Debatte im Deutschen Bundestag zum Tag der Menschenrechte
Die Themen Menschenrechte und deren Bedeutung für die internationale Ordnung standen im Mittelpunkt der Debatte am 4. Dezember 2025. Knapp eine Woche vor dem jährlich begangenen Tag der Menschenrechte, der an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 erinnert, diskutierten Abgeordnete verschiedener Parteien über unterschiedliche Aspekte der Menschenrechtspolitik. Die Rednerinnen und Redner beleuchteten dabei sowohl transnationale Repressionen als auch die Problematik der Sanktionspolitik und die wiederholte Straflosigkeit sexualisierter Gewalt.
Transnationale Repression und ihre Auswirkung
Norbert Altenkamp, Abgeordneter der CDU/CSU, thematisierte die Herausforderungen, die die Verteidigung von Menschenrechten für liberale Demokratien mit sich bringt. Er wies darauf hin, dass grenzüberschreitende Repressionen, also Eingriffe in Menschenrechte durch autoritäre Regierungen, auch in Deutschland spürbar sind. Journalisten, Dissidenten und Menschenrechtsverteidiger, die wegen politischer Verfolgung aus ihren Heimatländern geflohen sind, werden auch im Exil häufig mit Bedrohungen konfrontiert. Dieser Umstand zeige, dass die Verfolgung nicht an nationalen Grenzen haltmacht; vielmehr reiche der Einfluss repressiver Regime bis in EU-Staaten, was Altenkamp als alarmierend bezeichnete. Er forderte ein engagiertes Vorgehen gegen diese Bedrohungen und einen verstärkten Schutz für Betroffene.
Die Sanktionspolitik unter der Lupe
Im Rahmen seines Beitrags kritisierte Dr. Rainer Rothfuß von der AfD die Sanktionspolitik, die von westlichen Ländern verhängt wird. Er verwies auf die Gefährdung, die diese Maßnahmen für das Leben vieler Menschen darstellen können. Rothfuß warf dem Westen vor, durch die im Rahmen der Sanktionspolitik verabschiedeten Beschlüsse Menschen in Notlagen zu schaden und dabei die verletzten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu ignorieren. Er betonte, dass nur Sanktionsmaßnahmen, die vom UN-Sicherheitsrat ausgesprochen werden, völkerrechtlich legitim seien. Rothfuß stellte die provokante Behauptung auf, dass International anerkannte Studien zeigten, dass die Zahl der Todesfälle aufgrund dieser Sanktionspolitik höher sei als die von kriegerischen Konflikten, und forderte eine Überprüfung der bestehenden Vorgehensweisen.
Sexualisierte Gewalt als Kriegsstrategie
Gabriela Heinrich von der SPD wies auf die Problematik der sexualisierten Gewalt hin, die in Konflikten häufig als Kriegsstrategie verwendet wird. Sie betonte, dass diese Gewaltform nicht ausreichend thematisiert werde und dass die Strukturen, die zur Strafverfolgung von Tätern existieren, nicht stark genug sind. Heinrich erklärte, wie sexualisierte Gewalt nicht nur den Einzelnen, sondern ganze Gemeinschaften traumatisiere und dass die Täter in vielen Fällen mit Straflosigkeit rechnen könnten. Sie forderte eine breitere Diskussion über Präventions- und Dokumentationsmaßnahmen, um die Betroffenen zu unterstützen und für rechtliche Konsequenzen zu sorgen, auch wenn dies in strukturell schwierigen Umgebungen erfolge.
Kritik am Umgang mit Menschenrechten
Max Lucks von den Grünen äußerte scharfe Kritik an den Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz sowie an Außenminister Johann David Wadephul. Er wies darauf hin, dass rassistische Äußerungen in der deutschen Öffentlichkeit zunehmend an Boden gewinnen, was nicht unbeantwortet bleiben sollte. Zudem bemängelte Lucks eine angebliche Gleichgültigkeit des Außenministers gegenüber den Menschenrechtsverletzungen, die in der Türkei stattfinden, und forderte, dass dieser sich klar auf die Seite der politisch Verfolgten stellen sollte. Die Verbindung zu einem repressiven Regime sei nicht mit einem freundlichen Umgang und einem Lächeln zu legitimieren, ergänzte er.
Die WSK-Rechte im Fokus
Katrin Fey von der Linken wandte sich den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zu, auch als WSK-Rechte bekannt. Sie wies darauf hin, dass Deutschland seiner Verantwortung in diesen Bereichen nicht gerecht werde. Besondere Erwähnung fand die prekäre Lage beim Zugang zu bezahlbarem Wohnraum, Bildung und Gesundheitsversorgung. Fey betonte, dass besonders vulnerable Gruppen wie Migranten oder Menschen mit Pflegebedarf oft unzureichend unterstützt werden. Sie forderte die Bundesregierung auf, die Missstände endlich gezielt anzugehen. Eindeutig machte sie klar, dass es zahlreiche Herausforderungen gäbe, die es zu bewältigen gelte, um der Menschenrechte vollumfänglich Rechnung zu tragen.
Fazit: Ein dringender Handlungsbedarf
Die Debatte verdeutlicht, dass zahlreiche Facetten der Menschenrechtspolitik nach wie vor kontrovers diskutiert werden. Es bestehen erhebliche Herausforderungen im Umgang mit Fragen der Repression, den Folgen von Sanktionspolitik und der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt sowie dem Schutz der WSK-Rechte. Um die Menschenrechte in der internationalen Ordnung effektiv zu verteidigen, ist ein gemeinsames und reflektiertes Vorgehen aller politischen Akteure notwendig.

