Bundesrat billigt ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform des Wehrdienstes
Bundesrat genehmigt Wehrdienstreform
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Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Reform des Wehrdienstes, das zuvor bereits durch den Bundestag beschlossen wurde, zugestimmt.
Wehrerfassung und Musterung
Mit der neuen Regelung wird die Wehrerfassung wieder aktiviert. Alle deutschen Staatsbürger, die 18 Jahre alt werden, müssen einen Fragebogen zur eigenen Motivation und Eignung ausfüllen. Während die Teilnahme für Frauen freiwillig ist, sind Männer dazu verpflichtet. Des Weiteren sind alle männlichen Personen, die ab Januar 2008 geboren wurden, verpflichtet, zur Musterung zu erscheinen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Interessen und die Eignung potenzieller Rekruten zu ermitteln und den Zugang zum Dienst zu organisieren.
Truppenstärke und Freiwilligendienst
Ein zentrales Ziel der Reform besteht darin, die Zahl der aktiven Soldaten bis 2035 signifikant zu erhöhen. Der Plan sieht vor, die Truppenstärke von aktuell etwa 184.000 auf 255.000 bis 270.000 zu steigern. Zusätzlich sollen 200.000 Reservisten gewonnen werden. Der Aufbau der Streitkräfte erfolgt zunächst auf freiwilliger Basis. Um möglichst viele junge Menschen zu motivieren, sich für einen freiwilligen Dienst zu melden, sind im Gesetz verschiedene Anreize vorgesehen. Dazu gehört eine monatliche Vergütung von etwa 2.600 Euro brutto sowie in einigen Fällen Zuschüsse für Führerscheine von Pkw oder Lkw.
Ab dem Jahr 2027 wird die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag Informationen über die Anzahl der Freiwilligen vorzulegen. Sollten diese Zahlen unzureichend sein, würde der Bundestag die Möglichkeit haben, die sogenannte Bedarfswehrpflicht einzuführen, um einezwangsweise Einberufung und damit die Wiederherstellung der Wehrpflicht einzuleiten.
Inkrafttreten der Reform
Die Reform wird nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten offiziell verkündet und wird größtenteils am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Diese gesetzliche Maßnahme stellt sicher, dass der Wehrdienst den modernen Anforderungen und der gesellschaftlichen Realität Rechnung trägt. Das Ziel dieser Reform ist es, die Streitkräfte sowohl quantitativ als auch qualitativ zu stärken.
Fazit: Veränderungen im Wehrdienst
Die genehmigte Wehrdienstreform bringt bedeutende Änderungen für die Rekrutierung und Struktur der deutschen Streitkräfte. Ziel ist es, die Truppenstärke zu erhöhen und junge Menschen durch Anreize zum Dienst zu gewinnen. Die rechtlichen und organisatorischen Aspekte der Reform sind nun festgelegt, und das Inkrafttreten steht unmittelbar bevor, was weitreichende Auswirkungen auf die Streitkräfte haben könnte.

