Hintergrund der Rückforderung von Kurzarbeitsgeldern

Eine renommierte Beauty-Kette in der Schweiz sieht sich mit der Rückforderung von 1,22 Millionen Franken konfrontiert, die sie im Rahmen von Corona-Kurzarbeitsgeldern erhalten hat. Die Maßnahme sollte betroffenen Unternehmen während der Pandemie finanzielle Unterstützung bieten. Im Zuge einer Überprüfung durch die Behörden stellte sich jedoch heraus, dass das Unternehmen keine gültigen Nachweise für die erfassten Arbeitszeiten liefern konnte. Diese Angelegenheit wurde kürzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt, das die Beschwerde der Firma zurückgewiesen hat.

Im Zeitraum zwischen März 2020 und Dezember 2021 hatte die Beauty-Kette insgesamt 1,46 Millionen Franken an Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Diese Gelder sollten insbesondere den Betrieben helfen, deren wirtschaftliche Lage durch die Covid-19-Pandemie erheblich beeinträchtigt war. Trotz der Unterstützung stellte sich während einer Kontrolle heraus, dass die erforderlichen Nachweise für die Arbeitszeit nicht erbracht werden konnten, was zur Rückforderungsmaßnahme führte.

Versuche der Gegenwehr und die Reaktion des Gerichts

Um sich der Verantwortung zu entziehen, reichte die Beauty-Kette verschiedene Dokumente ein, darunter Excel-Tabellen zur Arbeitszeiterfassung. Sie behauptete, diese seien auf Grundlage der Aussagen ihrer Mitarbeitenden erstellt worden. Allerdings konnte die Personalverantwortliche die entsprechenden Unterlagen bei der Kontrolle nicht bereitstellen. Sie führte dies auf eine Krankheit und den Umstand zurück, dass die Dokumente im Homeoffice gelagert waren.

Die Argumente des Unternehmens fanden jedoch beim Gericht kein Gehör. Der Richter stellte bei den nachgereichten Arbeitszeitlisten fest, dass sie mehrere Ungereimtheiten aufwiesen, darunter unplausible Rundungen der Stunden und das Fehlen eines Erstellungsdatums. Die Zweifel am ärztlichen Attest der Personalverantwortlichen verstärkten den Eindruck, dass die vorgelegten Belege nicht authentisch waren. Diese Punkte führten dazu, dass das Gericht die Rückforderung als legitim einstufte und die Äußerungen der Geschäftsführerin in Frage stellte.

Folgen und weitere Schritte

Das Gericht sah sich gezwungen, eine klare Entscheidung zu treffen. Es stellte fest, dass eine ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung von den Unternehmen erwartet wird. Nachträglich eingereichte Dokumente und Übersichten genügen nicht den Erwartungen für eine gültige Nachweispflicht. Da die Beauty-Kette zudem mit den Konsequenzen einer Rückzahlung drohte, beurteilte der Richter die Situation als irrelevant für die rechtliche Bewertung des Falls. Ein Antrag auf Erlass der Forderungen kann zwar eingereicht werden, doch muss das Unternehmen die Entscheidung über die Rückzahlung von 1,22 Millionen Franken und zusätzlich 9.000 Franken Verfahrenskosten tragen.

Das Urteil ist bis auf Weiteres nicht rechtskräftig, da die Beauty-Kette innerhalb einer Frist von 30 Tagen die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung vor das Bundesgericht zu ziehen. Eine Resignation war in den Äußerungen des Unternehmens jedoch nicht auszumachen. Die Geschäftsführerin wird deutlich zur Verantwortung gezogen, da sie in ihrer Funktion verpflichtet ist, wichtige Informationen und Dokumente vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen.

Gerichtliche Position zur Arbeitszeiterfassung

Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die Kette, um in Zukunft eine derartige Rückforderung zu vermeiden, ihre internen Prozesse zur Arbeitszeiterfassung und -kontrolle erheblich verbessern muss. Das Gericht hat klargestellt, dass eine gültige Arbeitszeitdokumentation täglich, kontinuierlich und gleichzeitig erfolgen muss. Nachträglich produzierte Übersichten oder allgemeine Hinweise auf feste Arbeitszeiten werden nicht akzeptiert.

Fazit: Konsequenzen für Unternehmen bei unzureichender Dokumentation

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt die strengen Anforderungen an die Nachweisführung von Arbeitszeiten für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsgeldern. Unternehmen sollten aus diesem Fall lernen, ihren Dokumentationspflichten gewissenhaft nachzukommen, um finanzielle und rechtliche Folgen zu vermeiden.