Abstimmung zur legalen Abtreibung im Bundestag gescheitert
Scheitern des Gesetzesvorhabens zur Legalisierung von Abtreibungen
Das Vorhaben zur Legalisierung von Abtreibungen in Deutschland ist vorerst gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat sich gegen eine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf entschieden. Dieses Ergebnis ist maßgeblich auf den Widerstand der Parteien Union und FDP zurückzuführen, die zusammen eine ablehnende Haltung einnahmen. Eine für die Abstimmung notwendige Sondersitzung des Ausschusses fand aufgrund mangelnder Unterstützung nicht statt. Bis zum Montagabend (10. Februar) wurden in diesem Gremium intensive Diskussionen über das Thema geführt.
Zuspruch und Widerstand von politischen Akteuren
Der Entwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, der in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis hätte gelten sollen, wurde als unvereinbar mit den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts angesehen. Dies erklärte Günter Krings, ein Rechtspolitiker der CDU, in einer Stellungnahme. Weiterhin äußerten SPD und Grüne ihre Enttäuschung über die Ablehnung des Gesetzesvorhabens, das sie federführend unterstützt hatten. Sie kritisierten den Widerstand der Union und der FDP und bezeichneten ihn als unzulässig im Rahmen der parlamentarischen Praxis. Diese Parteien befürchteten eine Zusammenarbeit mit der AfD, was von den Grünen und Sozialdemokraten entschieden abgelehnt wurde. Diese Situation zeigt, wie tiefgreifend der politische Streit über das Thema Abtreibung ist.
Unterzeichner und Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf, der von 328 Bundestagsabgeordneten im Herbst 2024 als Gruppenantrag eingereicht wurde, zielte darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. In der aktuellen Gesetzeslage sind Abtreibungen in Deutschland im Prinzip rechtswidrig, diese Regelung ist durch Paragraf 218 im Strafgesetzbuch festgelegt. Die geplante Änderung sollte eine grundsätzliche Neubewertung des Themas vor der Bundestagswahl ermöglichen. Eine Expertenkommission empfahl im April eine solche Regelung und wies auf die Notwendigkeit der Anpassung hin. Doch angesichts der politischen Rahmenbedingungen ist unklar, ob der Entwurf vor der Wahl nochmals zur Abstimmung kommt.
Diskussionen unter Fachleuten und Experten
Die Debatte im Ausschuss deckte auch divergierende Meinungen unter den Experten auf, die aus den gleichen Fachbereichen stammen. Besonders umstritten war die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs und die Frage, ob ungewollt Schwangere in Deutschland tatsächlich mit schweren Engpässen in der medizinischen Versorgung konfrontiert sind. Während die eine Juristin, Frauke Brosius-Gersdorf, von einer fehlenden Verfassungswidrigkeit sprach, kritisierte die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalkski den Vorschlag als verfassungswidrig. Auch innerhalb der medizinischen Fachwelt gibt es unterschiedliche Auffassungen zur aktuellen gesetzlichen Regelung. Eine Wissenschaftlerin wies darauf hin, dass die geltenden Gesetze die Stigmatisierung von betroffenen Frauen und Ärzten entscheidend verstärkten.
Fazit: Perspektiven der Legalisierung von Abtreibungen
Das Scheitern des Gesetzesentwurfs zur Legalisierung von Abtreibungen illustriert die bestehenden Spannungen im politischen System und die divergierenden Meinungen unter Fachleuten. Politische Widerstände sowie unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der medizinischen und verfassungsmäßigen Rahmenbedingungen lassen die Zukunft der Debatte um Abtreibungen in Deutschland ungewiss erscheinen.