Der Mindestlohn bleibt auch zukünftig deutlich über dem Bürgergeld liegen.

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Der Mindestlohn bleibt auch zukünftig deutlich über dem Bürgergeld liegen.



Köln (ots) –

Wer in Deutschland den Mindestlohn verdient, wird auch in Zukunft deutlich mehr Geld zur Verfügung haben als Haushalte, die ausschließlich Bürgergeld beziehen. Neue Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) für das ARD-Magazin MONITOR (Das Erste, 21.09.2023, 21.45 Uhr) zeigen, dass der Unterschied in allen berechneten Szenarien mehrere hundert Euro beträgt.

Die geplante Erhöhung des Bürgergeldes um etwa 12 Prozent ab dem 1. Januar 2024 hat in den letzten Wochen eine alte Debatte neu entfacht: Laut führenden Oppositionspolitikern lohnt es sich für Mindestlohnempfänger und Geringverdiener oft nicht mehr zu arbeiten, da die Sozialleistungen so hoch sind. Im Bundestag behauptete CDU-Chef Merz, dass Menschen „mit staatlichen Transferleistungen am Ende des Jahres mehr herausbekommen, als wenn sie in einer einfachen Beschäftigung arbeiten“.

Selbst nach der Erhöhung des Bürgergeldes haben Haushalte, in denen mindestens eine Person arbeitet, deutlich mehr Geld zur Verfügung. Alleinstehende haben im Durchschnitt 532 Euro mehr, während Familien mit drei Kindern zwischen 506 und 848 Euro mehr erhalten – abhängig vom Alter der Kinder.

Die Berechnungen verglichen verschiedene Haushaltskonstellationen, bei denen ein Vollzeitverdiener den Mindestlohn verdient, mit Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld beziehen und kein Erwerbseinkommen haben. Eine durchschnittliche Miete wurde bundesweit berücksichtigt, ebenso wie zusätzliche staatliche Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld.

„Wir haben festgestellt, dass man in allen diesen denkbaren Konstellationen mehr Geld hat, wenn man arbeitet, und dass der Abstand teils auch sehr deutlich ist“, sagt Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin am WSI. Sie sieht keinen Anreiz, wegen des Bezugs von Bürgergeld nicht zu arbeiten, und dass die Debatte „mit falschen und polarisierenden Zahlen“ geführt wird.

Aufgrund des starken Anstiegs der Verbraucherpreise in den letzten Jahren berücksichtigt die Bundesregierung die Inflation bei den Bedarfssätzen früher als zuvor. Daher fällt die geplante Erhöhung ungewöhnlich hoch aus. Allerdings haben sich der Mindestlohn und das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) im Verhältnis zueinander kaum verändert. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Euro Anfang 2024 gestiegen, was einem Plus von 46% entspricht. Im gleichen Zeitraum stiegen die Regelsätze des Bürgergeldes für Alleinstehende um 41,1 Prozent. Der Lohnabstand hat sich also insgesamt kaum verändert.

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