EU hält an Verbot von Verbrennerfahrzeugen fest
Ein Wendepunkt für den Verbrennungsmotor?
Die Europäische Kommission hat kürzlich angedeutet, dass sie nicht mehr starr an zuvor festgelegten Maßnahmen zur Begrenzung von Verbrennungsmotoren festhält. Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas betont, dass die Kommission auf neue Realitäten reagieren möchte. Diese Entwicklung könnte den Automobilherstellern signalisieren, dass ihre Herausforderungen bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge ernst genommen werden. Zudem könnte dies den Verbrauchern die Wahl lassen, welches Auto sie fahren möchten. Doch in der Realität mischt sich in diese scheinbar positive Wendung auch Skepsis. Der neue Vorschlag der Kommission zeigt eine Tendenz, die bisherigen Regelungen nicht grundlegend zu ändern.
Veränderung in homöopathischen Dosen
Der Vorschlag zur Anpassung der Regeln liefert nur begrenzte Veränderungen, die vor allem durch den starken politischen Druck aus Ländern wie Deutschland, Italien und Polen bedingt sind. Angesichts der großen ökonomischen Herausforderungen der Automobilindustrie sowie des Unwillens der Verbraucher, sich mit den strikten Vorgaben aus Brüssel abzufinden, zeigt die Kommission ein Abrücken vom ursprünglichen Verbrennerverbot. Ein entscheidender Punkt ist, dass der zuvor angestrebte vollständige Ausstieg aus der Fahrzeugtechnik mit Verbrennungsmotoren bis 2035 vom Tisch ist. Die neuen Vorgaben verlangen lediglich eine Reduktion des CO2-Ausstoßes bei Neuwagenflotten um 90 Prozent. Zunächst erlaubte die Kommission nur die Zulassung von Fahrzeugen mit einer Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor, also von Plug-in-Hybriden. Erst kurz vor der Veröffentlichung des neuen Vorschlags wurde auch die Zulassung reiner Verbrennermotoren erlaubt. Somit bleibt die Technologieoffenheit für die kommenden Jahre bestehen, doch die Zukunft nach 2040 bleibt ungewiss.
Bürokratieabbau und Marktanreize?
Diese Anpassungen geben der Industrie etwas Luft. Die Einnahmen aus dem verbleibenden Verkauf von Verbrennerfahrzeugen sollen genutzt werden, um die Elektrifizierung der Fahrzeugflotten teilweise zu finanzieren. Dieser Prozess ist jedoch nicht ohne Konditionen. Die Kommission fordert, dass die Reduktion des CO2-Ausstoßes konstant bleibt. Automobilhersteller, die weiterhin Verbrenner vertreiben möchten, müssen zudem innovative Materialien wie grünen Stahl einsetzen und auf Biokraftstoffe zurückgreifen. Sieben von zehn Prozent des notwendigen CO2-Zielabsenkung sollen durch diese Maßnahmen erreicht werden. Dies wirft die Frage auf, ob die Kommission tatsächlich auf Bürokratieabbau zielt oder ob sie zusätzliche Anforderungen schafft.
Neue Steuervorgaben für Unternehmensflotten
Parallel zu den neuen Anforderungen an die automobile Brennstoffpolitik hat die Kommission auch Änderungen für Unternehmensflotten vorgeschlagen. Diese sollen spezifische CO2-Ziele erfüllen, was den Markt für gebrauchte Elektrofahrzeuge potenziell anregen könnte. Die Zielvorgaben variieren je nach Land und wirtschaftlicher Situation. In Deutschland etwa, wo bis 2030 54 Prozent der Unternehmensflotte Elektroautos ausmachen sollen, sind die Vorgaben besonders ambitioniert. Die Tatsache, dass fast zwei Drittel aller Neuwagen an Unternehmen verkauft werden, stellt sicher, dass diese Regelungen einen erheblichen Einfluss auf den Markt ausüben. Kritiker bezeichnen diese Maßnahmen nicht zu Unrecht als eine Art Verbot für Verbrennerfahrzeuge durch die Hintertür.
Fazit: Eine ambivalente Wende
Obwohl die zukünftige Ausrichtung der Kommission in Bezug auf den Verbrennungsmotor sagt, dass eine klimafreundliche Mobilität nicht ohne Vorgaben auskommen kann, bleibt die Frage, ob diese tatsächlich die bestmögliche Lösung darstellen. Die Entscheidung über die Verkehrswende sollte besser den Marktentwicklungen und Verbraucherentscheidungen überlassen werden. Solange die EU ihre Klimaziele beibehält und die CO2-Bepreisung fortsetzt, wird dies die Kosten für Verbrenner erhöhen, jedoch auch die Flexibilität für Hersteller und Verbraucher bewahren, zukünftige Mobilitätslösungen zu wählen.

