Bundesregierung beschließt Aktualisierung des EU-Aufbauplans Österreichs
Der Ministerrat hat beschlossen, eine Aktualisierung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans (ARP) für die Jahre 2020 bis 2026 zu beantragen. Die Anpassungen berücksichtigen die neuen Schwerpunkte der Bundesregierung, insbesondere Reformen im Bereich der Pensionsaliquotierung, bei der Korridorpension sowie den sogenannten „Klimachecks“. Insgesamt sind bis 2026 EU-Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro für Österreich eingeplant.

Aktualisierung des Aufbau- und Resilienzplans
Am 26. März 2025 wurde im Rahmen eines Ministerratsbeschlusses der österreichischen Bundesregierung die Absicht bekanntgegeben, den nationalen Aufbau- und Resilienzplan (ARP) zu aktualisieren. Diese Anpassung soll den neuen Prioritäten der seit dem 3. März 2025 amtierenden Bundesregierung Rechnung tragen und gleichzeitig gewährleisten, dass die finanziellen Mittel aus der EU rechtzeitig abgerufen werden können.
Der ursprüngliche ARP, welcher im Jahr 2021 vorgestellt wurde, beinhaltete ein umfassendes Investitions- und Reformprogramm, das eine Vielzahl von sozialen und wirtschaftlichen Bereichen abdecken sollte. Bisher konnten für Österreich bereits 1,2 Milliarden Euro an Fördersummen aus der Europäischen Kommission ausgezahlt werden. Um die noch offenen Mittel in Höhe von insgesamt 1,6 Milliarden Euro beanspruchen zu können, ist die Umsetzung bestimmter mit der Europäischen Kommission abgestimmter Zwischenziele notwendig.
Geplante Reformen im Detail
Die angestrebten Änderungen des ARP beinhalten mehrere zentrale Reformprojekte, die primär in den Bereichen Pensionen und Klimaschutz angesiedelt sind. Zunächst ist eine Überarbeitung der Pensionsaliquotierung vorgesehen, die im Regierungsprogramm unter dem Kapitel „Soziales“ neu gefasst wird. Die Regelung sieht vor, dass bei der erstmaligen Pensionsanpassung eine Aliquotierung von 50 Prozent festgelegt wird. Diese Modifikation soll bereits 2026 finanzielle Auswirkungen zeigen.
Ein weiterer Punkt ist das Pensionssplitting, welches im ARP ebenso behandelt wird. Die aktuelle Maßnahme soll durch eine Reform der Korridorpension ersetzt werden, die im Regierungsprogramm festgelegt ist. Diese Reform wird ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und in Abstimmung mit der EU-Kommission erfolgen. Zudem wird im Rahmen der bestehenden Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) eine neue Dimension geschaffen, die sich konkret mit den Auswirkungen des Klimawandels befassen wird, um auch Anpassungsstrategien zu integrieren.
Zielsetzung bis August 2026
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis August 2026 die restlichen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von insgesamt etwa 4 Milliarden Euro zu beantragen. Diese Gelder umfassen auch das sogenannte REPowerEU-Kapitel, welches zusätzliche finanzielle Ressourcen für den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung bereitstellt. Damit sollen sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Fortschritte in Österreich gefördert werden, um eine resiliente Gesellschaft zu schaffen.
Zusätzliche Informationen und Quellen
- Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 (PDF, 1 MB)
- Vortrag an den Ministerrat 4/14 des Bundesministers für Finanzen, Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026: Aktualisierung aufgrund der Prioritäten der neuen Bundesregierung
Fazit: Die Anpassungen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans zielen darauf ab, den aktuellen politischen Schwerpunkt der Regierung zu reflektieren und die Voraussetzungen für den Erhalt der EU-Mittel zu schaffen.