Wolf wird durch Bundesregierung ins Jagdrecht aufgenommen
Bundesregierung beschließt Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht
Die Bundesregierung hat die Integration des Wolfes in das Bundesjagdgesetz beschlossen, was eine signifikante Änderung im Umgang mit dieser Tierart darstellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Abschuss von Wölfen unter bestimmten Bedingungen zu erleichtern. Bisher gab es in Fällen, in denen Wölfe Nutztiere rissen oder sich Menschen näherten, nur eingeschränkte Möglichkeiten für ein aktives Management der Wolfspopulation. Der neue Beschluss soll es den zuständigen Behörden ermöglichen, auf sogenannte Problemwölfe gezielt zu reagieren. Dennoch bleibt der Fokus weiterhin auf der finanziellen Unterstützung für Herdenschutzmaßnahmen, wie die Einrichtung von Zäunen oder den Einsatz von Herdenschutzhunden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, präventive Schritte zu fördern, um Übergriffe auf Nutztiere zu minimieren.
Regelungen für die Länder zur Jagd auf Wölfe
Ein weiterer Aspekt des neuen Gesetzes ist, dass die Bundesländer nun die Verantwortung für die Jagd auf Wölfe in ihren Regionen übernehmen können. In Gebieten mit einer hohen Wolfspopulation und einem als „günstig“ bewerteten Erhaltungszustand wird es den Ländern ermöglicht, den Bestand der Wölfe durch Jagd zu kontrollieren. Sie können auch spezifische Gebiete festlegen, in denen die Jagd notwendig ist. Diese Regelung kommt besonders in Betracht, wenn Weidetiere auf ungeschützten Flächen wie Deichen oder Almen leben, wo der Schutz durch Zäune nicht realisierbar ist und sich gefährdete Tiere in der freien Natur aufhalten müssen.
Hintergrund des Gesetzesentwurfs: Wachsende Wolfspopulation
Der neue Gesetzesentwurf reagiert auf die zunehmenden Wolfsbestände sowie die damit verbundenen Angriffe auf Nutztiere. Im vergangenen Dokumentationsjahr wurden etwa 1.100 Vorfälle registriert, bei denen Wölfe circa 4.300 Nutztiere gerissen, verletzt oder verschleppt haben. Es wird vermutet, dass die tatsächlichen Zahlen sogar höher liegen könnten. Um den betroffenen Tierhaltern entgegenzukommen, stellte der Bund rund 23,4 Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen bereit. Zusätzlich wurden etwa 780.000 Euro als Ausgleichszahlungen an betroffene Halter ausgezahlt. Der Entwurf stellt fest, dass die Übergriffe von Wölfen erhebliche und potenziell existenzbedrohende Belastungen für die Weidetierhalter mit sich bringen.
Verbreitung von Wolfsterritorien in Deutschland
Aktuellen Berichten zufolge gibt es in Deutschland insgesamt 219 Wolfsrudel, 43 Wolfspaare und 14 Einzeltiere, die sich über 276 Wolfsterritorien verteilen. Während die größte Population in Brandenburg zu finden ist, gibt es auch bedeutende Bestände in Niedersachsen sowie in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Die Ausbreitung der Wölfe ist in allen Bundesländern nachgewiesen, nur das Saarland bleibt bislang wolfsfrei. Diese territorialen Verteilung zeigt die Anpassungsfähigkeit und das Wachstum der Wolfspopulation in Deutschland.
Fazit: Neue Regelungen für den Umgang mit Wölfen
Die Entscheidung der Bundesregierung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, stellt eine wesentliche Weichenstellung im Umgang mit dieser Tierart dar. Die Erleichterung von Abschüssen in bestimmten Situationen soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz von Nutztieren und der Wolfspopulation schaffen. Gleichzeitig wird der Fokus auf Herdenschutzmaßnahmen gelegt, um präventiv gegen Übergriffe vorzugehen. Die Verantwortung der Länder in der Bestandskontrolle zeigt, dass ein flexibles und regional angepasstes Management der Wolfspopulation angestrebt wird.

