Die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) am 27. Mai 2020. Zu diesem Anlass wurden der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des WEG sowie ein Antrag der FDP-Fraktion behandelt. Dieser Antrag ist unter dem Titel „Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten“ bekannt und beide Dokumente sind in den Bundestagsdrucksachen 19/18791 und 19/19369 sowie 19/18955 zu finden.

WEG-Reform im Fokus der Experten

Die Anhörung brachte diverse Meinungen von Sachverständigen zu Tage, die sowohl Verbesserungsvorschläge als auch Kritik an dem Regierungsentwurf äußerten. Einige Experten hoben hervor, dass das Gesetz auch den Schutz der Eigentümer stärken könne. Die Abgeordneten fragten die geladenen Experten zu den weitreichenden Befugnissen der Verwalter sowie zu den angestrebten Modernisierungsmaßnahmen. Insbesondere wurde die Rolle eines Sachkundenachweises für Verwalter als Möglichkeit zur besseren Kontrolle durch die Wohnungseigentümer diskutiert. Vertreter der SPD betonten, dass die Bedenken hinsichtlich der Verwalterbefugnisse im Rahmen des parlamentarischen Prozesses eingehend berücksichtigt werden müssten. Ziel sei eine Reform, die den Interessen der Wohnungseigentümer dient.

Michael Drasdo, Vorsitzender des Ausschusses Miet- und Wohnrecht im Deutschen Anwaltverein, warnte, dass die angestrebten Änderungen nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer Einschränkung der Rechte der Wohnungseigentümer führen könnten. Er kritisierte, dass die Position des Verwalters unzulässig gestärkt werde, während die notwendigen Qualifikationen für diese den Interessen der Eigentümer nicht gerecht würden.

Kritik und Bedenken zur Gesetzesvorlage

Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbands Wohnen im Eigentum, äußerte, dass die schnelle Verabschiedung des Entwurfs nicht im besten Interesse der Wohnungseigentümer sei. Ihrer Meinung nach würden die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen neue Risiken und Gefahren darstellen und keineswegs zu mehr Rechtssicherheit oder Effizienz führen. Sie warnte, dass die Kosten für das Wohnen in Eigentumswohnungen steigen könnten, was sowohl für Selbstnutzer als auch für Mieter nachteilige Folgen haben würde. Zudem seien die Regelungen darauf ausgelegt, Investoren und Mehrheitseigentümern Vorteile zu verschaffen, während die schwächeren Eigentümer in einer ungünstigen Position blieben.

Ein weiterer Experte, Manfred Jost, plädierte für eine Reform, dass die Beschlüsse innerhalb von Eigentümergemeinschaften transparent und demokratisch legitimiert sein sollten. Besondere Augenmerk legte er auf die Wahrung der Eigentumsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer, unabhängig davon, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Auch er sprach sich für einen Sachkundenachweis für Verwalter aus, um die erforderliche Qualifikation sicherzustellen.

Die Rolle des Verwalters und künftige Herausforderungen

Der Richter Roland Kempfle betonte die Notwendigkeit, zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Sachkundenachweis für gewerbliche Verwalter einzuführen. Er ließ durchblicken, dass die vorliegenden Regelungen aus gerichtlicher Sicht mehr problematische Punkte aufweisen als positive Aspekte. Die anhaltenden Bedenken vieler Fachvertreter deuteten darauf hin, dass grundlegende Fragen bezüglich der Befugnisse der Verwalter und der Rechte der Eigentümer dringend geklärt werden müssten.

Modernisierungsbedarf und zeitgemäße Anpassungen

Dr. Kai Warnecke von Haus & Grund äußerte sich positiv zur transparenten Gestaltung des Gesetzentwurfs, wies jedoch darauf hin, dass an vielen Stellen immer noch Unsicherheiten und Schwierigkeiten im Gleichgewicht zwischen den Rechten der Eigentümer und den Befugnissen der Verwalter bestehen. Christian Rietschel kritisierte das Vorhaben, indem er darauf hinwies, dass der Gesetzentwurf massive Eingriffe in die verbrieften Rechte der Wohnungseigentümer vorsehe, was zu einer Entwertung des Eigentums führen könnte. Unterschiede zwischen Verwaltern und Eigentümern sollten klar definiert werden, um eine ausgewogene Beziehung zu gewährleisten.

Die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gilt als drängend notwendig, um den aktuellen Herausforderungen, etwa der Klimapolitik und Technologisierung, gerecht zu werden und um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Eigentümer und Mieter anzupassen. Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt daher auf dem grundsätzlichen Anspruch der Wohnungseigentümer auf den Einbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge sowie dem barrierefreien Ausbau von Wohnanlagen.

Fazit: WEG-Reform als Herausforderung und Chance

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes stellt sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu modernisieren. Die öffentliche Anhörung hat vielfältige Perspektiven und Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen ans Licht gebracht. Es gilt, die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen und eine Balance zwischen den Rechten der Wohnungseigentümer und den notwendigen Befugnissen der Verwalter zu schaffen.