Corona-Notlage erneut verlängert: Forderung nach Entmachtung Haseloffs
Aktuelle Corona-Notlage in Sachsen-Anhalt
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat kürzlich zum siebten Mal hintereinander eine Corona-Notlage ausgerufen. Diese wiederholte Entscheidung stößt jedoch auf erheblichen Widerstand aus verschiedenen politischen Lagern und von fachlicher Seite. Die Kritik stammt unter anderem vom Landesrechnungshof, dem Steuerzahlerbund, der AfD, den Grünen sowie der FDP-Basis. Auch auf Bundesebene äußern Politiker Bedenken und fordern die Entsendung eines Bundeskommissars.
Der Landesrechnungshof hat vor der Abstimmung betont, dass es nicht akzeptabel sei, den Staat dauerhaft auf Notlagen zu stützen, um den Einsatz von Schulden und Sondervermögen zu legitimieren. Präsident Kay Barthel äußerte, dass die als Begründung herangezogenen „Nachwirkungen der Corona-Pandemie“ als problematisch und potenziell vor Gericht angreifbar angesehen werden könnten. Insbesondere mache die Analyse deutlich, dass über die Hälfte der 63 Maßnahmen im Corona-Sondervermögen keinen adäquaten Bezug zur Pandemie aufwiesen; viele der Projekte entsprächen regulären Staatsaufgaben.
Kritik von verschiedenen Seiten
Der Chef des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt, Ralf Seibicke, sieht die siebte Ausrufung als Fehlentscheidung und bezeichnet sie als „Bullshit“. Seibicke hat bereits angekündigt, eine Klage beim Landesverfassungsgericht in Erwägung zu ziehen, da die finanzpolitischen Folgen der Entscheidung als „brandgefährlich“ eingeschätzt werden. Auch innerhalb des Landtags wird der Widerstand größer; AfD-Sprecher Patrick Harr kündigte an, dass die Fraktion rechtliche Schritte prüfen werde. Die Grünen zeigen sich ebenfalls verärgert und überlegen, eine ähnliche Initiative zu starten. Olaf Meister, ein führender Politiker der Grünen, erklärt, dass die Möglichkeit einer Klage von ihrer Fraktion momentan geprüft werde.
Schärfere Kritik aus Berlin
Die Bundespolitikerin Sahra Wagenknecht hat ebenfalls scharfe Vorwürfe gegen die Landesregierung in Sachsen-Anhalt erhoben. Sie spricht von Trickserei und sieht die Corona-Notlage als ein Mittel, um finanzielle Mittel zu mobilisieren und die Regierungsparteien in eine günstigere Position für die anstehenden Landtagswahlen zu bringen. Wagenknecht fordert ein Eingreifen des Bundes, da das Verhalten des Landes als potenziell rechtswidrig und pflichtwidrig angesehen wird. Sie verweist auf Artikel 37 des Grundgesetzes, der die Möglichkeit eines Bundeskommissars eröffnet, um einer potenziellen Missbrauchssituation entgegenzuwirken.
Rechtliche Grundlagen und Perspektiven
Artikel 37 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Bund in Situationen eingreifen kann, in denen ein Land seinen bundesrechtlichen Pflichten nicht nachkommt. Diese rechtlichen Grundlagen geben der Diskussion um den Einsatz eines Bundeskommissars zusätzlichen Gewicht. Bisher wurde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein solcher Eingriff jedoch noch nie praktiziert. Der frühere Bundestags-Vizepräsident und FDP-Vize Wolfgang Kubicki zeigt sich den Überlegungen für einen Bundeskommissar gegenüber aufgeschlossen und bezeichnet die Idee als „bestechend“. Der Einsatz eines Bundeskommissars würde einen weitreichenden und außergewöhnlichen Eingriff in die föderalen Strukturen Deutschlands darstellen.
Fazit: Der Widerstand wächst
Die wiederholte Ausrufung der Corona-Notlage in Sachsen-Anhalt sorgt für zunehmende Spannungen zwischen verschiedenen politischen Akteuren. Die Vielzahl der kritischen Stimmen, sowohl von Fachleuten als auch von anderen politischen Parteien, könnte zu einem entscheidenden Wendepunkt in der finanziellen und gesellschaftlichen Handhabung der Corona-Auswirkungen führen. Der rechtliche Rahmen und die Diskussion über die Rollen von Bundes- und Landesregierung werden in der kommenden Zeit sicher im Fokus der Gesellschaft stehen.

