Einführung zur Reform des Fahrlehrerrechts

Die geplante Reform des Fahrlehrerrechts der Bundesregierung stößt bei Fachleuten auf positive Resonanz. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am 8. März 2017 wurde deutlich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform viele Aspekte der Fahrlehrerausbildung modernisieren soll. Zentrale Punkte der Reform sind die Absenkung der Bildungsanforderungen für zukünftige Fahrlehrer, die Aufhebung der Begrenzung von Zweigstellen und die Erleichterung von Kooperationen zwischen Fachschulen. Ein weiterer bedeutender Punkt ist die geplante Senkung des Mindestalters für die unbefristete Erlaubnis zum Fahrunterricht von 22 auf 21 Jahre. Zusätzlich sieht der Entwurf vor, dass Fahrschulen künftig keine „freien Mitarbeiter“ mehr beschäftigen dürfen.

Obwohl die Experten allgemein positiv über das Reformvorhaben urteilen, gibt es auch kritische Stimmen zu bestimmten Regelungen. Vor allem die Fahrlehrerverbände äußerten Bedenken, dass einige weitreichende Änderungen, insbesondere der Wegfall der Zweigstellenbegrenzung und die Kooperationsmöglichkeiten, erst mit einer Frist bis Juli 2019 in Kraft treten sollen. Dies wird von den Vertretern als unzureichend erachtet, insbesondere angesichts des anhaltenden Mangels an Fahrlehrern.

Herabsetzung des Mindestalters

Ein Kritiker des Gesetzentwurfs, Bernd Brenner von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten, bezeichnete diese Regelung als nicht nachvollziehbar. Er argumentierte, dass die Herabsetzung des Mindestalters für die unbefristete Fahrlehrererlaubnis von 22 auf 21 Jahre auch eine Herabsetzung der Erlaubnis zur Anwärterschaft auf 20 Jahre voraussetze. Diese Punktuelle Anpassung könnte dazu beitragen, den Bedarf an Fahrlehrern schneller zu decken und die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Brenner stellte zudem fest, dass Fahrlehrer in Zukunft nicht mehr zwingend im Besitz eines Motorrad- oder Lkw-Führerscheins sein müssen. Diese Regelung wurde unterschiedlich bewertet: Rainer Zeltwanger vom Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmen sieht darin eine Chance, insbesondere Frauen für den Beruf zu gewinnen. Dennoch äußerte Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände Bedenken zu dieser Entscheidung, da qualifizierte Fahrlehrer für die Ausbildung unerlässlich seien.

Beschäftigungsverhältnisse von Fahrlehrern

Die Reform hat ebenfalls Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse der Fahrlehrer. Ab sofort wird die Ausübung der Tätigkeit als Fahrlehrer nur noch in abhängiger Beschäftigung möglich sein, was von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände begrüßt wurde. Diese Änderung soll die Arbeitsbedingungen für Fahrlehrer verbessern und sicherstellen, dass sie unter den arbeitsrechtlichen Vorschriften arbeiten. Kritisch betrachtet werden jedoch die Pläne zur Aufhebung der bestehenden Kontingente für die tägliche Arbeitszeit. Experten wie Sascha Fiek von der Moving International Road Safety Association warnen davor, dass eine solche Regelung zu einer Überlastung der Lehrkräfte führen kann. Außerdem könnte es dazu kommen, dass viele Fahrlehrer mehr als die empfohlenen Stunden im Einsatz sind, was sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Ausbildung der Schüler nachteilig wäre.

Absenkung der Bildungsvoraussetzungen

Ein weiterer Kernbereich der Reform ist die Reduzierung der notwendigen Bildungsanforderungen für die Fahrlehrerausbildung. Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat fordert eine Rücknahme dieser Regelung, da er auf die Bedeutung einer soliden Ausbildung hinweist. Seiner Ansicht nach sollten Bewerber mindestens einen mittleren Schulabschluss vorweisen müssen. Die Möglichkeit, eine Fahrlehrerlaubnis ohne Schulabschluss zu erlangen, wird von ihm als bedenklich erachtet. Die Ausbildung müsse die Verkehrssicherheit als zentrales Ziel verfolgen und nicht nur dem Aspekt der Nachwuchsgewinnung Rechnung tragen. Dr. Karl-Friedrich Voss von der Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen betont die Notwendigkeit einer ständigen Evaluierung der Ausbildungsinhalte und -methoden, um ein lernendes System zu schaffen, das der Verkehrssicherheit dient.

Reform der Berufszugangsregeln und Fahrlehrerausbildung

Zusammengefasst beabsichtigt der Gesetzentwurf, die Berufszugangsregeln sowie die strukturellen und inhaltlichen Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung anzupassen. Ein Kernstück der Reform ist der Ausschluss von „freien Mitarbeitern“ in Fahrschulen, wodurch Fahrlehrer künftig in einem festen Anstellungsverhältnis arbeiten müssen. Dies soll nicht nur die Qualität der Ausbildung steigern, sondern auch die Professionalität im Berufsfeld des Fahrlehrers erhöhen. Im Rahmen der Neustrukturierung der Ausbildung müssen Fahrlehrer den zukünftigen Auszubildenden die notwendigen fachlichen und pädagogischen Kompetenzen vermitteln. Dazu gehört die Kompetenz, die jeweiligen Ausbildungsziele der Fahrschüler sachlich korrekt und methodisch fundiert zu erreichen, was letztlich der Verkehrssicherheit zugutekommen soll.

Fazit: Zukünftige Herausforderungen und Chancen

Die Reform des Fahrlehrerrechts stellt einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung dar, da sie darauf abzielt, die Qualität der Ausbildung zu verbessern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dennoch sind die kritischen Anmerkungen der Experten nicht zu vernachlässigen. Eine sorgfältige Umsetzung und regelmäßige Evaluation der Reformmaßnahmen sind notwendig, um sowohl die Ausbildung zu optimieren als auch die Verkehrssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.