EU-Kommission plant umfassende ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform im Immobilieninvestment
Überblick über die geplante Reform der ESG-Kategorisierung
Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Entwurf zur Reform der Offengelegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) vorgelegt, der die bestehende Struktur für die Klassifizierung von Fondsprodukten grundlegend überarbeiten will. Der Vorschlag sieht vor, die bisherigen Kategorisierungen gemäß Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 durch drei neue Produktgruppen zu ersetzen: Sustainable, Transition und ESG Basics. Diese Neuregelungen werden voraussichtlich ab 2028 verpflichtend in Kraft treten und sollen dazu beitragen, eine klarere und verlässlichere Orientierung für Anleger zu schaffen.
Die Ypsilon Group erwartet, dass die neuen Regelungen die Transparenz und Konsistenz im Bereich der nachhaltigen Investitionen erhöhen werden. Mit der Neustrukturierung der ESG-Kategorien hofft die Kommission, sowohl Anleger als auch Marktteilnehmer bei der Einordnung von Fondsprodukten besser zu unterstützen. Insbesondere soll damit auch ein einheitlicher Standard für die Ermittlung des Nachhaltigkeitsgrads von Produkten geschaffen werden. In diesem Rahmen werden die Produktgruppen unterschiedliche Anforderungen und Ziele vorgeben, die die Diversifizierung des Marktes fördern sollen.
Kategorie Sustainable: Höchste Anforderungen an Nachhaltigkeit
Die Kategorie Sustainable wird als die anspruchsvollste Einstufung gelten und fordert von den Fondsprodukten, dass mindestens siebzig Prozent ihres Portfolios nachweislich ökologischen oder sozialen Zielen dienen. Um in diese Kategorie eingestuft zu werden, müssen die Fonds einen messbaren und nachweisbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten. Zudem müssen strenge Ausschlusskriterien eingehalten werden, die beispielsweise Investitionen in kontroverse Waffen, Tabakkonzerne oder fossile Brennstoffe, die keinen glaubwürdigen Ausstiegsplan vorweisen, untersagen. Für Immobilienfonds bedeutet dies konkret, dass sie nur dann als nachhaltig anerkannt werden, wenn ihr gesamtes Portfolio einer konsistenten Nachhaltigkeitsstrategie folgt. Einzelne grüne Projekte genügen nicht mehr, um den Anforderungen dieser Kategorie gerecht zu werden.
Ein weiterer zentraler Aspekt dieser Kategorie ist die Notwendigkeit der Transparenz. Fonds müssen dokumentieren, wie ihre Investments zur Erreichung der festgelegten Nachhaltigkeitsziele beitragen. Diese strengen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die als nachhaltig gekennzeichneten Produkte tatsächlich ihren Versprechen nachkommen.
Kategorie Transition: Förderung von nachhaltigen Übergängen
Die Entwicklung der Kategorie Transition adressiert eine der wesentlichen Schwächen der bisherigen Systematik. Hier müssen mindestens siebzig Prozent des Portfolios einem klar definierten Übergangsplan folgen, der die Zielsetzungen für eine nachhaltigere Zukunft beschreibt. Dieser Plan muss konkrete Schritte, realistische Zeitrahmen und messbare Fortschritte beinhalten. Experten wie Christian Eder von der Ypsilon Group heben hervor, dass diese Kategorie besonders wertvoll ist, um die Transformation von weniger nachhaltigen in nachhaltige Fonds systematisch zu erfassen.
Insbesondere die Immobilienbranche könnte durch diesen neuen Ansatz profitieren, da viele Bestandsgebäude saniert werden müssen. Fonds, die in solche Modernisierungsprojekte investieren, können ihre Aktivitäten innerhalb dieser Kategorie verorten, sofern sie ihre Fortschritte transparent dokumentieren. Dies könnte dazu führen, dass Investitionen in den Umbau bestehender Immobilien einen höheren Stellenwert erhalten und nachhaltige Praktiken gefördert werden.
Kategorie ESG Basics: Integration ohne spezifisches Ziel
Die Kategorie ESG Basics richtet sich an Fonds, die ESG-Faktoren in ihre Investitionsentscheidungen integrieren, jedoch kein spezifisches Nachhaltigkeitsziel verfolgen. Auch hier ist eine klare Struktur gefordert: mindestens siebzig Prozent des Portfolios müssen durch definierte Prozesse von ESG-Integrationen geleitet werden, wie etwa Screenings, Ratings oder festgelegte Ausschlusskriterien. Diese Kategorie wird voraussichtlich viele Fonds umfassen, die derzeit nach Artikel 8 klassifiziert sind.
Für Immobilienfonds bedeutet dies, dass sie nachweisen müssen, wie sie ESG-Kriterien in ihren Anlageansatz einbinden können. Eine transparente und belastbare Dokumentation ist hierbei unerlässlich, um in dieser Kategorie eingestuft zu werden. Dies könnte also die Notwendigkeit für Fonds verstärken, ihre Ansätze zur ESG-Integration klarer darzustellen und entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen.
Überleitung und Ausblick auf die Umsetzung
Laut dem Reformentwurf werden bestehende Fondsprodukte vorerst nicht automatisch neu klassifiziert. Die Artikel-6-, Artikel-8- und Artikel-9-Kategorien sollen zunächst weiterhin bestehen bleiben. Für geschlossene Produkte, deren Portfolios nicht mehr verändert werden können, sind Ausnahmen vorgesehen. Außerdem wird eine Vereinfachung der Offenlegungspflichten angestrebt, wodurch die bisherige Praxis der „Principal Adverse Impacts“ und umfangreiche Informationen auf Websites weitgehend entfallen könnten. Künftige Berichterstattung soll über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgen, jedoch nur von den Unternehmen, die weiterhin unter diese Verpflichtungen fallen.
Die Ypsilon Group rechnet damit, dass die reformierte SFDR gegen Ende 2027, realistischer jedoch ab 2028 verpflichtend Anwendung finden wird. Nach dem EU-Gesetzgebungsverfahren ist eine Übergangsfrist von rund eineinhalb Jahren vorgesehen, in der die bisherigen Offenlegungspflichten gelten bleiben. Im Rahmen der Reform wird die Notwendigkeit der Schaffung verbindlicher Mindeststandards betont, um die Klarheit und Verlässlichkeit der Klassifikationen zu gewährleisten.
Fazit: Weg zu klareren Standards im Bereich der nachhaltigen Finanzierungen
Die bevorstehende Reform der ESG-Kategorisierung ist ein wichtiger Schritt, um die Transparenz und Konsistenz im Bereich nachhaltiger Investitionen zu erhöhen. Durch die Einführung klar definierter Kategorien und strenger Anforderungen an die Nachhaltigkeit wird ein einheitlicher Standard geschaffen, der sowohl Anleger als auch Fondsanbieter unterstützen soll. Die Übergangsphase bietet die Möglichkeit, bestehende Produkte schrittweise anzupassen, um den neuen Vorgaben gerecht zu werden. Die Reform könnte somit langfristig dazu beitragen, das Vertrauen in nachhaltige Finanzierungsprodukte zu stärken und den Weg für eine nachhaltigere Finanzierung zu ebnen.

