Einführung zur ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform der Notfallversorgung

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Notfallversorgung, um überfüllte Notaufnahmen zu reduzieren und die Notfallversorgung effizienter zu gestalten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kürzlich die Ressortabstimmung mit den beteiligten Ministerien eingeleitet, um einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Diese Initiative wurde bereits von der ehemaligen Gesundheitsministerin und ihrem Vorgänger angekündigt, blieb jedoch aufgrund politischer Umstände unvollendet. Angesichts dieser Vorgänge hat nun auch die Grünen-Fraktion im Bundestag einen eigenen Entwurf zur Reform vorgelegt, der die Notfallversorgung und Rettungsdienste betrifft.

Komponenten der Reform

Im Mittelpunkt der Reform steht die Rufnummer 116117, die ausgebaut werden soll, um eine erste Einschätzung für akute Fälle zu bieten. Hierzu wird ein Verfahren implementiert, das die Anrufer gezielt in die entsprechenden Versorgungseinrichtungen verweist. Ziel ist es, Integrierte Notfallzentren (INZ) zu etablieren, die an ausgewählten Krankenhäusern angesiedelt werden. Diese Zentren setzen sich aus einer Notaufnahme, einer Notdienstpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle zusammen und sollen digital vernetzt sein. Patienten, die die 116117 anrufen, sollen in der Regel bevorzugt behandelt werden, was eine schnellere medizinische Versorgung zur Folge hat.

Zusätzlich wird es weiterhin Notaufnahmen geben, die nicht Teil eines INZ sind. Hier können ebenfalls Ersteinschätzungen stattfinden, und Patienten können entsprechend an INZ verwiesen werden, wenn dies notwendig ist. Die Reform zielt darauf ab, die Notfallversorgung strukturell zu verbessern und die Abläufe zu optimieren, um somit die Patienten effizienter zu versorgen.

Öffnungszeiten und strukturelle Veränderungen der INZ

Die Integrierten Notfallzentren (INZ) sollen rund um die Uhr geöffnet sein. Die Notdienstpraxen haben festgelegte Öffnungszeiten, die eine flexible Versorgung ermöglichen. Während die INZ 24/7 zugänglich sind, werden die Notdienstpraxen montags, dienstags und donnerstags von 18:00 bis 21:00 Uhr sowie an Wochenenden von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet sein. In der Zeit außerhalb dieser Stunden sollen Kooperationspraxen in der Nähe der INZ zur Verfügung stehen, um die akuten Versorgungsanforderungen abzudecken. Wenn keine Kooperationspraxis geöffnet ist, wird die Notaufnahme des Krankenhauses die ambulante Versorgung übernehmen.

Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen könnten spezifische INZ (KINZ) bereitgestellt werden, ergänzt durch telemedizinische Unterstützung, wenn diese nicht vor Ort möglich ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie andere Institutionen sollen Rahmenvereinbarungen zur Errichtung und Standardisierung der INZ treffen, um bundesweit einheitliche Vorgaben zu schaffen und den bürokratischen Aufwand zu minimieren.

Digitalisierung der Notfallversorgung durch Verknüpfung der Notrufnummern

Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die digitale Verknüpfung der Notrufnummern 116117 und 112. Diese Integration soll mittels eines digitalen Informationssystems erfolgen, das die Kapazitäten der Krankenhäuser abbildet. Dies bedeutet, dass die Notrufnummer 112 für lebensbedrohliche Situationen weiterhin bestehen bleibt, während die 116117 für eine schnelle, telefonische Ersteinschätzung genutzt werden kann. Hierbei wird eine bessere Koordinierung zwischen den Rettungsleitstellen und den Akutdiensten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angestrebt, um eine optimierte Patientenlenkung zu ermöglichen.

Die neue Akutleitstelle der KV wird die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle übernehmen. Diese soll dann einfacher auf die verschiedenen Bedürfnisse der Patienten reagieren, auch unter Einbeziehung von telemedizinischen Angeboten. Vor Ort soll der aufsuchende Dienst nur als letzter Schritt aktiviert werden, wenn andere Versorgungsmöglichkeiten nicht realisierbar sind.

Finanzierung und rechtliche Rahmenbedingungen

Um die neue Struktur zu ermöglichen, stehen zusätzliche Mittel sowohl von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch von den kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung. Dazu gehört auch eine initiale Finanzierung von 225 Millionen Euro für die digitale Infrastruktur im Bereich der Notfallversorgung. Darüber hinaus wird erstmals das medizinische Notfallmanagement vollständig in die Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung integriert, wodurch die Notfallrettung als Teil der regulären medizinischen Behandlung anerkannt wird.

Dies soll Streitigkeiten über die Kostenübernahme zwischen Rettungsdiensten und Krankenkassen vorbeugen und gleichzeitig die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Länder in Bezug auf die Rettungsdienste wahren. Die Reform ist somit ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Notfallversorgung in Deutschland, auch wenn Einzelheiten der Umsetzung weiterhin intensiv diskutiert werden müssen.

Fazit: Notwendige Reform für eine effektive Notfallversorgung

Die angestrebte Reform zur Verbesserung der Notfallversorgung in Deutschland stellt einen wesentlichen Schritt dar, um die Effizienz der Gesundheitsversorgung zu steigern und die Belastung der Notaufnahmen zu verringern. Die Einführung von Integrierten Notfallzentren, die Verknüpfung der Notrufnummern und die digitale Vernetzung sind zentrale Elemente, die zu einer Optimierung der Notfallversorgung beitragen sollen. Die Umsetzung dieser Reform erfordert jedoch klare Strukturen und eine sorgfältige Durchführung, um die beabsichtigten Ziele tatsächlich zu erreichen.