Reform der Notfallversorgung im Bundestag

Am Donnerstag um 13.30 Uhr steht im Bundestag eine wichtige Beratung an: Der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes wird diskutiert. Dieser Entwurf wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und zielt darauf ab, die Vernetzung der verschiedenen Versorgungsbereiche zu optimieren. Ein zentrales Anliegen ist es, Hilfesuchende gezielt in die richtige medizinische Versorgung zu steuern. Durch eine verbesserte Struktur sollen die Qualität der medizinischen Behandlung und die Effizienz der Notaufnahmen und Rettungsdienste gesteigert werden.

Eine umfangreiche Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste soll insbesondere durch die Einführung einer Akutfallvermittlung erfolgen. Diese wird künftig von den Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen übernommen. In enger Kooperation mit den Rettungsleitstellen wird angestrebt, eine medienbruchfreie digitale Fallübergabe zu ermöglichen. Dadurch sollen die Prozesse in der akuten Versorgung reibungsloser gestaltet werden. Zudem wird der Ausbau der notdienstlichen Akutversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen angestrebt, wobei diese sich verpflichtet sehen, eine kontinuierliche telemedizinische und aufsuchende Versorgung anzubieten.

Etablierung Integrierter Notfallzentren

Ein weiterer zentraler Bestandteil des Reformvorschlags ist die Etablierung Integrierter Notfallzentren. Diese sollen eine sektorenübergreifende Versorgungsstruktur bieten, in der zugelassene Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen zusammenarbeiten. Ziel dieser Zentren ist es, eine bedarfsgerechte ambulante Erstversorgung zu gewährleisten. Die Integrierten Notfallzentren werden aus mehreren Komponenten bestehen: einer Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Zudem soll in diesen Zentren mindestens telemedizinisch ein psychiatrisches oder psychotherapeutisches Konsil zur Verfügung stehen. Besonders wichtig ist auch die flächendeckende Einrichtung spezialisierter Notfallzentren für Kinder und Jugendliche, um deren spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Differenzierte Regelungen für die rettungsdienstliche Notfallbehandlung

Ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist die differenzierte Regelung der rettungsdienstlichen Notfallbehandlung als eigenständiger Leistungsbereich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierbei soll die Rolle des Rettungsdienstes gezielt auf notwendige und fachgerechte Versorgungsangebote beschränkt werden. Mit dieser Maßnahme möchte der Gesetzgeber Finanzierungsanreize beseitigen und vermeidbare Transporte sowie medizinisch ineffiziente stationäre Krankenhausaufenthalte reduzieren.

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf Empfehlungen zur medizinischen Versorgung vor, die sowohl vor Ort als auch während des Transports gelten sollen. Insbesondere werden Vorgaben zur eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter gemäß § 2a NotSanG implementiert. Darüber hinaus denkt man an die Einführung neuer Handlungsfelder für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, wie beispielsweise in der speziellen ambulanten Notfallversorgung oder im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Neuerungen erfordern eine Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, um auf die aktuellen Rahmenbedingungen adäquat eingehen zu können.

Live-Übertragung und weitere Schritte

Die morgige Sitzung zur Beratung des Gesetzentwurfs wird live auf der Website des Bundestages übertragen. Die Debatte ist für eine Stunde angesetzt, bevor der Entwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Gesundheitsausschuss verwiesen wird. Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer modernen und effizienteren Notfallversorgung, die den Bedürfnissen der Patienten entsprechen soll.

Fazit: Zukunft der Notfallversorgung

Der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes stellt einen wegweisenden Ansatz dar, um die Versorgungsstruktur im Notfallbereich zu verbessern. Durch die Schaffung Integrierter Notfallzentren, die gezielte Steuerung in die richtigen Versorgungsebenen und die Differenzierung der rettungsdienstlichen Leistungen wird angestrebt, die Qualität der medizinischen Behandlung nachhaltig zu erhöhen und die Effizienz zu steigern. Die morgen stattfindende Sitzung könnte somit entscheidend zur Umsetzung dieser Ziele beitragen.