Einführung des EU KI-Gesetzes: Was Unternehmen erwarten können

Ab dem 2. August 2025 tritt das neue KI-Gesetz der Europäischen Union in Kraft, welches Unternehmen und Behörden vor große Herausforderungen stellt. Diese umfassende Regulierung ist die erste ihrer Art weltweit und verpflichtet alle Akteure innerhalb der EU dazu, strenge Auflagen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung drohen Unternehmen Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des globalen Jahresumsatzes. Insbesondere Personalabteilungen müssen sich auf neue Vorgaben im Rahmen des EU AI Acts einstellen und entsprechend reagieren, um gesetzlicher Compliance zu gewährleisten.

Das KI-Gesetz trat bereits am 2. Februar 2025 in Kraft, jedoch stehen ab August gravierende Strafen für Nichteinhaltungen im Vordergrund. Zusätzlich wird auch die Aufsicht über den Einsatz von künstlicher Intelligenz neu geregelt. Unternehmen haben die Aufgabe, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über KI-Wissen zu schulen, da dies einen wichtigen Aspekt der neuen Bestimmungen darstellt.

Drei zentrale Schwerpunkte ab August

Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften im August wird der Fokus auf drei bedeutsame Bereiche gelegt. Erstens werden klare Strafmaßnahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften etabliert. Zweitens gelten spezifische Verpflichtungen für sogenannte General-Purpose-AI-Modelle (GPAI), die ab diesem Zeitpunkt im europäischen Raum vermarktet werden. Drittens wird der Aufbau stabiler Aufsichtsstrukturen auf nationaler und europäischer Ebene gefordert, um eine effektive Überwachung zu gewährleisten.

Bereits seit Februar sind KI-Systeme, die unannehmbare Risiken bergen, EU-weit verboten. Neu ist jedoch, dass nun auch erhebliche Geldbußen verhängt werden können. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die nötigen Kenntnisse im Bereich der KI verfügen, um gegen mögliche Verstöße gewappnet zu sein.

Regulierung von GPAI-Modellen

GPAI-Modelle, die ab August 2025 in der EU auf den Markt kommen, müssen sich an neue rechtliche Vorgaben halten. Am 10. Juli 2025 veröffentlichte das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz endgültige Verhaltenskodizes, die strikt einzuhalten sind. Anbieter dieser Modelle sind verpflichtet, technische Dokumentationen zu erstellen und die Urheberrechte zu achten. Wichtig ist zudem, Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten zu schaffen.

Diese GPAI-Modelle sind KI-Systeme mit einem breiten Anwendungsspektrum, die auf der Grundlage enormer Datenmengen trainiert werden. Ein prominentes Beispiel für solche Systeme sind Large Language Models wie GPT-4, die unter anderem in Anwendungen wie ChatGPT genutzt werden. Für Modelle, die bereits vor dem August 2025 verfügbar sind, wurde eine Übergangsfrist bis August 2027 festgelegt, um den Anbietern Zeit zur Anpassung zu geben.

Neue Aufsichtsstrukturen für die EU

Die KI-Verordnung der Europäischen Union sieht die Implementierung eines zweistufigen Überwachungssystems vor. Auf nationaler Ebene ist jeder EU-Mitgliedstaat verpflichtet, bis zum Stichtag am 2. August mindestens eine Marktüberwachungsbehörde sowie eine notifizierende Behörde zu benennen. Auf europäischer Ebene übernehmen das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz und der Europäische KI-Ausschuss die übergreifende Koordination der Aufsicht. Dies soll sicherstellen, dass die sowohl nationalen als auch europäischen Vorschriften einheitlich und konsequent durchgesetzt werden.

Herausforderungen für Personalabteilungen

Das neue KI-Gesetz hat direkte Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Personalabteilungen, darunter Rekrutierung, Leistungsmanagement und Mitarbeitenden-Überwachung. Dabei müssen Personalverantwortliche mehrere zentrale Bereiche in ihre Überlegungen einbeziehen:

  • Fairness und Antidiskriminierung: KI-Systeme, die für Einstellungs- oder Beförderungsentscheidungen verwendet werden, müssen transparent und frei von Vorurteilen sein. Regelmäßige Überprüfungen der eingesetzten Tools sind unerlässlich.
  • Vertrauen und Transparenz: Mitarbeitende sollten ein besseres Verständnis dafür haben, wie KI-Systeme ihre Arbeit beeinflussen. Eine offene Kommunikation über den Einsatz und den Datenschutz fördert das Vertrauen in den Einsatz von KI.
  • Verantwortlichkeit von Drittanbietern: Bei der Nutzung externer KI-Tools müssen Personalverantwortliche sicherstellen, dass Anbieter alle Transparenz- und Dokumentationsanforderungen erfüllen. Verträge und Beschaffungsprozesse sind entsprechend anzupassen.
  • Training und Change Management: Personalabteilungen spielen eine wichtige Rolle bei der Ausbildung von Führungskräften und Mitarbeitenden, um den verantwortungsvollen Umgang mit KI und die Erfüllung ethischer Standards sicherzustellen.

Fazit: Innovation mit Verantwortung

Die Einführung des KI-Gesetzes ist ein wesentlicher Schritt für die EU, um Innovationen zu fördern, während gleichzeitig Werte wie Sicherheit, Transparenz und die Einhaltung grundlegender Menschenrechte gewahrt bleiben. Die Personalabteilungen werden zunehmend in den Mittelpunkt dieser Veränderungen rücken, da sie für die verantwortungsvolle Einführung von KI am Arbeitsplatz verantwortlich sind. Unternehmen sollten zudem auf die kommenden Verpflichtungen für Hochrisiko-Systeme in den Jahren 2026 und 2027 vorbereitet sein und ihre KI-Governance bereits jetzt anpassen.