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Neben der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten müssten in der Praxis auch konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung, der Flächenentsiegelung oder auch zur baulichen Anpassung der Innenstädte für den Hitzeschutz umgesetzt werden. „Wir rechnen mit Investitionsbedarfen von mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr für Klimaschutz und Klimaanpassung allein in den Kommunen“, sagte Berghegger.
Hier seien alle staatlichen Ebenen in der Pflicht, also auch Bund und Länder, sagte er weiter. „Um die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen, muss es daher eine neue Gemeinschaftsaufgabe ‚Klimaschutz und Klimaanpassung‘ im Grundgesetz geben“, erklärte der Vertreter der Kommunen. Dieses Instrument habe sich in anderen Bereichen, etwa beim Küstenschutz, bereits bewährt.
Der Städte- und Gemeindebund begrüßt das Bundesklimaanpassungsgesetz als „richtigen Schritt“. „Die Extremwetterereignisse der vergangenen Wochen haben einmal mehr gezeigt, dass die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine wichtige Aufgabe ist, um die Menschen in unserem Land so gut wie möglich vor den Auswirkungen zu schützen“, sagte Berghegger den Funke-Zeitungen.
Jetzt komme es darauf an, dass die Länder sehr rasch über entsprechende gesetzliche Regelungen Klarheit für die Kommunen bei der Umsetzung schaffen. Kleine oder kleinste Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern „sollten von der verpflichtenden Erstellung von Konzepten zur Klimaanpassung ausgenommen werden“, forderte er, „um nicht zusätzliche Bürokratie zu schaffen“.