Kabinett der Bundesregierung bildet Kommission zur Rentenreform
Einführung der Rentenkommission zur ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform der Alterssicherung
Die Bundesregierung hat eine Rentenkommission ins Leben gerufen, die mit der Aufgabe betraut ist, Reformvorschläge zur Alterssicherung zu entwickeln. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betont, dass das Ziel dieser Maßnahme darin besteht, die finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten, die als zentrales Versprechen des Sozialstaates gilt. Um zukunftssichere Lösungen zu finden, wird die Kommission analysieren, welche Anpassungen an der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge erforderlich sind.
Die erste Sitzung der Kommission könnte bereits im Januar 2024 stattfinden. Bis Ende Juni 2026 wird sie ihre Reformvorschläge erarbeiten. Dabei soll sie sich an bereits eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung orientieren. Die Kommission wird von der Rechtswissenschaftlerin Constanze Janda und dem ehemaligen Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, geleitet. Das Gremium wird darüber hinaus drei Mitglieder des Bundestags und acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler umfassen. Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund werden ebenfalls als Sachverständige an den Diskussionen teilnehmen.
Erstes Reformpaket für die gesetzliche Rente
Im Vorfeld der Einrichtung der Rentenkommission hat die Regierung bereits ein Reformpaket für die gesetzliche Rente verabschiedet. Dieses Paket wurde von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) trotz interner Widerstände in seiner Fraktion durchgesetzt. Ein zentrales Element des Pakets sichert das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent und sieht eine Erweiterung der sogenannten Mütterrente vor. Schätzungen zufolge wird die Finanzierung dieser Maßnahmen den Bundeshaushalt bis 2039 mit fast 185 Milliarden Euro belasten.
Innerhalb der Unionsfraktion gab es vor allem von jüngeren Abgeordneten Kritik an den Reformen. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, wurde Pascal Reddig, der Vorsitzende der Jungen Gruppe, als Vertreter für die Kommission benannt. Für die SPD-Fraktion wurde die Abgeordnete Annika Klose nominiert, während die CSU durch Florian Dorn vertreten ist.
Geplante Reformen der Riester-Rente und Einführung der Frühstartrente
Ein weiterer Schritt in die Reformrichtung ist der gescheiterte Gesetzentwurf zur Überholung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, der insbesondere die Riester-Rente betreffen soll. Diese staatlich geförderte Altersvorsorge wird durch ein neues Modell ersetzt, das den Namen Frühstartrente trägt. Dabei handelt es sich um ein Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche, das monatlich mit fünf Euro staatlich bezuschusst werden soll.
Die Ideen zu diesen Reformen stammen aus dem Bundesfinanzministerium und sollen bereits im Januar 2027 wirksam werden. Das Finanzministerium hat festgestellt, dass die Riester-Rente derzeit als zu komplex gilt und zu geringe Nutzerzahlen aufweist. Daher wird eine Neugestaltung angestrebt, die einfacher, kostengünstiger und flexibler sein soll. In diesem Zusammenhang wird ein Standardprodukt mit einem Kostendeckel von 1,5 Prozent und einer entsprechenden Erhöhung der Grundzulagen angestrebt, was ebenfalls dazu führen soll, dass eine höhere Rendite erzielt wird, da ein größerer Anteil der Beiträge risikobereiter investiert werden kann. Zudem soll ein Anbieterwechsel leichter gestaltet werden, um die Attraktivität des neuen Modells zu steigern.
Fazit: Reformen zur Alterssicherung auf dem Weg
Die Reformen im Bereich der Altersvorsorge zeigen die Bestrebungen der Bundesregierung, die Rentensysteme zukunftsfähig zu gestalten. Durch die Schaffung einer spezialisierten Kommission und die Verabschiedung erster Reformpakete soll die Altersabsicherung für künftige Generationen gesichert werden.

