Fluggastrechte gefährdet: Bundesregierung blockiert EU-Reform
Bundesregierung bremst EU-Reform der Fluggastrechte
-
Lesezeit: 4 Minuten -

Die Bundesregierung hat sich entschieden, die vorgeschlagene Erhöhung der Zeitgrenzen für Entschädigungen im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung abzulehnen. Diese Position steht im Widerspruch zu einem Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister. Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass die Bundesregierung eine „Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus“ für nicht akzeptabel hält. Sie setzt sich stattdessen für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Fluggäste, der Luftfahrtunternehmen und der Reisewirtschaft ein.
Aktuelle Reformdiskussionen auf EU-Ebene
In Bezug auf die Reformdiskussionen innerhalb der Europäischen Union verweisen die Grünen in ihrer Anfrage auf die politische Einigung, die der Rat der EU-Verkehrsminister am 5. Juni 2025 getroffen hat. Diese Einigung sieht vor, dass Entschädigungen für Flugreisende erst ab einer Verspätung von vier bis sechs Stunden gewährt werden sollen. Diese Änderung würde die bestehende Regelung brechen, bei der bereits ab drei Stunden Verspätung verschiedene Entschädigungen fällig werden. Diese sind gegenwärtig gestaffelt: 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge innerhalb der EU bis 1.500 km sowie für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km außerhalb Europas und 600 Euro für Flüge über 3.500 km.
Bundesregierung erkennt Reformbedarf an
In der Antwort erläutert die Bundesregierung, dass sie die Fluggastverordnung als reformbedürftig erachtet, insbesondere im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung. Trotzdem wird die Beibehaltung der Drei-Stunden-Schwelle als bewährte Regelung befürwortet. Die Bundesregierung sieht jedoch Änderungsbedarf bezüglich der Höhe der Entschädigungen. Sie schlägt vor, die Entschädigungszahlungen auf einheitlich 300 Euro festzulegen. Dies würde insbesondere kürzeren Flügen zugutekommen, während Passagiere auf Mittel- und Langstreckenflügen mit einem geringeren Betrag rechnen müssten. Die Argumentation der Bundesregierung besagt, dass dies europäische Luftfahrtunternehmen entlasten würde, insbesondere im Wettbewerb mit außereuropäischen Anbietern. Diese Änderung soll zudem die Handhabung für alle Beteiligten vereinfachen.
Der weitere Prozess im EU-Reformverfahren
Die Bundesregierung informiert weiter über den Ablauf der Reform. Nach der politischen Einigung am 5. Juni steht nun die formelle Annahme des Rates in erster Lesung aus. Sobald der festgelegte Standpunkt des Rates an das Europäische Parlament übermittelt wird, hat dieses die Möglichkeit, diesen gemäß Artikel 294 Absatz 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, abzulehnen oder abzuändern. Dieses Verfahren liegt in der Verantwortung des Europäischen Parlaments, was einen weiteren wichtigen Schritt im Reformprozess darstellt.
Fazit: Herausforderungen für Fluggastrechte im EU-Reformprozess
Die Diskussion um die Reform der Fluggastrechteverordnung zeigt, dass die Bundesregierung eine klare Position vertritt, die die Interessen der Passagiere im Fokus hat. Gleichzeitig wird erkenntlich, dass der Reformprozess auf EU-Ebene komplex ist und viele Interessengruppen berücksichtigt werden müssen. Die endgültige Entscheidung über die Änderungen hängt entscheidend von den Verhandlungen im Europäischen Parlament ab.