Skandal um unzulässige Arbeitsbedingungen in einem Beauty-Salon in Basel

Im Kanton Basel-Stadt wurde ein schwerwiegender Fall von Missbrauch am Arbeitsplatz in einem Beauty-Salon aufgedeckt. Der Salon, dessen Betreiberin eine 40-jährige Frau ist, zahlte ihren Angestellten weniger als vier Franken pro Stunde. Diese Summe liegt weit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, der zum Zeitpunkt der Überprüfung 22.83 Franken betrug und inzwischen auf 23.92 Franken gestiegen ist. Trotz der gesetzlichen Regelung ignorierte die Saloninhaberin die Vorschriften und ließ ihre Mitarbeitenden für einen Hungerlohn arbeiten.

Die Enthüllungen bei Kontrollen

Bei einer Kontrolle des Kosmetikstudios im Stadtteil St. Johann wurde festgestellt, dass die Angestellten unter extremen Bedingungen litten. Einige Mitarbeiterinnen arbeiteten über 500 Stunden, ohne dass ihnen ein fairer Lohn gezahlt wurde. Eine 22-Jährige beispielsweise verdiente in dieser Zeit lediglich 3.64 Franken pro Stunde. Eine andere Mitarbeiterin hatte 364 Stunden im Salon gearbeitet und erhielt sogar nur 3.45 Franken pro Stunde. Dies wirft schwerwiegende Fragen zur Fairness und Einhaltung von Arbeitsrechten auf.

Zudem ergaben die Kontrollen, dass keine der Angestellten eine offizielle Ausbildung im Bereich der Kosmetik hatte, was die Zweifel an der Professionalität des Salons weiter verstärkt.

Illegale Praktiken und deren Konsequenzen

Nicht nur die Löhne waren rechtswidrig. Die Saloninhaberin führte zudem illegale Lippenunterspritzungen durch, was in der Schweiz nur Ärzten vorbehalten ist. Sie spritzte Hyaluronsäure in die Lippen ihrer Kunden und beschaffte die entsprechenden Mittel eigenständig, ohne die nötigen Genehmigungen. Diese Praktiken stellen nicht nur einen Verstoß gegen das Heilmittelgesetz dar, sondern auch eine riskante Körperverletzung, da sie ohne die notwendige medizinische Qualifikation durchgeführt wurden.

Rechtsfolgen und finanzielle Strafen

Angesichts der zahlreichen Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsgesetze erhielt die Betreiberin eine Buße von insgesamt rund 12.000 Franken. Diese Summe setzt sich aus den verschiedenen Rechtsverstößen zusammen, darunter Körperverletzungen, Verstöße gegen das Heilmittelgesetz sowie die Missachtung des Strahlen- und Mindestlohngesetzes. Die Kontrolle und die darauffolgenden Strafen zeigen, wie wichtig es ist, eine angemessene Regulierung in der Branche sicherzustellen, um Arbeiterrechte zu schützen und sicherzustellen, dass alle Dienstleistungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Fazit: Mangelnde Compliance und Schutz der Arbeitnehmer

Der Fall im Beauty-Salon in Basel zeigt dramatisch auf, wie Mängel in der Compliance zu erheblichen rechtlichen und ethischen Problemen führen können. Angestellte, die in einem so stark regulierten Bereich arbeiten, verdienen nicht nur eine faire Bezahlung, sondern auch valide Qualifikationen und Sicherheitsstandards. Die Aufdeckung solcher Missstände ist entscheidend für den Schutz von Arbeitnehmerrechten und die Gewährleistung einer professionellen Dienstleistung.