Berlin: CDU und SPD präsentieren Entwurf für Vergesellschaftungsgesetz
Einführung in das Vergesellschaftungsrahmengesetz
Die Fraktionen von CDU und SPD haben einen entscheidenden Schritt in der Berliner Wohnungspolitik getan, indem sie einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorgelegt haben. Dieses Gesetz basiert auf den Ergebnissen des Volksentscheids zur Enteignung großer Wohnungskonzerne im Jahr 2021, der in der Hauptstadt für rege Diskussion sorgte. Mit dem neuen Rahmen soll ein rechtlicher Leitfaden geschaffen werden, der den Umgang mit großen Wohnungsbeständen regelt, ohne die gravierenden Schritte der Enteignung zu thematisieren.
Hintergrund des Volksentscheids
Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ erhielt 2021 eine breite Zustimmung aus der Bevölkerung, mit über 59 Prozent der Stimmen für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin verwalten. Diese Entscheidung spiegelt eine zunehmende Unzufriedenheit mit den Mietpreisen und dem Wohnungsangebot in der Hauptstadt wider. Der aktuelle Entwurf zur Vergesellschaftung ist ein direktes Ergebnis dieses Votums und soll die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen, gleichzeitig aber innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen bleiben.
Widerspruch zur Enteignung
Trotz des eindeutigen Votums des Volksentscheids wird in den Erklärungen der Politikern von CDU und SPD klar, dass eine Enteignung nicht in Betracht gezogen wird. Dirk Stettner, der Fraktionschef der CDU, betonte, dass das Vergesellschaftungsrahmengesetz nicht als ein Instrument zur Enteignung interpretiert werden darf. Stattdessen soll es Rechtssicherheit bieten, indem die Eigentumsrechte gewahrt bleiben und Eigentum durch das Grundgesetz geschützt ist. Diese klare Positionierung ist wichtig, um eine fundierte Diskussion über die Herausforderungen im Bereich Wohnraum zu führen, ohne in ideologische Konflikte abzudriften.
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen
Ein zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, festzulegen, dass jede Vergesellschaftung fair entlohnt werden muss, basierend auf dem Verkehrswert der Immobilien. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Eigentümer nicht unrechtmäßig benachteiligt werden. Stettner hebt hervor, dass es wichtig sei, die finanziellen Belastungen für die Stadt zu begrenzen und die Bewohner vor „finanzpolitischen Abenteuern“ zu schützen. Damit soll das Vergesellschaftungsrahmengesetz nicht zu einer finanziellen Belastung für den Berliner Haushalt führen und nachhaltig wirtschaftlich sein.
Fazit: Rechtssicherheit und klare Bedingungen
Insgesamt strebt das Vergesellschaftungsrahmengesetz nach einer klaren Regulierungsstruktur, die sowohl den Bedürfnissen der Berliner Mieter nach mehr Wohnraum gerecht wird, als auch die Rechte der Immobilienbesitzer respektiert. Durch die Definition strenger Voraussetzungen soll sichergestellt werden, dass Vergesellschaftungen nur in eindeutig belegbaren Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden. Dies schließt ideologisch motivierte Projekte, die zulasten der Stadt gehen, aus und fördert eine sachliche Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik des Wohnungsmarktes in Berlin.

