Verabschiedung des Heizungsgesetzes

Am 8. September 2023 beschloss der Deutsche Bundestag in einer namentlichen Abstimmung das Heizungsgesetz. Von den 675 anwesenden Abgeordneten stimmten 397 für den überarbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Heizkostenverordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnung. 275 Parlamentarier äußerten sich gegen den Entwurf, während fünf sich der Stimme enthielten. Diese Abstimmung basierte auf einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie, die vorab zahlreiche Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf vorgenommen hatte. Der Gesetzesentwurf sollte ursprünglich bereits am 7. Juli zur Abstimmung stehen, doch das Bundesverfassungsgericht hatte die Verabschiedung aufgrund eines Eilantrags verzögert. Der Fraktion von Union kündigte sie an, dass sie in ihrer Stellungnahme dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beitreten wolle, was zu einer erneuten Verschiebung der Diskussion führte.

Änderungen des Gesetzentwurfs

Der geänderte Gesetzentwurf führt Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung ein, einschließlich Übergangsbestimmungen. Die neuen Vorschriften zur Heizungsinstallation betreffen Neubauten ab 2024 und Bestandsbauten abhängig von der Bevölkerungsgröße der Gemeinden. Für Neubauten gilt ab 2024 eine Regelung, die vorschreibt, dass Heizsysteme ab 2029 teilweise auf Biomasse oder Wasserstoff basieren müssen. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Klimaziele langfristig zu erreichen, ohne den Markt zu destabilisieren. Vor dem Austausch bestehender Heizungen ist eine Beratung erforderlich, die Mieter schützt, indem nur ein Teil der Modernisierungskosten auf sie umgelegt werden kann. Die umfangreiche Regelung umfasst auch Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und endet damit, dass grundlegende Vorgaben zum Einsatz von Solarthermie und Altersgrenzen zurückgenommen wurden.

Stimmen zum Gesetz

Die Reaktionen auf die Verabschiedung des Heizungsgesetzes sind vielfältig. Vertreter der Regierungskoalition loben das Gesetz als einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaschutz. Kritiker hingegen befürchten, dass die Regelungen nicht ausreichen, um einen echten Wandel hin zu klimafreundlichen Heizsystemen zu bewirken. Die Unionsfraktion äußerte massiven Unmut über den Beschluss und warf der Regierung vor, das Parlament und das Bundesverfassungsgericht zu missachten. Abgeordnete der AfD und der Linken kritisierten sowohl die Höhe der Förderungen als auch die Beträge, die Mieter zahlen müssen. Dabei erhoben sie den Vorwurf, das Gesetz sei nicht ausreichend durchdacht und würde viele Menschen finanziell überfordern.

Fördermaßnahmen und kommunale Wärmeplanung

Mit dem Gesetz wurden nicht nur neue Vorschriften hier formuliert, sondern auch finanzielle Anreize geschaffen. Kommunen werden verpflichtet, bis 2028 eine umfassende Wärmeplanung zu etablieren, um den Anforderungen des neuen Gesetzes gerecht zu werden. Die Bundesregierung plant, bis zu 70 Prozent der Kosten für Heizungsmodernisierungen durch verschiedene Förderprogramme zu übernehmen. Dabei stehen besonders Haushalte mit geringem Einkommen im Fokus, die spezielle Boni für den Austausch alter Heizungen erhalten sollen. Auf diese Weise strebt die Regierung an, eine gerechte Lösung zu finden, um den Übergang zu modernisierten Heizsystemen für alle Teile der Bevölkerung durchführbar zu gestalten.

Fazit: Zukunft der Energiepolitik

Die Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag stellt einen wesentlichen Schritt in der deutschen Energiepolitik dar. Die fortschreitende Regulierung und die damit verbundenen Fördermaßnahmen zeigen ein zunehmendes Engagement für den Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien. Während die Debatte um die Ausgestaltung des Gesetzes weiterhin hochkocht, bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Interessen und Bedenken in den kommenden Jahren miteinander in Einklang gebracht werden können. Das Gesetz könnte eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige und zukunftssichere Energieversorgung in Deutschland darstellen.