Fechner und Warken leiten Wahlrechtsreform im Bundestag
Am Donnerstag, den 7. April 2022, trat die Kommission zur ReformReform Eine Reform bezeichnet eine gezielte Veränderung oder Verbesserung bestehender Strukturen, Gesetze, Systeme oder Prozesse. Ziel ist es, Missstände zu beseitigen, Abläufe zu modernisieren oder gesellschaftliche, wirtschaftliche oder politische Rahmenbedingungen anzupassen. Reformen können einzelne Bereiche betreffen oder umfassende Veränderungen auslösen und entstehen oft aus gesellschaftlichem, technischem oder politischen Bedarf. #Erneuerung #Umgestaltung #Neuausrichtung #Strukturreform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit unter der Leitung von Bärbel Bas, der Präsidentin des Deutschen Bundestages, zusammen. Die Kommission besteht aus insgesamt 26 Mitgliedern, wobei 13 Bundestagsabgeordnete und 13 Sachverständige benannt wurden. Als gleichberechtigte Vorsitzende wurden der SPD-Abgeordnete Dr. Johannes Fechner und die CDU-Abgeordnete Nina Warken einstimmig gewählt. Des Weiteren sind die Obleute der Fraktionen Sebastian Hartmann (SPD), Ansgar Heveling (CDU/CSU), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Konstantin Kuhle (FDP), Albrecht Glaser (AfD) und Petra Pau (Die Linke) vertreten.
Ziele der Kommission
Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, eine Reihe wesentlicher Reformen im Bundestag zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Themen behandelt werden: die Reduzierung der Mitgliederzahl über die derzeitige Regelgröße von 598 Abgeordneten hinaus, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Arbeitsweise des Bundestages, die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, die Anpassung der Legislaturperioden sowie die Begrenzung der Amtszeiten für den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Kommission wird Vorschläge erarbeiten, die eine klare Richtung für die Reformen vorsehen.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas betonte, dass der Bundestag trotz der Wahlrechtsreform im Herbst 2020 mit 736 Abgeordneten eine nie dagewesene Größe erreicht hat. Diese Entwicklung erfordere dringende Maßnahmen, da die Bevölkerung zunehmend ungeduldig auf Lösungen warte. Es werde von der Kommission erwartet, dass sie einen tragfähigen Kompromiss finden kann, um den Anforderungen der Bürger gerecht zu werden.
In Bezug auf den Frauenanteil im Parlament gab Bas an, dass dieser auf 34,7 Prozent gestiegen ist, jedoch weiterhin Raum für Verbesserungen bietet. Zudem soll die Modernisierung der Parlamentsarbeit die Transparenz und Effizienz erhöhen. Sie hob hervor, dass auch Anregungen der Bürgerschaft besser in die parlamentarische Arbeit integriert werden sollten. Allerdings sind Widerstände gegen mögliche Reformen zu erwarten, weshalb eine hohe Kompromissbereitschaft aller Beteiligten notwendig ist. Ein Zwischenbericht der Kommission ist für den 31. August 2022 vorgesehen.
Kommissionsmitglieder und Struktur
Die Zusammensetzung der Kommission mit 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen spiegelt die politische Vielfalt wider. Die SPD-Fraktion stellt dabei vier Mitglieder, die CDU/CSU drei Mitglieder, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP zwei Mitglieder, während die AfD und Die Linke jeweils ein Mitglied namhaft machen. Gleiches gilt für die Sachverständigen, die die Fraktionen benennen können, sofern Einvernehmen besteht.
Der Einsetzungsbeschluss erfordert, dass die Kommission mit einer Zweidrittelmehrheit zwei Abgeordnete zu den Vorsitzenden wählt. Die Kommission tagt öffentlich und überträgt die Sitzungen live auf der Webseite des Bundestages, www.bundestag.de, um die Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit einzubeziehen.
Mitglieder der Kommission
Zu den ordentlichen Mitgliedern, die von den Fraktionen nominiert wurden, gehören: Leni Breymaier, Esther Dilcher, Dr. Johannes Fechner, Sebastian Hartmann (alle SPD), Ansgar Heveling, Alexander Hoffmann, Nina Warken (alle CDU/CSU), Ulle Schauws, Dr. Till Steffen (beide Bündnis 90/Die Grünen), Konstantin Kuhle, Stephan Thomae (beide FDP), Albrecht Glaser (AfD) und Petra Pau (Die Linke).
Die Gruppe der Sachverständigen setzt sich aus anerkannten Experten zusammen, darunter Prof. Dr. Jelena Achenbach, Prof. Dr. Joachim Behnke, Michael Elicker sowie weitere akademische Persönlichkeiten. Bemerkenswert ist, dass bereits in der vorherigen Wahlperiode eine 18-köpfige Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts ins Leben gerufen wurde, die jedoch wegen des nahen Endes der Wahlperiode nur zweimal zusammentrat.
Fazit: Ziele und Herausforderungen der Reformkommission
Die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich grundlegende Ziele gesetzt, die eine effizientere Repräsentation und eine Verbesserung der Arbeitsabläufe im Bundestag zum Ziel haben. Angesichts der Vielfalt der Meinungen und der notwendigen Kompromisse wird es eine anspruchsvolle Aufgabe sein, die Reformen erfolgreich umzusetzen. Der Zwischenbericht, der für Ende August 2022 geplant ist, könnte erste Ansätze und Empfehlungen für die künftige Ausgestaltung der parlamentarischen Arbeit liefern.

