EU-Kommission sieht sich zwei neuen Misstrauensanträgen gegenüber
EU-Kommission steht vor Misstrauensanträgen
Im Oktober wird die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen mit zwei Misstrauensanträgen konfrontiert, die im Europäischen Parlament zur Abstimmung kommen. Die Initiative stammt von der rechten Fraktion „Identität und Demokratie“ sowie der Linkenfraktion. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola informierte die Abgeordneten über diesen Schritt, der sich vor allem gegen von der Leyen selbst richtet, obwohl Misstrauensanträge grundsätzlich die gesamte Kommission betreffen. Ein erstes Misstrauensvotum hatte die Kommission bereits im Juli erfolgreich überstanden.
Kritikpunkte der Anträge
Die vorgebrachte Kritik konzentriert sich auf verschiedene Aspekte der Politik von von der Leyen. Der Antrag der „Identität und Demokratie“-Fraktion richtet sich vor allem gegen ihre Positionen in den Bereichen Klima und Migration. Kritiker werfen der Kommission Intransparenz und Zensur vor, was die Politikgestaltung betrifft. Der Vorsitzende der Linkenfraktion, Martin Schirdewan, äußerte sich zu einem umstrittenen Zollabkommen, das die Kommission mit der Trump-Administration geschlossen hat. Er bezeichnete den Pakt als Bedrohung für die europäische Industrie, die Tausende von Arbeitsplätzen gefährde. Zudem wird der Kommission vorgeworfen, auf die humanitäre Krise im Gazastreifen nicht ausreichend reagiert zu haben.
Voraussetzungen für das Misstrauensvotum
Bevor die Misstrauensanträge zur Debatte und Abstimmung im Parlament gestellt werden, müssen sie von mindestens einem Zehntel der 720 Abgeordneten unterstützt werden. Dieses Quorum ist für die Debatte und Abstimmung im Parlament entscheidend. Ein angenommener Misstrauensantrag würde zur Folge haben, dass die gesamte EU-Kommission zurücktreten müsste. Die Hürden für eine tatsächliche Annahme sind jedoch hoch, da dafür eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich wäre, was mindestens 361 Stimmen bedeutet. Bei voller Anwesenheit der Abgeordneten wären sogar 480 Stimmen nötig, um einen Rücktritt herbeizuführen.
Schwierigkeiten bei der Absetzung
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kommission tatsächlich zurücktreten muss, gilt als gering. Bereits bei der Wahl im vergangenen November erhielt die Kommission von Ursula von der Leyen 370 Stimmen und konnte damit das Vertrauen des Parlaments sichern. Der vergangene Misstrauensantrag im Juli wurde unter anderem durch Vorwürfe motiviert, dass wichtige Informationen zu ausgetauschten Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem CEO von Pfizer zurückgehalten worden waren. Misstrauensanträge gegen die Kommission sind in der Geschichte der EU eher die Ausnahme und führen selten zum Rücktritt einer Kommission.
Historische Perspektive der Misstrauensanträge
Ein historischer Rückblick zeigt, dass es in der EU-Geschichte nur ein sehr rarer Fall war, in dem ein drohender erfolgreicher Misstrauensantrag zum Rücktritt einer gesamten Kommission führte. Dies geschah 1999, als die Kommission unter Jacques Santer aufgrund eines Berichts über Betrug, Missmanagement und Nepotismus vorsorglich ihre Posten zur Verfügung stellte. Derartige Vorgänge verdeutlichen, wie ernst das Instrument des Misstrauensantrags genommen wird, dennoch bleibt eine erfolgreiche Anwendung in der Regel ein seltenes Ereignis.
Fazit: Zukünftige Entwicklungen abwarten
Insgesamt stehen der EU-Kommission von Ursula von der Leyen herausfordernde Zeiten bevor. Die Misstrauensanträge werden in der politischen Debatte des Europäischen Parlaments vom 1. bis 4. Oktober eine zentrale Rolle einnehmen. Es bleibt abzuwarten, wie die Abstimmung ausgeht und welche weiteren politischen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten.

