Bundesregierung behindert EU-Reform für Fluggastrechte
Fluggastrechte in Deutschland: Bundesregierung blockiert EU-Reform
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Die Bundesregierung hat entschieden, die von der EU vorgeschlagene Erhöhung der Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung abzulehnen. Diese Position steht im Widerspruch zu einem Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung sieht in diesen Veränderungen eine Gefahr für das Niveau des Verbraucherschutzes und befürwortet stattdessen einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Fluggäste, der Luftfahrtunternehmen und der Reisewirtschaft.
Reformdiskussionen auf EU-Ebene
Im Rahmen ihrer Anfrage berufen sich die Grünen auf die aktuellen Reformdiskussionen, die auf Ebene der Europäischen Union stattfinden. In einer politischen Einigung, die am 5. Juni 2025 erzielt wurde, wurde vorgeschlagen, die Regelungen zur Entschädigung für Flugreisende erheblich zu ändern. Diese Änderungen sehen vor, dass erst ab einer Verspätung von vier bis sechs Stunden Entschädigungen gezahlt werden sollen. Zusätzlich werden Anpassungen der Entschädigungsbeträge angeregt. Derzeit sind die Entschädigungen gemäß der bestehenden EU-Fluggastrechteverordnung ab einer Verspätung von drei Stunden festgelegt und liegen zwischen 250 Euro bei kurzen Flügen und 600 Euro bei Langstreckenflügen.
Position der Bundesregierung zur Fluggastrechteverordnung
Die Bundesregierung hält die bestehende Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung. Allerdings setzt sie sich für die Beibehaltung der Schwelle von drei Stunden ein, da diese Regelung aus ihrer Sicht gut funktioniert hat. Es wird jedoch auch auf die Notwendigkeit von Anpassungen bei den Höhe der Entschädigungen hingewiesen. Die Bundesregierung schlägt vor, eine einheitliche Entschädigung von 300 Euro festzulegen. Dies würde bedeuten, dass Passagiere von kürzeren Flügen mehr Entschädigungen erhalten, während die Beträge für Mittel- und Langstreckenflüge geringer ausfallen würden. Dieser Ansatz soll den europäischen Luftfahrtunternehmen helfen, insbesondere im Wettbewerb mit außereuropäischen Anbietern.
Ausblick: Wie geht es weiter?
In Bezug auf den weiteren Verlauf der Reform informiert die Bundesregierung, dass nach der politischen Einigung vom 5. Juni die formalrechtliche Annahme in erster Lesung des Rates noch aussteht. Sollte der festgelegte Standpunkt dem Europäischen Parlament übermittelt werden, hat dieses gemäß den entsprechenden EU-Bestimmungen die Möglichkeit, den Standpunkt zu billigen, abzulehnen oder zu modifizieren. Dieses weitere Verfahren liegt in der Verantwortung des Europäischen Parlaments und wird den weiteren Verlauf der Diskussionen über die Fluggastrechteverordnung maßgeblich beeinflussen.
Fazit: Herausforderungen für die Fluggastrechte
Die aktuellen Entwicklungen rund um die Fluggastrechteverordnung in der Europäischen Union zeigen deutlich die Spannungen zwischen Verbraucherschutzinteressen und den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Luftfahrtindustrie. Die anhaltenden Diskussionen und Vorschläge zur Reform verdeutlichen, dass es sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene noch erhebliche Herausforderungen zu bewältigen gibt. Die Position der Bundesregierung könnte dabei wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung der Fluggastrechte in Deutschland haben.