Kritik von Experten am Gesetzentwurf zur Kompostierung von Leichen

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Kritik von Experten am Gesetzentwurf zur Kompostierung von Leichen



Bonn/Kiel – Im Zusammenhang mit der geplanten Novelle des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes kritisiert Tade Spranger, ein Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bonn, das Justizministerium in Kiel scharf. Grund dafür ist die geplante Zulassung einer Kompostierung von Leichen, die laut Spranger „ein komplett verrückter Vorgang“ ist, sagte er dem „Spiegel“.

Der Professor, der sich mit Friedhofs- und Bestattungsrecht beschäftigt, gehört zu den Experten, die vom Ministerium um eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf gebeten wurden. Spranger zufolge gibt es „zahlreiche naturwissenschaftliche und medizinische Bedenken, insbesondere in Bezug auf die biologische Sicherheit“ des Verwesungsprozesses. Darüber hinaus fehle es für bereits erfolgte Bestattungen im Rahmen des Pilotprojekts des Berliner Unternehmens „Meine Erde“ an einer ausreichenden rechtlichen Grundlage. Spranger resümiert: „Es gibt absolut nichts, was dieses nicht funktionierende Verfahren rechtfertigt.“

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen argumentiert ähnlich. In einer rechtlichen Einschätzung, die Ende Juni an die Bezirksregierungen verschickt wurde, heißt es in Bezug auf das Verfahren namens „Reerdigung“ von „Meine Erde“: „Mit den vorgelegten Informationen zur ‚Reerdigung‘ konnte nicht nachgewiesen werden, dass Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung ausgeschlossen werden können. Zudem wird dem Grundrecht auf eine ungestörte Totenruhe im Bestattungsrecht große Bedeutung beigemessen.“

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