KÖLN (dpa-AFX) – „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat sich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts geäußert:
„Wenn jemand ernsthaft die Möglichkeit von Mehrfachprozessen in Fällen schwerer Verbrechen auf juristisch korrekte Weise ermöglichen möchte, müsste die Verfassung geändert werden. Aber wäre es jemals möglich, die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat zu erreichen? Wohl kaum. Denn trotz aller Aufregung über eine mögliche – vielleicht sogar offenkundige – Ungerechtigkeit in Einzelfällen besteht ein Interesse aller an der allgemeinen Verlässlichkeit und Effizienz des Rechtsstaats. Dazu gehört das Prinzip, dass ein Freispruch ein Freispruch ist.“/zz/DP/he