Reform des Fahrlehrerrechts: Ein Überblick

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Fahrlehrerrechts ins Auge gefasst, die auf eine Modernisierung der Ausbildungsanforderungen und der Rahmenbedingungen für Fahrlehrer abzielt. Diese Reform, die im Gesetzesentwurf mit der Drucksache 18/10937 zusammengefasst ist, wurde am 8. März 2017 in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgestellt. Dabei wird insbesondere die Herabsetzung der Bildungsanforderungen für Fahrschüler sowie die Abschaffung der Zweigstellenbegrenzung thematisiert. Auch die Möglichkeit der Kooperation zwischen Fachschulen wird hervorgehoben, während die Regelung, dass Fahrschulen keine „freien Mitarbeiter“ mehr beschäftigen dürfen, ebenfalls Teil der Reform ist. Ferner wird das Mindestalter für den Erwerb einer unbefristeten Fahrlehrererlaubnis von 22 auf 21 Jahre gesenkt.

In der Anhörung äußerten Experten ihr grundlegendes Einverständnis mit der Reform, jedoch wurden auch kritische Stimmen laut. Die Vertreter verschiedener Fahrlehrerverbände wiesen darauf hin, dass manches Regelungswerk, das vor allem für die Nachwuchsgewinnung von Bedeutung ist, erst ab Juli 2019 in Kraft treten soll. Diese Verzögerung wurde von den Experten als unzureichend angesehen und es wurden sofortige Maßnahmen gefordert.

Herabsetzung des Mindestalters für Fahrlehrer

Ein zentrales Thema der Reform ist die Absenkung des Mindestalters für die Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis. Die Vertreter der Fahrlehrerverbände hielten die geplante Herabsetzung von 22 auf 21 Jahre für sinnvoll, wiesen jedoch darauf hin, dass auch die Anwärterbefugnis für Fahrlehrer auf 20 Jahre gesenkt werden sollte. Hierbei argumentierte Bernd Brenner von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten, dass dies eine logische Konsequenz der Reform sei. Die Regelung, dass Fahrlehrer nicht mehr zwingend im Besitz eines Motorrad- und Lkw-Führerscheins sein müssen, wurde von einigen Experten unterschiedlich bewertet. Rainer Zeltwanger vom Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmen sah hierin eine Chance, insbesondere mehr Frauen für diesen Beruf zu gewinnen, während andere Experten diese Hoffnung eher skeptisch betrachteten.

Regelungen zur Anstellung von Fahrlehrern

Ein weiterer zentraler Aspekt der Reform betrifft die Anstellung von Fahrlehrern. Die neue Regelung sieht vor, dass Fahrlehrer nicht mehr als freie Mitarbeiter agieren, sondern in abhängiger Beschäftigung tätig sein müssen. Diese Änderung wurde als positiv hervorgehoben, da sie eine bessere rechtliche Absicherung für die Fahrlehrer gewährleisten soll. Es wird argumentiert, dass angestellte Fahrlehrer stärker an die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen gebunden sind, was im Vergleich zur freiberuflichen Tätigkeit Vorteile bietet. Die geplante Aufhebung der maximalen täglichen Arbeitszeit von 495 Minuten stieß jedoch auf Bedenken, da Experten der Meinung sind, dass dies die Qualität der Ausbildung und die Sicherheit im Straßenverkehr negativ beeinflussen könnte.

Reduktion der Bildungsanforderungen

Im Rahmen der Reform wird auch die Absenkung der Bildungsanforderungen für die Ausbildung von Fahrlehrern thematisiert. Einige Experten, darunter Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat, kritisierten die geplanten Maßnahmen und forderten, dass ein mittlerer Schulabschluss Pflicht bleiben sollte. Insbesondere betonen die Kritiker, dass die Qualität der Fahrlehrerausbildung nicht nur im Hinblick auf die Beseitigung von Nachwuchsproblemen betrachtet werden darf. Die Ausbildung muss vor allem dafür sorgen, dass Fahrlehrer über die erforderlichen fachlichen und pädagogischen Kompetenzen verfügen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Hierbei wird eine Kompetenzorientierung gefordert, die sowohl fachliche als auch methodische Fähigkeiten umfasst.

Gesamtziel der Reform

Die umfassende Reform des Fahrlehrerrechts zielt darauf ab, die Berufszugangsregelungen sowie die Struktur und den Inhalt der Fahrlehreraus- und -weiterbildung an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen. Ein Kernpunkt der Reform ist der Ausschluss von freien Mitarbeitern in der Fahrschulausbildung, um eine stärkere rechtliche Absicherung und Qualitätskontrolle zu gewährleisten. Die Neuerungen sollen sicherstellen, dass Fahrlehrer die notwendigen Kompetenzen erwerben, um sowohl fachlich als auch pädagogisch gut ausgebildet zu sein. Dabei werden Evaluierungen als wichtiges Instrument betrachtet, um die Ausbildung stetig zu optimieren und an die Entwicklungen der Verkehrssicherheit und -pädagogik anzupassen.

Fazit: Notwendige Reformen für die Fahrlehrerausbildung

Die geplanten Reformen im Fahrlehrerrecht bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Die Herabsetzung von Altersgrenzen und Bildungsanforderungen könnte den Beruf des Fahrlehrers attraktiver machen, während gleichzeitig die Qualität der Ausbildung und die rechtlichen Rahmenbedingungen gestärkt werden sollen. Die Herausforderungen des Fachkräftemangels im Fahrlehrerberuf erfordern dringende Maßnahmen, die gleichzeitig die Verkehrssicherheit nicht gefährden dürfen.