Debatte über Justizetat: Rechtsstaatliche Funktionsfähigkeit im Fokus
Einführung in den Haushaltsentwurf des Bundesministeriums der Justiz
Am Freitag, dem 13. September 2024, fand im Bundestag die erste Lesung des Etatentwurfs des Bundesministeriums der Justiz statt. Der Einzelplan 07 im Bundeshaushalt 2025 sieht Ausgaben in Höhe von 1,04 Milliarden Euro vor, was einen leichten Anstieg im Vergleich zu 1,03 Milliarden Euro im Jahr 2024 darstellt. Traditionell hat das Justizressort unter den Bundesministerien das geringste Ausgabevolumen. Dennoch ist zu vermerken, dass das Ministerium, unter der Leitung von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP), mit Einnahmen von 729,78 Millionen Euro rechnet, was eine Erhöhung gegenüber 666,08 Millionen Euro im Vorjahr darstellt. Dies ermöglicht es dem Ministerium, einen Großteil seiner Ausgaben selbst zu finanzieren. Der Etatentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Herausforderungen für den Rechtsstaat
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann sprach während der Debatte von verschiedenen Herausforderungen, denen der Rechtsstaat momentan gegenübersteht. Diese seien von einer zunehmenden Nervosität in der Bevölkerung begleitet, die aus der historischen Erfahrung resultiert. Er äußerte die Zuversicht, dass die bewährten Prinzipien des Grundgesetzes dazu in der Lage sind, auch komplexe Probleme zu bewältigen. Nachdem er den Rechtsstaat als Erfolgsmodell bezeichnete, betonte er zudem die Notwendigkeit einer Trendwende bei der Bürokratisierung. Diese stellt eine ökonomische Herausforderung dar, da übermäßige Bürokratie als eine Form der Besteuerung angesehen werden kann. Um das Vertrauen der Bürger in die Justiz zurückzugewinnen, sei es unerlässlich, diese gut auszustatten. Der Minister kündigte an, dass eines der politischen Schwerpunktthemen im kommenden Jahr die Entbürokratisierung sei.
Positionen der verschiedenen Fraktionen
In der Debatte äußerte sich die SPD-Fraktion durch Esther Dilcher, und bekräftigte die Notwendigkeit, den Rechtsstaat weiter zu stärken. Sie wies darauf hin, dass die Wirklichkeit belege, dass der Rechtsstaat funktioniert, obwohl oft das Gegenteil behauptet werde. Kritisiert wurde auch die Opposition, die häufig das Asylrecht und die Migration thematisierte. Dilcher stützte sich auf Artikel 16a des Grundgesetzes, der politischen Verfolgten Asyl gewährt, und warnte davor, dass notwendige Änderungen am Asylrecht nicht die Migration eindämmen könnten. Die Grünen, vertreten durch Bruno Höne, lobten den Etatentwurf als solide, insbesondere durch die Berücksichtigung der Projektförderung für die Organisation Hate Aid, die sich mit digitaler Gewalt beschäftigt. Die Digitalisierung und die Notwendigkeit einer umfassenden Modernisierung des Rechts standen ebenfalls im Fokus. Dr. Thorsten Lieb von der FDP betonte, dass erfolgreiche Rechtspolitik auch Standortpolitik ist und dass die Digitalisierung der Justiz große Fortschritte gemacht habe.
Kritik an Regierungsmaßnahmen
Die CDU/CSU-Fraktion, vertreten durch Prof. Dr. Günter Krings, warf der Regierung vor, das Grundgesetz nicht konsequent einzuhalten, und kritisierte die Herangehensweise an Probleme, die existieren, jedoch ignoriert werden. Dr. Michael Espendiller von der AfD beschuldigte die Ampel-Koalition, Pseudomaßnahmen zu ergreifen und drängte auf die Notwendigkeit, reale Probleme anzusprechen. Clara Bünger von der Linken kritisierte Kürzungen im Justizetat und warnte, dass dies die Demokratie gefährden könnte. Sie verwies auf die Notwendigkeit, Extremismus und Rassismus aktiv zu bekämpfen und forderte ein beschlossenes Demokratiefördergesetz.
Finanzierung und Ausgaben der nachgeordneten Behörden
Die finanziellen Mittel für das Justizministerium stammen auch von seinen nachgeordneten Behörden. Zu ihnen zählt das Deutsche Patent- und Markenamt, das für 2025 Einnahmen von 492 Millionen Euro plant, während die Ausgaben bei 274,03 Millionen Euro liegen. Auch das Bundesamt für Justiz rechnet mit einem Überschuss: Es erwartet Einnahmen von 184,2 Millionen Euro bei Ausgaben von 114,87 Millionen Euro. Weitere finanzielle Vorkehrungen betreffen die Bundesgerichte und den Generalbundesanwalt, die sich über entsprechende Mittel im Haushalt freuen dürfen.
Fazit: Ausgewogene Perspektiven und Herausforderungen für das Justizministerium
Die umfassende Debatte über den Etatentwurf für 2025 zeigt die unterschiedlichen Positionen und Herausforderungen, mit denen das Bundesministerium der Justiz konfrontiert ist. Während Fortschritte in der Digitalisierung und der Fokus auf die Stärkung des Rechtsstaats positive Aspekte darstellen, gibt es auch kritische Stimmen, die auf notwendige Verbesserungen im Bereich der Justizfinanzierung und der Bekämpfung von Extremismus und Rassismus hinweisen. Der Etatentwurf spiegelt somit nicht nur die finanziellen Rahmenbedingungen wider, sondern auch die unterschiedlichen politischen Vorstellungen zur künftigen Ausrichtung der Rechtspolitik in Deutschland.

