Bundesregierung fördert Entbürokratisierung und Assistenzausbildung
Pflegereform: Vorhaben der Bundesregierung zur Entbürokratisierung und Ausbildung in der Pflege
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In einer entscheidenden Sitzung plant das Bundeskabinett die Verabschiedung von zwei Gesetzentwürfen, die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für den Pflegeberuf in Deutschland zu verbessern. Ziel des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist es, die bestehenden Kompetenzen im Pflegebereich effektiver zu nutzen, um die Versorgung zu optimieren. Ein weiterer Gesetzentwurf, der die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (PflFAssG) vorantreibt, hat die Vereinheitlichung der Ausbildungsstandards in der Pflege zum Ziel. Dieser Schritt soll die Attraktivität des Ausbildungsberufs fördern und eine einheitliche Grundausbildung gewährleisten.
Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung
Der Entwurf zur Befugniserweiterung in der Pflege befasst sich mit der Nutzung der vorhandenen Qualifikationen im Pflegesektor. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, äußert, dass die Aufwertung der Pflegeberufe zwar überfällig ist, aber auch klare gesetzliche Rahmenbedingungen benötigt. Die Möglichkeit für qualifizierte Pflegefachkräfte, eigenständig bestimmte medizinische Tätigkeiten – wie Blutabnahmen oder Wundabstriche – durchzuführen, wird als wichtig erachtet. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Fachkompetenzen der Pflegekräfte besser in die Versorgung integriert werden können. Dennoch bleibt die Frage der rechtlichen Regelungen in unterschiedlichen medizinischen Leistungsbereichen offen und erfordert weitere Klärungen, um die Umsetzung nicht unnötig zu behindern.
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung einer bundesweiten Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden soll. Diese Ausbildung wird es den Absolventen ermöglichen, Aufgaben zu übernehmen, die durch ausgebildete Pflegekräfte an sie übertragen werden. Die geplante generalistische Ausbildung soll den Zugang zu verschiedenen Versorgungsbereichen in der Pflege verbessern und die Mobilität der Fachkräfte über Landesgrenzen hinweg erhöhen. Dies führt zu einer Verbesserung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Auszubildenden, die sich in Zukunft zur Pflegefachperson weiterqualifizieren können.
Finanzierung und Ausbildungsvergütung
Ein weiterer Punkt der Reform betrifft die Ausbildungsvergütung. Es wird betont, dass eine bundesweit garantierte Ausbildungsvergütung entscheidend ist, um den Beruf des Pflegefachassistenten attraktiver zu gestalten. Die bisherige Finanzierung von Ausbildungskosten, die auf Pflegebedürftige und Beitragszahler abgewälzt wird, wird kritisiert. Die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern wird als unzureichend angesehen, was zusätzliche finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige zur Folge hat. Allein in der Langzeitpflege summieren sich die Kosten für die Pflegeausbildung auf 1,76 Milliarden Euro, die bereits jetzt von den Pflegebedürftigen getragen werden. Diese Praxis der Quersubventionierung staatlicher Aufgaben durch pflegebedingte Eigenanteile soll reformiert werden, um eine gerechtere Finanzierungslösung zu finden.
Fazit: Die geplanten Reformen zur Stärkung des Pflegeberufs
Die bevorstehenden Gesetzentwürfe zur Pflegeberufereform sind ein entscheidender Schritt in Richtung einer effektiveren, einheitlicheren und gerechteren Pflegeausbildung und -praxis in Deutschland. Durch die Erweiterung von Befugnissen und die Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung wird angestrebt, die Qualität der pflegerischen Versorgung zu verbessern und die Attraktivität des Berufs zu steigern. Gleichzeitig muss jedoch die Frage der Finanzierung und der rechtlichen Rahmenbedingungen kritisch betrachtet werden, um eine nachhaltige und positive Entwicklung im Pflegebereich sicherzustellen.