Kabinett ersetzt Bürgergeld durch Grundsicherung

Die Bundesregierung hat entschieden, das bestehende Bürgergeld durch eine neue Form der Grundsicherung zu ersetzen. Dieses Vorhaben wird als Teil einer umfassenden Sozialreform angesehen, die darauf abzielt, die Anzahl der Menschen in Arbeit zu erhöhen. Mit dem neuen Gesetz, das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, sind auch strengere Regelungen für diejenigen vorgesehen, die nicht mit den zuständigen Behörden kooperieren. Diese ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform wurde in der politischen Arena intensiv diskutiert und soll die Kluft zwischen Unterstützung und Eigenverantwortung neu definieren.

Das Ziel der Reform ist es, den Fokus auf die Förderung der Eigenverantwortung zu legen. Menschen sollen ermutigt werden, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Gleichzeitig werden die Sanktionen für Leistungsbezieher verschärft, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Insbesondere bei verpassten Terminen beim Jobcenter sind die Konsequenzen erheblich: Wer mehrmals nicht erscheint, muss mit einer Reduzierung seiner Sozialleistungen rechnen. Dies hat zum Ziel, die Betroffenen dazu anzuregen, aktiver an der Verbesserung ihrer beruflichen Situation zu arbeiten.

Politische Hintergründe und Reaktionen

Die Reform des Bürgergeldes ist ein sensibles Thema für die Koalitionspartner Union und SPD. Die Union sieht hierin die Erfüllung eines zentralen Wahlversprechens, während die SPD die Rückkehr zu einem System unterstützt, das sie ursprünglich mitgestaltet hat. Diese politische Gemengelage wird durch Widerstände innerhalb der SPD, insbesondere von der Parteijugend, kompliziert, die ein Mitgliederbegehren gegen die Reform initiiert hat. Dennoch gibt es Einigkeit darüber, dass das neue Grundsicherungs-System gerechten Zugang zu Hilfen ermöglichen soll und Missbrauch von Sozialleistungen vorbeugen soll.

Ein zentraler Aspekt des Gesetzentwurfs ist die detaillierte Regelung für Mitwirkungspflichten. Während der Koalitionsverhandlungen war umstritten, ob Betroffene vor einer vollständigen Streichung ihrer Leistungen noch einmal angehört werden sollten. SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas sprach sich dafür aus, während die Union dies als potenzielle Schwächung der neuen Regelungen betrachtete. Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass eine Anhörung nur dann erfolgt, wenn psychische oder gesundheitliche Gründe vorliegen, die das Nichteinhalten von Terminen erklären.

Kritik von Sozialverbänden

Die Reaktionen auf die Reform sind gemischt, insbesondere aus sozialpolitischen Verbänden. Kritiker wie Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, warnen vor einer Verschärfung der Bedingungen für besonders benachteiligte Gruppen. Seiner Ansicht nach bringt die Reform mehr Unsicherheit und Existenzängste für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, anstatt sie bei der Jobsuche zu unterstützen. Er kritisiert, dass die Regierung diesen Personen nicht das nötige Vertrauen entgegenbringt.

Ähnliche Bedenken äußerte Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Er weist darauf hin, dass die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Lebensmittel, erheblich gestiegen sind. Die Verschärfung der Regelungen für verpasste Termine könnte für Familien, die ohnehin in finanziellen Schwierigkeiten stecken, zu zusätzlichem Druck führen. Die Diakonie Deutschland teilte die Kritik und empfiehlt, stattdessen die Jobcenter besser auszustatten, um eine effektive Beratung und Unterstützung anzubieten.

Verteidigung der Reform durch die Ministerin

SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas verteidigt die Reform und betont, dass tatsächlich niemand bestraft wird, wenn er oder sie aus wichtigen Gründen an Terminen nicht teilnehmen kann oder mit den Jobcentern kooperiert. Bei Kindern und Jugendlichen seien keine Kürzungen vorgesehen. Bas hebt hervor, dass mit der vorgesehenen Anhörung vor einer möglichen Streichung der Leistungen sichergestellt werden soll, dass keine jemand bestraft wird, der aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen kann.

Die Koalition hat zudem eine Härtefallprüfung in die Reform aufgenommen, die es Jobcenter-Mitarbeitenden ermöglicht, Betroffene zuhause zu besuchen und individuelle Lebensumstände zu besprechen. Dies soll helfen, besondere Belastungen wie psychische Erkrankungen zu berücksichtigen und die Unterstützung passgenau anzupassen. Die Ministerin versichert, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen auch in Zukunft auf staatliche Unterstützung zählen können.

Weitere Maßnahmen des Kabinetts

Zusätzlich zur Reform des Bürgergeldes hat das Kabinett auch die Riester-Reform beschlossen, die neue Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge schaffen soll. Geplant sind staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte mit unterschiedlichen Garantien und Renditechancen. Bestehende Riester-Verträge können entweder fortgeführt oder in das neue System übertragen werden.

Mit den neuen Regelungen soll einerseits die Garantie auf die eingezahlten Beiträge sichergestellt werden, andererseits sollen bei bestimmten Produkten höhere Renditechancen offeriert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung eines Altersvorsorgedepots, dass zwar keine Garantien bietet, dafür aber motiviert, in renditestärkere Anlagen zu investieren. Diese Reformen sollen bis Januar 2027 umgesetzt werden.

Fazit: Auswirkungen der Reform auf Betroffene

Die Reform des Bürgergelds wird erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Sicherheit vieler Menschen in Deutschland haben. Während die Bundesregierung die Maßnahmen als Ermutigung zur Eigenverantwortung präsentiert, warnen zahlreiche Verbände vor den negativen Folgen und fordern, die Unterstützungssysteme menschlicher und gerechter zu gestalten.