Bundestagswahl: Änderungen durch das neue Wahlrecht
Die Ausgangslage der Bundestagswahl
Der Bundestag hat sich seit der Wahl 2002 stetig vergrößert, was zu einer aktuellen Mitgliederzahl von 736 Abgeordneten führte. Diese kontinuierliche Zunahme wird aus mehreren Gründen als problematisch angesehen. Zu den Hauptgründen zählen steigende Kosten, Platzmangel und die damit verbundene Effizienz. Die Koalition von SPD, Grünen und FDP beschloss daher eine ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform des Wahlrechts, die nun erstmals bei der kommenden Bundestagswahl Anwendung findet. Auch wenn essenzielle Teile dieser Reform vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurden, gibt es jedoch Übergangsregelungen, die durch das Gericht festgelegt wurden, um die neue Gesetzgebung einzuführen. Der Fokus lag darauf, die parlamentarische Effizienz zu verbessern und jüngsten Herausforderungen gerecht zu werden.
Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Bei der Stimmabgabe bleibt der Prozess unverändert. Wählende nutzen nach wie vor zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Letztere ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag. Das im Wahlrecht vorhandene System der personalisierten Verhältniswahl kombiniert die Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung auf Grundlage der Zweitstimmen. Auch die Begriffe „Erststimme“ und „Zweitstimme“ bleiben erhalten, nachdem Überlegungen zur Änderung in „Wahlkreisstimme“ und „Hauptstimme“ verworfen wurden.
Erst- und Zweitstimme sind unabhängig voneinander, was bedeutet, dass Wählende ihre Stimmen auch verschiedenen Parteien geben können. Dieser Trend des Stimmensplittings hat zugenommen; im Jahr 2021 gaben etwa 25 Prozent der Wählenden ihre Stimmen für unterschiedliche Parteien ab, was einen Anstieg im Vergleich zu früheren Wahlen darstellt.
Unveränderte Wahlrechtsbestandteile
Die geographische Aufteilung des Bundesgebiets bleibt mit 299 Wahlkreisen bestehen. Die Fünf-Prozent-Sperrklausel gilt weiterhin; Parteien müssen demnach mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen, mit einer Ausnahme für jene Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewinnen. Diese Grundmandatsklausel wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beibehalten, da das Gericht eine Streichung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erachtete. Ohne diese Regelung wären einige Parteien im Bundestag nicht vertreten, selbst wenn sie in den Wahlkreisen erfolgreich gewesen wären.
Wer profitiert von den Regelungen?
Die Partei Die Linke profitierte bei der Bundestagswahl 2021 von der Grundmandatsklausel, indem sie, obwohl sie die Fünf-Prozent-Hürde mit 4,9 Prozent nicht überwand, mit Direktmandaten in den Bundestag einziehen konnte. Auch die CSU, die 2021 5,2 Prozent der Stimmen erhielt, kämpfte für den Erhalt dieser Klausel. Hätte die ursprüngliche Reform gegolten, wäre ihr Einzug in den Bundestag gefährdet gewesen.
Vor diesem Hintergrund empfehlen sich strategische Überlegungen für die kommende Bundestagswahl. Parteien müssen möglichst viele Direktmandate gewinnen, um ihre Chancen im Parlament zu sichern, während sie gleichzeitig auf ein starkes Zweitstimmenergebnis angewiesen sind.
Die Größe des nächsten Bundestages
Die durch die Wahlrechtsreform festgelegte Größe des Bundestages wird auf 630 Abgeordnete begrenzt. Diese Anzahl setzt sich aus bis zu 299 Direktmandaten und mindestens 331 Sitzen basierend auf den Landeslisten zusammen. Überhang- und Ausgleichsmandate sind nicht mehr vorgesehen, was zu einer Reduktion der Zahl der Abgeordneten führen wird. Dies könnte bedeuten, dass Parteien bei gleichbleibendem Stimmanteil nun weniger Abgeordnete entsenden als zuvor.
Früher führten Überhangmandate dazu, dass eine Partei mehr Direktmandate hatte, als ihr gemäß ihrer Zweitstimmen zustehen würden. Dies führte zu einer stetigen Zunahme der Abgeordnetenanzahl im Bundestag. Bei der Wahl 2021 wurden beispielsweise 34 Überhang- und 104 Ausgleichsmandate vergeben, was nun wegfällt.
Folgen für die Parteien durch das neue Wahlrecht
Die Reform des Wahlrechts hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Parteien und deren Kandidatinnen und Kandidaten. Künftig wird die Stärke der Parteien im Bundestag ausschließlich durch den Anteil ihrer Zweitstimmen bestimmt. Die Vergabe der Sitze erfolgt durch ein zweistufiges System: Zuerst wird die Oberverteilung ermittelt, die die Gesamtzahl der Sitze einer Partei basierend auf den Zweitstimmenergebnissen festlegt. Danach erfolgt die Unterverteilung, bei der die Sitze auf die jeweiligen Landeslisten zugewiesen werden.
Ein weiterer fester Bestandteil des Verfahrens bleibt die Wahl der Direktkandidierenden in den 299 Wahlkreisen, die jedoch durch den Anteil der Zweitstimmen gedeckt sein müssen. Das Prinzip der „Zweitstimmendeckung“ bedeutet, dass nicht automatisch jeder Wahlkreissieger auch garantiert in den Bundestag einzieht, was eine grundlegende Änderung zum alten Wahlrecht darstellt.
Fazit: Die Bundestagswahl 2025 unter neuem Wahlrecht
Die anstehende Bundestagswahl wird durch das neue Wahlrecht fundamental beeinflusst, sowohl hinsichtlich der Stimmabgabe als auch der Struktur des Parlaments. Das Ziel der Reform war es, die Zahl der Abgeordneten zu reduzieren und die Effizienz zu verbessern. Politische Akteure müssen sich an die neuen Regelungen anpassen, um erfolgreich zu sein, was bereits im Vorfeld zu strategischen Überlegungen führt. Die kommenden Wahlen könnten daher nicht nur die Zusammensetzung des Bundestages, sondern auch das Wahlverhalten der Bürger maßgeblich beeinflussen.

