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzungen stehen die Preisänderungsklauseln, auf denen die Preiserhöhungen basieren. Der vzbv argumentiert, dass diese Klauseln unwirksam sind und somit die rechtliche Grundlage für die Preiserhöhungen fehlt. Ein Sprecher des Verbandes erläuterte, dass in diesem Fall Verbraucher die Möglichkeit hätten, die aufgrund der Klausel gestiegenen Preise zurückzufordern. Dies ist besonders wichtig, da Fernwärmekunden oft keine Möglichkeit haben, den Anbieter zu wechseln, wie es bei anderen Energielieferanten der Fall ist. In vielen Regionen gibt es nur einen Anbieter für Fernwärme, was die Verbraucher in eine schwierige Lage bringt, sollten die Preise steigen.

Regionale Anbieter im Fokus

Bezüglich der Stadtwerke Neubrandenburg hat das Unternehmen bislang keine Stellungnahme zu den gegen es gerichteten Klagen abgegeben, da sie der Sammelklage nicht vorliegen. Die Klage wurde am 27. November beim Oberlandesgericht in Rostock eingereicht. Frühere Erfahrungen zeigen, dass bereits eine Unterlassungsklage gegen das Unternehmen anhängig ist, die gegen die Berechnungsformel der Fernwärmepreise gerichtet ist. Diese Klage wird voraussichtlich im Jahr 2026 fortgeführt. Das Unternehmen behauptet, dass ihre Preisberechnungsformel rechtlich zulässig sei und aus einer externen Untersuchung hervorgeht, die diese Behauptung bestätigt hat.

Bundeskartellamt ermittelt

Parallel zu den Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat sich auch das Bundeskartellamt mit den Preiserhöhungen beschäftigt. Ende 2023 wurden Verfahren gegen seven Fernwärmeanbieter initiierte, die aufgrund mutmaßlicher überhöhter Preissteigerungen zwischen 2021 und 2023 unter Verdacht geraten sind. Der Fokus liegt dabei auf den Preisanpassungsklauseln in insgesamt neun Fernwärmenetzen. Im Frühjahr 2025 berichtete das Kartellamt, dass sich bei vier dieser Netze der Anfangsverdacht bestätigt hat und rechtswidrige Preisänderungsklauseln verwendet wurden. Die genauen Identitäten der betroffenen Unternehmen sind jedoch derzeit nicht bekannt.

Fazit: Rechtliche unsicherheiten für Verbraucher

Die aktuellen rechtlichen Streitigkeiten um die Fernwärmepreise werfen ein Licht auf die Unsicherheiten, mit denen Verbraucher konfrontiert sind. Die Komplexität der Preisbildung und die Festlegung der Preiserhöhungen durch die Anbieter machen es für Kunden schwer, ihre Rechte zu wahren. Die Klagen und Ermittlungen des Bundeskartellamts könnten jedoch dazu beitragen, mehr Transparenz und faire Preisgestaltung auf dem Fernwärmemarkt zu schaffen.