EU AI Act: Der Weg zur Einhaltung beginnt now
Einführung in das KI-Gesetz der EU: Ein neues Paradigma
Am 16. November 2025 wurde eine bedeutende Entwicklung im Bereich der Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) in Europa bekanntgegeben. Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des ersten umfassenden KI-Gesetzes stehen Unternehmen vor einer grundlegenden Herausforderung in der digitalen Landschaft. Bereits seit Februar 2025 gelten erste Regelungen, doch die entscheidende Frist, der 2. August 2026, rückt näher. An diesem Datum müssen Unternehmen, die KI entwickeln oder anwenden, ihre Systeme klassifiziert, dokumentiert und an die neuen Anforderungen angepasst haben, um empfindliche Strafen zu vermeiden. Diese Bußgelder orientieren sich an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und könnten für viele Compliance-Abteilungen zu einem ernsthaften Problem werden. Der neue EU AI Act hat das Potenzial, nicht nur europäisch, sondern auch international als Standard zu gelten.
Das zentrale Element dieser Verordnung ist eine klare Klassifizierung von KI-Anwendungen basierend auf ihrem Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte. Diese Kategorisierung sieht vier verschiedene Risikostufen vor, für die unterschiedliche Auflagen gelten. Unternehmen müssen nun sorgfältig abwägen, welche Technologien sie einsetzen und welche Regelungen für diese gelten, um den Herausforderungen der Regulierung gerecht zu werden.
Regulatory Framework: Fristen und Anforderungen
Die neuen Gesetze werden schrittweise eingeführt, beginnend mit den bereits bestehenden Regelungen seit Februar 2025. Nicht nur Verbotene KI-Praktiken, wie Social Scoring oder die gezielte Ausnutzung von Schwächen einzelner Gruppierungen, sind ab sofort tabu; auch die Vorgaben für Hochrisiko-Systeme treten in den Vordergrund. Diese Systeme, etwa in der medizinischen Diagnostik oder bei der Steuerung kritischer Infrastrukturen, unterliegen ab dem 2. August 2026 strengen Dokumentations- und Managementpflichten. Es müssen klare Regeln für das Risikomanagement und die Qualitätssicherung etabliert werden, die auch eine menschliche Überwachung vorsehen.
Die Implementierungsfristen sind streng, und die Unternehmen, die nicht proaktiv handeln, sehen sich erheblichen Herausforderungen gegenüber. Unternehmer sind aufgefordert, ihr Personal in Bezug auf die Notwendigkeit von KI-Kompetenz zu schulen. Unwissenheit ist kein schützenswertes Argument – Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Teams die eingesetzten Technologien verstehen. Zuletzt ist der 2. August 2027 eine wichtige Deadline für Produkte, die bereits unter bestehende EU-Sicherheitsvorschriften fallen, da hier zusätzliche Anforderungen hinzutreten werden.
Überwachung und Durchsetzung der Regelungen
Zur Umsetzung und Überwachung des AI Acts wurde die neue Behörde Europäisches KI-Büro ins Leben gerufen. Diese Institution wird in der Generaldirektion CNECT angesiedelt und hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verordnung in den 27 EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen. Die Herausforderung besteht darin, dass unterschiedliche nationale Verwaltungskulturen und Digitalisierungsgrade berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Marktüberwachungsbehörden zu benennen, die für die Überwachung der entsprechenden Regelungen verantwortlich sind. Die drohenden Strafen, die an die DSGVO angelehnt sind, zeigen deutlich: Die EU nimmt diese Thematik ernst.
Ein weiterer interessanter Aspekt sind die sogenannten regulatorischen Sandkästen, die es Unternehmen ermöglichen, KI-Systeme unter kontrollierten Bedingungen zu testen. Diese Testumgebungen könnten insbesondere für Start-ups und kleine Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Hier können neue Technologien entwickelt und erprobt werden, bevor sie auf den Markt gelangen, was Innovationen in einem für viele herausfordernden regulatorischen Umfeld fördern soll.
Dynamische Rollenverteilung und Anpassungsdruck
Ein zentrales Merkmal des AI Acts ist die dynamische Natur der Rollenzuweisungen. Unternehmen, die heute als Nutzer eines KI-Systems gelten, können sich bereits morgen in die Kategorie der regulierten Anbieter bewegen, beispielsweise wenn ein bisher harmloser Einsatz des Systems für hochriskante Zwecke angepasst wird. Dies erfordert von den Unternehmen eine ständige Wachsamkeit, insbesondere im Hinblick auf ihre Lieferketten und die Verantwortung für eingesetzte Technologien. Der Wandel in der Risikoeinstufung einzelner Systeme kann gravierende Folgen nach sich ziehen und erfordert von allen Akteuren ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit.
Fazit: Dringlichkeit im Compliance-Management
Die klare Botschaft der EU an die Unternehmen ist unmissverständlich: Die Übergangszeit neigt sich dem Ende zu. Um zukünftige Strafen zu vermeiden, sind Unternehmen gefordert, umgehend eine systematische Bestandsaufnahme ihrer KI-Systeme vorzunehmen. Die Identifikation, Klassifizierung und Dokumentation der verwendeten Technologien sowie eine adäquate Schulung der Mitarbeiter muss zügig erfolgen. Insbesondere deutsche Unternehmen müssen sich hierbei anstrengen, um den Anforderungen des AI Acts gerecht zu werden. Die EU positioniert sich nicht nur als Vorreiter in der KI-Regulierung, sondern setzt auch Standards, die international Beachtung finden werden. Unternehmen, die jetzt auf Compliance setzen, sichern sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen Vertrauensvorsprung im Wettbewerb.

