KI-Avatare und Datenschutz: Neue Herausforderungen für Unternehmen

Die Nutzung von KI-gesteuerten, hyperrealistischen Avataren für Datenschutzschulungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese Technologie, die sich insbesondere in großen globalen Unternehmen etabliert hat, verspricht, Schulungen spannender und zugänglicher zu gestalten. Insbesondere vermittelt sie komplexe Regularien wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anschaulich. Dennoch gibt es auch rechtliche Herausforderungen, die nicht ignoriert werden sollten. Eine aktuelle Warnung der Anwaltskanzlei ArentFox Schiff beschreibt die Notwendigkeit einer neuen Governance-Schicht für diese Technologien, um die damit verbundenen Risiken zu minimieren.

Die Ära traditioneller Schulungsmethoden, die oft auf statischen PowerPoint-Präsentationen basieren, scheint vorüber. Im Jahr 2025 wird von der sogenannten „Avatar-Ökonomie“ gesprochen, die die betriebliche Weiterbildung revolutioniert hat. Ein führendes Unternehmen auf diesem Gebiet, Synthesia, hat sich durch eine Reihe erfolgreicher Finanzierungsrunden, die das Unternehmen mit über 2,1 Milliarden Euro bewerteten, eine markante Stellung erobert. Diese Entwicklungen stehen im Einklang mit der neuen EU-KI-Verordnung, die seit August 2024 in Kraft ist und klar definierte Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten für KI-gestützte Systeme festlegt.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftungsrisiken

Die rechtlichen Aspekte der Nutzung von KI-Avataren sind komplex und stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Eine der Hauptfragen betrifft die Haftung für die Äußerungen von KI-Avataren. Wenn ein Avatar falsche Informationen oder Rechtsauskünfte gibt, könnte das mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen verbunden sein. Die Anwaltskanzlei ArentFox Schiff hebt drei zentrale Risiken hervor, die Unternehmen bei der Implementierung dieser Technologien berücksichtigen sollten.

  • Einwilligung und Bildrechte: Wenn der Avatar auf dem Bild eines Schauspielers basiert, muss dessen Zustimmung vorliegen. Andernfalls können rechtliche Klagen drohen.
  • Fehlfunktionen in Rechtsfragen: Sollte ein Avatar falsche Auskünfte zur DSGVO oder Ähnlichem geben, haftet das Unternehmen für etwaige Verletzungen.
  • Gesetzliche Anforderungen: Bei der Auswahl von Avatar-Bibliotheken müssen neue gesetzliche Vorgaben beachtet werden, insbesondere bei der Verwendung von digitalen Replikaten.

Für Datenschutzbeauftragte in Deutschland ist dies ein klarer Hinweis, dass die Sorgfaltspflicht beim Auswahlprozess von KI-Anbietern und den dazugehörigen Schulungsinhalten entscheidend ist. Jedes Trainingsmaterial muss gründlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass es nicht aus urheberrechtlich geschützten Inhalten oder ohne Einwilligung von betroffenen Personen stammt.

Der Drei-Stufen-Test der EU als Prüfstein

Im vergangenen Jahr hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) einen „Drei-Stufen-Test” veröffentlicht, der die Nutzung von KI im Arbeitsumfeld regelt. Diese Prinzipien sind auch für den Einsatz von Avataren relevant und umfassen die Notwendigkeit, legitimierte Ziele zu definieren, die Erforderlichkeit der Verarbeitung biometrischer Daten zu prüfen und eine Abwägung der Grundrechte der Mitarbeiter vorzunehmen.

Im Jahre 2025 ist die Anwendung dieser Prinzipien auf der täglichen Agenda von Unternehmen. So müssen beispielsweise Systeme, die während der Interaktion mit Avataren die körperliche Reaktion oder das Engagement der Mitarbeiter auswerten, besondere Aufmerksamkeit erhalten. In diesen Fällen ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach den Standards des EDPB unerlässlich.

Marktentwicklung und ethische Überlegungen

Der Markt für KI-Avatare zeigt eine klare Trennung zwischen „konformen“ Anbietern, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, und solchen, die möglicherweise riskante Vorgehensweisen verfolgen. Synthesia hebt sich durch einen „ethischen KI“-Ansatz hervor und wirbt damit, dass alle eingesetzten Avatare auf den ausdrücklichen Einwilligungen bezahlter Schauspieler basieren. Dies hat entscheidend zu ihrer erfolgreichen Finanzierungsrunde beigetragen.

Im Kontrast dazu versuchen Wettbewerber wie HeyGen, sich durch die schnelle Lokalisierung von Videos einen Vorteil zu verschaffen. Der Trend zur Erstellung individueller Avatare kann jedoch auch zusätzliche Sicherheitsrisiken mit sich bringen, da solche Avatare möglicherweise für betrügerische Aktivitäten missbraucht werden könnten.

Ausblick auf die nächste Generation von KI-Avataren

Für das Jahr 2026 ist zu erwarten, dass KI-Avatare nicht mehr nur als Präsentatoren, sondern zunehmend auch als interaktive Compliance-Agenten auftreten werden. Diese Veränderungen könnten durch Rollenspiele unterstützen, bei denen sie spezifische, risikobehaftete Szenarien, wie etwa Phishing-Angriffe, simulieren. Solche Entwicklungen versprechen eine effektivere Schulungsmethode, bringen jedoch auch hohe datenschutzrechtliche Anforderungen mit sich.

In der Zukunft könnten standardisierte „Avatar-Klauseln“ in Verträgen erforderlich sein, um Haftungsrisiken zu minimieren. Zudem müssen klare Grenzen für den Umgang mit sensibler Unternehmenskommunikation gezogen werden, um ungewollte emotionale Friktionen oder Fehlinterpretationen zu vermeiden. Das neue EU-KI-Gesetz wird zudem eine klare Kennzeichnung vorschreiben, wenn ein Mitarbeiter mit einem KI-Avatar interagiert, was die Transparenz im Umgang mit diesen Technologien erhöhen könnte.

Fazit: Herausforderungen und Chancen

Die Integration von KI-Avataren in Trainings- und Schulungsprozesse bringt sowohl erhebliche Fortschritte als auch neue Herausforderungen mit sich. Unternehmen müssen sich der rechtlichen Risiken bewusst sein und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Compliance zu gewährleisten. Gleichzeitig bietet diese Technologie die Möglichkeit, Schulungen interaktiver und ansprechender zu gestalten. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Implementierung liegt in einer sorgfältigen Auswahl der Technologien und der kontinuierlichen Anpassung an gesetzliche Vorgaben.