Am Mittwoch, dem 24. Juni 2025, hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2025 verabschiedet. Das umfassende Dokument, das 3.431 Seiten umfasst, wurde zwei Tage später an den Bundestag überreicht. Der Entwurf, der das Haushaltsgesetz sowie die verschiedenen Einzelpläne enthält, wurde in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, vom 8. bis 11. Juli, im Plenum erstmals erörtert.

Einbringung und Hintergrund des Haushaltsentwurfs

Der Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil (SPD), hat den Etatentwurf am Dienstag, dem 8. Juli 2025, während seiner Einbringungsrede präsentiert. In dieser Rede stellte er auch den Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 vor. Dieser Entwurf ist besonders relevant, da er nicht nur auf den aktuellen Haushalt abzielt, sondern auch auf die finanzielle Planung der kommenden Jahre. Die Situation ist geprägt von einer Lücke im Haushaltsgesetz, die entstanden ist, nachdem die vorherige Ampel-Regierung am 6. November 2024 zerbrochen war. Infolgedessen gibt es bislang keinen ordentlichen Haushaltsbeschluss, und seit dem 1. Januar 2025 gilt nur eine vorläufige Haushaltsführung. Daher steht die Regierung vor der Herausforderung, einen stabilen und zukunftsfähigen Haushalt zu erstellen, der den Anforderungen der Zeit gerecht wird.

Erste Lesung und Überweisung an Ausschüsse

Die erste Lesung des Haushalts fand in der letzten Sitzung vor der Sommerpause statt. Beide Pläne wurden am Freitag, dem 11. Juli, nach einer vier Tage dauernden Debatte an den Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Der Haushalt umfasst 25 Einzelpläne, die unter anderem die Etats des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien sowie anderer Bundesorgane und Institutionen abdecken. Besonders auffällig ist, dass es keinen separate Etat für das neu gegründete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gibt. Einige Ausgaben sind zudem an unerwarteten Orten angesiedelt, was häufig auf die Veränderungen innerhalb der Ministerien zurückzuführen ist. Beispielsweise finden sich die BAföG-Ausgaben nicht im Etat des Bildungsministeriums, sondern im Etat des Ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Dies zeigt die Komplexität und die Tatsache, dass eine klare Zuordnung der Mittel manchmal erschwert ist.

Generalaussprache und Debatten über Ministeretats

Die Debatte über die Einzelpläne der Ministerien war für jeweils anderthalb Stunden angesetzt. Der Etat des Finanzministeriums, die Ausgaben der Allgemeinen Finanzverwaltung und andere wurden im Rahmen einer allgemeinen Finanzdebatte behandelt. Diese Generaldebatte diente nicht nur der Erörterung der einzelnen Etats, sondern auch der politischen Positionierung und Kritik am Kurs der Bundesregierung. Der besonderen Aufmerksamkeit galt dem Etat des Bundeskanzlers, wo verschiedene Fraktionsvertreter die Möglichkeit hatten, ihre Standpunkte darzulegen. Diese Debatten sind nicht nur für die Mitglieder des Bundestages von Bedeutung; auch die Öffentlichkeit verfolgt diese Diskussionen, da sie oft wichtige politische Weichenstellungen darstellen.

Beratungen in den Ausschüssen und öffentliche Anhörungen

Nach der Überweisung der Haushaltsvorlagen haben die zuständigen Ausschüsse die Möglichkeit, die Etats ihrer Ministerien zu diskutieren und gegebenenfalls gutachtliche Stellungnahmen abzugeben. In diesem Jahr sind zusätzlich Sitzungen während der Sommerpause vorgesehen. Der Haushaltsausschuss, der aus 42 Mitgliedern besteht und von Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet wird, plant Treffen, um mehrere Einzelpläne zu beraten. Für den 25. August ist eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen zu den Haushaltsbegleitgesetzen und dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität angesetzt, die live im Internet übertragen wird. Diese Anhörungen bieten wichtige Einblicke in die Meinungen von Experten und tragen zur Transparenz der Haushaltsberatungen bei.

Abstimmungen und Verabschiedung des Haushalts

Die abschließenden Beratungen des Haushalts 2025 finden in der zweiten Septemberwoche statt. In dieser Woche wird auch eine Generalaussprache zum Kanzleretat abgehalten. Die endgültige namentliche Abstimmung über das Haushaltsgesetz erfolgt am 18. September, in der dritten Lesung, in der über alle Empfehlungen und Anträge abgestimmt wird. Dies ist ein kritischer Zeitpunkt für die Regierung, da ein verabschiedeter Haushalt die finanzielle Grundlage für die nächsten Monate sichert. Die anschließenden Etatberatungen im darauffolgenden Jahr sind bereits terminiert und unterstreichen die Dringlichkeit einer soliden finanziellen Planung.

Fazit: Ein bedeutender Schritt für die Finanzpolitik

Die laufenden Haushaltsberatungen sind ein essenzieller Bestandteil der politischen Agenda in Deutschland. Der aktuelle Haushalt bietet nicht nur einen Einblick in die geplante finanzielle Ausrichtung der Bundesregierung, sondern auch in die politischen Herausforderungen, die in der Koalition bewältigt werden müssen. Die verschiedenen Beratungen und Abstimmungen sind entscheidend für die zukünftige Entwicklung der Bundesfinanzen und zeigen, wie wichtig ein stabiler Haushalt für das Land ist.