Wahlrechtsreform im Bundestag

Am 3. Juli 2020 entbrannte im Deutschen Bundestag ein neuer Streit über eine potenzielle ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform des Wahlrechts, die darauf abzielt, die Zahl der Abgeordneten in zukünftigen Wahlen zu begrenzen. Im Mittelpunkt des Geschehens stand ein Antrag der AfD-Fraktion, der zusammen mit einem Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat zur Diskussion gestellt wurde. Letzterer beschäftigte sich mit einem Gesetzentwurf, der von den Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im November des Vorjahres eingebracht wurde. Ziel dieser Reform ist es, das Bundeswahlgesetz zu ändern, um eine Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen zu erreichen. Der Innenausschuss hatte seine Beratungen über den Gesetzesentwurf nach einer Anhörung von Sachverständigen am 17. Juni vertagt, und am 1. Juli entschied er, die Diskussion um den Entwurf erneut zu verschieben. Diese Entscheidungen führten zur Streichung der für den 3. Juli angesetzten Abstimmung über den Vorschlag.

Abgelehnter Geschäftsordnungsantrag

In der Debatte um den Gesetzentwurf stellte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, einen Antrag zur Geschäftsordnung und argumentierte, es müsse keinen Grund geben, die Abstimmung über den Gesetzentwurf hinauszuzögern. Ihr Appell an die Koalitionsfraktionen richtete sich gegen die vermeintliche Untätigkeit. Dennoch wurde der Antrag zur sofortigen Abstimmung über die zweite Beratung des Gesetzesentwurfs von den Abgeordneten abgelehnt. Insgesamt 261 Abgeordnete stimmten für den Antrag, während 367 dagegen votierten, und es gab sieben Enthaltungen. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, den Bundestag zu verkleinern, doch die Opposition hat ihn bislang nicht unterstützt.

Mehrheitsverhältnisse im Bundestag

Gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages kann eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten beantragen, ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs einzutreten. Dies erfordert jedoch eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, die in der aktuellen Abstimmung nicht erreicht werden konnte. Zwar wurde der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen, jedoch fand keine abschließende Verwendung der Abstimmung statt, was zur Ablehnung des Antrags führte. Der Innenausschuss sah sich in der Pflicht, dem Plenum über den Stand der Beratungen zu berichten, da eine namentliche Abstimmung nicht zustande kam.

Details des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf der drei Fraktionen zielt darauf ab, das System der personalisierten Verhältniswahl beizubehalten und gleichzeitig die Zahl der sogenannten Überhangmandate entscheidend zu reduzieren. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr gemäß dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden. Dies hat zur Folge, dass zusätzliche Ausgleichsmandate für andere Parteien erforderlich werden. Um die Anzahl der Überhangmandate zu minimieren, schlagen die Fraktionen vor, das Verhältnis zwischen Listen- und Direktmandaten zu ändern, indem sie eine Verschiebung auf etwa 60 zu 40 anstreben. Zudem soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 verringert und die Sitzanzahl im Bundestag von 598 auf 630 erhöht werden. Ein weiteres Element des Entwurfs sieht vor, das Verfahren zur Vorabverteilung von Sitzen auf Parteien zu streichen, um überflüssige Ausgleichsmandate zu vermeiden und die Stimmverhältnisse im Bundestag stabiler zu gestalten.

Positionen der Fraktionen

In den Debatten präsentiert die CDU/CSU einen eigenen Vorschlag, die Wahlkreise auf 280 zu reduzieren und sieben Überhangmandate nicht mehr auszugleichen. Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass die tatsächliche Vertretung der Bürger im Bundestag gewahrt bleibt und die Lasten nicht einseitig verteilt werden. Im Gegensatz dazu vertritt die SPD die Position, an der Zahl von 299 Wahlkreisen festzuhalten, um sicherzustellen, dass der Wählerwille korrekt abgebildet wird. Sie beanspruchen ebenfalls eine Begrenzung der Gesamtzahl der Abgeordneten auf maximal 690, um ein Übermaß an Sitzen zu verhindern. Die FDP kritisierte den Vorschlag der Union als inakzeptabel, während Die Linke den Vorwurf der absichtlichen Begünstigung von Union und CSU erhob. Die Grünen signalisierten, dass der Vorschlag der drei Fraktionen fair und gerecht sei.

Fazit: Ein umstrittenes Wahlrechtsreformprojekt

Zusammenfassend zeigt der Streit um die Wahlrechtsreform im Bundestag die komplexe Gemengelage zwischen den verschiedenen politischen Fraktionen und deren Interessen. Der Gesetzentwurf der drei Fraktionen verfolgt das Ziel, die Anzahl der Abgeordneten zu reduzieren und gleichzeitig die Anteilnahme der Wähler an den Wahlprozessen zu stärken. Dennoch bleibt die realistische Umsetzung angesichts der ablehnenden Haltungen anderer Parteien weiterhin fraglich. Die Diskussion endet vorerst ohne eine klare Entscheidung, was die Möglichkeit einer Reform zur Bundestagswahl 2021 betrifft.