Bundesrat genehmigt Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse und Sondervermögen

Am 21. März 2025 hat der Bundesrat eine grundlegende Veränderung des Grundgesetzes beschlossen, die eine Lockerung der Schuldenbremse und die Schaffung eines Sondervermögens umfasst. Diese Änderungen wurden mit einer klaren Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet, was die notwendigen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Ziel dieser Reform ist es, funktionale Spielräume für den Haushalt zu schaffen und auf die aktuellen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu reagieren.

Lockerungen der Schuldenbremse für Verteidigung und weitere Bereiche

Die Änderungen führen zu signifikanten Erleichterungen bei der Anwendung der Schuldenbremse. Künftig werden bestimmte Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Geheimdienste jenseits eines festgelegten Betrags nicht mehr in die Berechnung der Schuldenregel des Grundgesetzes einbezogen. Insbesondere betrifft dies auch militärische Unterstützungen für Staaten, die unter Angriff stehen, wie der Ukraine. Vorher beschränkten sich diese Ausnahmen lediglich auf Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Konkret müssen bis zu einem Prozent des nominalen Bruttoinlandprodukts die neu geschaffenen Ausnahmen abdecken. Sollten die Kosten in diesen Bereichen über diesen Rahmen hinausgehen, besteht aufgrund der Grundgesetzänderungen die Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen. Auch für die Bundesländer wird es bezüglich der Schuldenbremse Erleichterungen geben. Anstelle der bisherigen Nullgrenze dürfen sie künftig Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Sondervermögen zur Infrastrukturentwicklung

Das neu beschlossene Sondervermögen umfasst ein Volumen von 500 Milliarden Euro und wird für einen Zeitraum von 12 Jahren eingerichtet. Die Mittel sind explizit für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bestimmt. Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Sondervermögen die bestehende Schuldenbremse nicht beeinflusst. Darüber hinaus können die Länder jeweils bis zu 100 Milliarden Euro aus diesem Fonds in ihre Infrastrukturmaßnahmen einbringen. Ebenfalls wird eine Summe von 100 Milliarden Euro in einen Klima- und Transformationsfonds geleitet.

Reaktion auf sicherheitspolitische Herausforderungen

Die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderungen wird besonders vor dem Hintergrund des anhaltenden russischen Angriffs auf die Ukraine deutlich. Dieser Konflikt hat die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend verändert. Auch wird erwartet, dass die Situation unter der neuen US-Regierung kompliziert bleibt und bestehende Spannungen in der internationalen Politik nicht abnehmen werden. Die künftige Bundesregierung steht vor der dringenden Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung signifikant zu verbessern. Dabei ist eine funktionsfähige und moderne Infrastruktur ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und für Wachstum.

Finanzierungsbedarf in Ländern und Kommunen

Darüber hinaus sind die Länder und Kommunen vor enorme finanzielle Herausforderungen gestellt, die sich aus den Krisen der letzten Jahre und den neuen Anforderungen ergeben. Die Finanzierungsbedarfe entstehen nicht nur durch Investitionen in ein modernes Bildungssystem und die Digitalisierung der Verwaltung, sondern auch durch die Integration von Geflüchteten und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes. Diese Aspekte erfordern ein hohes Maß an Investitionen, die sich unabhängig von der übergeordneten Wirtschaftslage bemerkbar machen werden.

Fazit: Grundgesetzänderungen zur Finanzpolitik

Die am 24. März 2025 im Bundesgesetzblatt verkündeten Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse und zur Schaffung eines Sondervermögens markieren einen wichtigen Schritt zur Anpassung der Finanzpolitik an die aktuellen Herausforderungen. Indem neue Spielräume für die Schuldenaufnahme geschaffen werden, kann die Bundesregierung gezielt auf sicherheitspolitische und infrastrukturelle Anforderungen reagieren und langfristige Investitionen tätigen.