Der Rundfunk Berlin-Brandenburg geht gegen den Beschluss vor, die Compliance-Berichte herauszugeben. Der rbb hat heute beim Landgericht Potsdam Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt, in dem der rbb verpflichtet wird, die anwaltlichen Compliance-Berichte an den rbb-Untersuchungsausschuss im Potsdamer Landtag herauszugeben. Bisher hat der rbb dies verweigert und geht nun juristisch gegen den Beschluss des Landgerichts vor. Der rbb argumentiert, dass der Beschluss des Landgerichts nichtig sei, da das Gericht nicht für solche Entscheidungen zuständig sei und dadurch die Rechte des rbb schwerwiegend verletzt würden.
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Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Potsdam eingelegt, demzufolge der rbb verpflichtet ist, seine anwaltlichen Compliance-Berichte an den Untersuchungsausschuss im Potsdamer Landtag herauszugeben. Bisher hat der rbb dies verweigert und geht nun gerichtlich gegen den Beschluss vor. Der rbb argumentiert, dass der Beschluss des Landgerichts nichtig ist, da das Gericht dafür nicht zuständig sei und der rbb dadurch schwerwiegend in seinen Rechten verletzt werde.
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